Gemietete Argon-Tankanlage: Wer prüft durch Inaugenscheinnahme??

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  • Hallo zusammen!!

    Wenn sich ein Unternehmen bei einem "großen" Lieferanten von technischen Gasen eine `Miet-Tankanlage`mit Argon und Kohlendioxid auf dem Betriebsgelände aufstellen lässt, wer ist dann verantwortlich für die regelmäßige Inaugenscheinnahme der Flüssiggastanks und der Verdampferanlage, die sich innerhalb einer festen und abgeschlossenen Umzäunung befindet? Der Vermieter oder der Mieter? Was muss der Mieter tun? Was der Vermieter? Nachtrag: Laut Mietvertrag mit dem Lieferanten der technischen Gase sind wir als Nutzer der Anlage auch der Betreiber. Damit ist schon einiges gesagt! Trotz allem fehlt natürlich den meisten Nutzern solcher Anlagen das technische Wissen, um solche Anlagen fachgerecht zu überwachen. Außerdem steht in den Vertragsbedingungen natürlich drin, dass nur der "Vermieter" das Recht hat die Anlage prüfen und warten zu lassen. Trotzdem fordert uns jetzt dieser Lieferant auf, eine Gefährdungsbeurteilung für die Flüssiggas-Tankanlage zu erstellen (Mustervorgabe des Vermieters) und anhand einer Checkliste (natürlich vom Vermieter vorgegeben) regelmäßige Begehungen der Anlage vorzunehmen.

    Einmal editiert, zuletzt von KLEUSBERG (1. Dezember 2016 um 09:18)

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  • 1. was steht in den Vertägen?

    2. Ich bin der Meinung, wenn dir ein Vermieter was hinstellt musst du es nutzen können. Dazu zählt, dass es betriebssicher ist. Also geprüft. Da du nicht damit umgehen kannst, brauchst du ja auch noch eine Unterweisung in dem Ding. Und am besten noch deine Beschäftigten....
    WEnn du dich weit aus dem Fenster lehen willst, lass dich gut einweisen, dann kannst du die "Inaugenscheinnahme" selber machen. Ansonsten kennst du dich nicht mit der Anlage aus (schau mal in die TRBS 1203 rein) also brauchst du noch jemanden der sich damit auskennt.... also wieder der Vermierter.

    Aber das ist alles ne Frage der vertraglichen Regelungen.

    Mike

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

  • Die Sache ist doch hier recht eindeutig geregelt.
    Der Mieter ist in der Betreiberpflicht und somit für die Sichtprüfung zuständig. Alles andere wäre ja auch recht unpraktikabel. Die Wartung und technische Prüfung ist dann wieder Sache des Vermieters.
    Gefährdungsbeurteilung ist doch auch eine Betreiberpflicht, somit Sache des Mieters. In diesem Fall liefert ja der Vermieter schon eine Vorlage und Checkliste mit, was möchte man mehr?

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.