Druckluftverordnung

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  • Hallo zusammen,
    wenn ein Arbeitgeber gewerblich mit Druckluft arbeiten will, muss er dieses gemäß Druckluftverordnung 2 Wochen vorher der der zuständigen Behörde anzeigen. Meine Frage ist, welche Behörde ist da zuständig??

    Schöne Grüße: tini

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  • Hallo,
    Du bnötigst für den Kompressor und den Druckkessel eine Aufstellungsprüfung.
    Dies erfolgt durch die Züs.
    Das Ergebnis der Prüfung wird dem Amt für Arbeitsschutz mitgeteilt.
    Für die Druckluftanlage muß eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden.

    Mfg

    FS

    Einmal editiert, zuletzt von FSCH (9. November 2016 um 10:06) aus folgendem Grund: Tippfehler

  • Moment....
    Geht es ums Arbeiten mit oder in Druckluft?
    Die Druckluftverordnung (auch DruckLV) gilt für Arbeiten in Druckluft.

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)