Daß ein Betriebsarzt in Timbuktu kaum in der Lage sein wird, hier in Deutschland eine angemessene Betreuung sicherzustellen dürfte klar sein. Ich kann aber nirgends verbindliche Angaben zur Erreichbarkeit finden. Wo liegt die Grenze? Wie weit dürfen Betriebsarzt und Arbeitsplatz voneinander entfernt sein?
Ich frage deshalb, weil Angebotsvorsorgen natürlich nur dann ein ernst zu nehmendes Angebot darstellen, wenn die gute Erreichbarkeit des Betriebsarztes bzw. seiner Praxis gegeben ist.
Gruß Michael