Hallo zusammen!!
Wenn sich ein Unternehmen bei einem "großen" Lieferanten von technischen Gasen eine `Miet-Tankanlage`mit Argon und Kohlendioxid auf dem Betriebsgelände aufstellen lässt, wer ist dann verantwortlich für die regelmäßige Inaugenscheinnahme der Flüssiggastanks und der Verdampferanlage, die sich innerhalb einer festen und abgeschlossenen Umzäunung befindet? Der Vermieter oder der Mieter? Was muss der Mieter tun? Was der Vermieter? Nachtrag: Laut Mietvertrag mit dem Lieferanten der technischen Gase sind wir als Nutzer der Anlage auch der Betreiber. Damit ist schon einiges gesagt! Trotz allem fehlt natürlich den meisten Nutzern solcher Anlagen das technische Wissen, um solche Anlagen fachgerecht zu überwachen. Außerdem steht in den Vertragsbedingungen natürlich drin, dass nur der "Vermieter" das Recht hat die Anlage prüfen und warten zu lassen. Trotzdem fordert uns jetzt dieser Lieferant auf, eine Gefährdungsbeurteilung für die Flüssiggas-Tankanlage zu erstellen (Mustervorgabe des Vermieters) und anhand einer Checkliste (natürlich vom Vermieter vorgegeben) regelmäßige Begehungen der Anlage vorzunehmen.