DGUV Regel 112-191 = DGUV Regel 112-991???

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Hallo zusammen,

    mir ist was aufgefallen, was ich mir nicht erklären kann... und wo ich gerne eure Meinung dazu hören würde.

    Soweit mir bekannt, wird durch die Einführung der neuen Bezeichnungen DGUV Regel / Information XXX-YYY eine Zusammenführung und Komprimierung der vielen verschiedenen BGR's, BGI's, GUV-R's und GUV-I's angestrebt.
    Mir ist aufgefallen, dass es jetzt aber zwei nach dem neuen System benannten DGUV Regeln mit verschiedenen Nummern, aber demselben Titel und wie mir (nach oberflächlichem Vergleich) scheint auch mit demselben Inhalt gibt. Aus der alten BGR 191 wurde die neue DGUV Regel 112-191 und aus der alten GUV-R 191 die neue DGUV Regel 112-991. Und beide heißen „Benutzung von Fuß- und Knieschutz“.

    Warum ist das so? ?(

    Freue mich auf Rückmeldungen. :)

    "Kleine Taten, die man ausführt, sind besser als große, die man plant." (Georges Marshall)

  • ANZEIGE
  • Dieses Phänomen hast du öfter, genau wie bei anderen Rubriken auch, z.B. DGUV Vorschrift 79 und DGUV Vorschrift 80.

    Die Ursache liegt in der Erarbeitungs- und Genehmigungspraxis dieser Schriftwerke.
    Es bedarf eines deutlichen zeitlichen (u.U. mehrjährigem) Aufwandes, Vorschriften, Regeln, Grundsätze usw. zu erarbeiten, zu überarbeiten, abzugleichen und auf der politischen Ebene (u.a. durch die Länderkammer) "genehmigen zu lassen".
    Mit der neuen Systematisierung wurden deshalb zunächst einmal alle bestehenden Werke erfasst. Die Dopplungen (BG- ..., GUV- ...) aus der Genehmigungspraxis wurden gleichermaßen erfasst, weil zu damaligen Zeitpunkt nicht selten noch unterschiedliche Erstellungsdaten und teils auch Inhalte vorhanden waren (Beispiel: GUV-R 191 von 2007, die BG-R 191 von 2001).
    Leider hatte man innerhalb der DGUV jedoch versäumt, eine einheitliche Regelung für die Umbenennung der Dopplungen zu treffen, weshalb es in den einzelnen "Sachgebieten" nicht selten Unterschiede in der Benennungspraxis gibt, siehe z.B. DGUV Regel 103-013 (bisher: BGR B11, 2006 ) und DGUV Regel 103-014 (bisher: GUV-R B11, 2002).

    Bei der 112-191 ist mittlerweile eine inhaltliche Angleichung erfolgt (mit Stand 2007), sofern die Unfallkassen zustimmen, kann mit dem Zurückziehen der 112-991 irgendwann in der nächsten Zeit gerechnet werden. (Jede einzelne UK, die die damalige GUV-R in Kraft gesetzt hatte, muss der Zurückziehung der 112-991 zustimmen und die 112-191 in Kraft setzen, erst danach kann die 112-991 zurückgezogen werden ...).

    Die Sinnhaltigkeit dieses Vorgehens ... naja ... wir haben aktuell 30(!) unterschiedliche Versionen der DGUV Vorschrift 2 + DGUV Vorschrift 6 + DGUV Vorschrift 7 ... Ich persönlich bin der Ansicht, das auch andere Lösungen möglich gewesen wären ...

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

    Einmal editiert, zuletzt von Safety-Officer (20. November 2016 um 09:28)