Für Arbeitnehmer gilt dann ein Minimierungsgebot, einen verbindlichen Grenzwert gibt es nicht. Solange der Lkw über den Hof fährt macht sich niemand Gedanken (obwohl man dies vielleicht müsste), fährt er in eine Halle gibt es dann die großen Probleme. Bei Schwangeren achtet man dann noch mehr auf potentielle Gefährdungen und möchte möglichst alles vermeiden. Aber gerade das Beispiel DME zeigt, dass dies nicht möglich ist. Und nun?
Jetzt kann ich klar nachvollziehen, was Du meinst @AxelS ...an der extra großen Fürsorge gegenüber Schwangeren im Arbeitsbereich kommt man nicht vorbei, da die Gesetzeslage klare Fakten schafft. Vielleicht kann/muss man es so betrachten: was allgemein und außerhalb der Arbeit passiert, lässt sich eigentlich gar nicht beeinflussen. Und für eine Arbeit lässt sich das eher konkret fassen und minimieren, also wird es gefordert. Eventuell auch, um damit den Tropfen zu vermeiden, der das gesamte Fass zum Überlaufen bringen könnte...???