Arbeitsrecht: Sehnenscheidenentzündung ist Berufskrankheit

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Eine Sehnenscheidenentzündung kann bei Menschen, die den überwiegenden Teil ihrer Arbeitszeit am Computer verbringen, eine Berufskrankheit sein. Das hat das Verwaltungsgericht Göttingen entschieden. Die Richter gaben damit einer Frau Recht, die 90 Prozent ihrer Arbeitszeit am Computer sitzt und seit einiger Zeit an einer Sehnenscheidenentzündung leidet. Grundlage für die Entscheidung waren ausführliche medizinische Gutachten, die einen Zusammenhang zwischen einer übermäßigen Belastung durch Maus- und Tastaturbenutzung und einer anhaltenden Erkrankung belegen. Untersuchungen der Unfallkassen belegen zudem, dass Störungen im Hand-Arm-Bereich bei Computerarbeitern 12-mal so oft vorkommen wie bei der Gesamtbevölkerung. Zwar sei die langjährige PC-Arbeit nicht die einzige mögliche Ursache für eine dauerhafte Erkrankung, sie habe jedoch zweifelsfrei einen wesentlichen Anteil. Vor allem die sich häufig wiederholenden Bewegungsabläufe stellten eine Gefahr dar. Die meisten Gesundheitsexperten

    Nähere Informationen erhalten Sie auf der Website des Handwerk-Magazins unter: http://www.handwerk-magazin.de/

  • ANZEIGE