Schwangerschaft - Gefahrgutumschlag

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  • Für Arbeitnehmer gilt dann ein Minimierungsgebot, einen verbindlichen Grenzwert gibt es nicht. Solange der Lkw über den Hof fährt macht sich niemand Gedanken (obwohl man dies vielleicht müsste), fährt er in eine Halle gibt es dann die großen Probleme. Bei Schwangeren achtet man dann noch mehr auf potentielle Gefährdungen und möchte möglichst alles vermeiden. Aber gerade das Beispiel DME zeigt, dass dies nicht möglich ist. Und nun?

    Jetzt kann ich klar nachvollziehen, was Du meinst @AxelS ...an der extra großen Fürsorge gegenüber Schwangeren im Arbeitsbereich kommt man nicht vorbei, da die Gesetzeslage klare Fakten schafft. Vielleicht kann/muss man es so betrachten: was allgemein und außerhalb der Arbeit passiert, lässt sich eigentlich gar nicht beeinflussen. Und für eine Arbeit lässt sich das eher konkret fassen und minimieren, also wird es gefordert. Eventuell auch, um damit den Tropfen zu vermeiden, der das gesamte Fass zum Überlaufen bringen könnte...???

    "Kleine Taten, die man ausführt, sind besser als große, die man plant." (Georges Marshall)

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  • Eventuell auch, um damit den Tropfen zu vermeiden, der das gesamte Fass zum Überlaufen bringen könnte...???

    Nur zu blöd, dass die größte Zellteilungsrate und somit Fehleranfälligkeit zu einer Zeit stattfindet, an der die wenigsten Frauen überhaupt wissen, dass sie schwanger sind.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Nur zu blöd, dass die größte Zellteilungsrate und somit Fehleranfälligkeit zu einer Zeit stattfindet, an der die wenigsten Frauen überhaupt wissen, dass sie schwanger sind.

    Sehe ich auch so @AxelS ...bedauerlich, dass Mutter Natur das nicht cleverer eingerichtet hat.

    "Kleine Taten, die man ausführt, sind besser als große, die man plant." (Georges Marshall)