Gesetzliche Grundlagen zu technischen Merkblättern

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  • Hallo,

    hier wurde mir gerade die Frage gestellt, ob es denn für technische Merkblätter für chemische Zubereitungen gesetzliche Grundlagen gibt, bzw. wo steht dass und wie diese zu erstellen sind.
    Wir reden hier nicht von Sicherheitsdatenblättern!

    Sondern von den sogenannten "technischen Merkblättern", also sozusagen der Gebrauchsanweisung / Verarbeitungsanweisung, wo z.B Mischunbgreihenfolge und Verhältnis, Topfzeit (Verarbweitungszeit), Trocknung, Reinigung usw. (z.B. von Lacksystemen) drin steht.
    Dass so etwas sinnvoll und wichtig ist, ist unstrittig, und diese technische Dokumentation wird ja auch mitgeliefert. Der Sinn istauch nachvollziehbar und unstrittig.
    Die gibt aber auch in vielen verschiedenen Varianten. Teilweise werden ja auch nur Produkteigenschaften ausgelobt, z.B. dieses Additiv sorgt dafür dass alle ale damit hergestellten Oberflächen glänzen".

    Für Maschinen und Geräte ist das ja genau geregelt, aber für chemische Zubereitungen? Fallen diese auch unter "technisches Produkt"?

    "Der Hersteller eines technischen Produktes hat eine Instruktionspflicht gegenüber dem Kunden, die er durch die Übergabe einer Gebrauchsanleitung erfüllt; diese ist daher ein Bestandteil des Produkts (Produktsicherheitsgesetz): Eine fehlerhafte, unvollständige oder unverständliche Gebrauchsanleitung ist ein Sachmangel."

    Gruß
    Ralf

    The difference between twin witches is to tell which witch is which!

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  • Hallo Ralf,

    ich denke das ProdSG greift hier nicht, so etwas sollte eigentlich im ChemG bzw. dessen Rechtsverordnungen geregelt sein.
    Was da zum Thema drinsteht weiß ich allerdings nicht.

  • ich denke das ProdSG greift hier nicht

    Doch, siehe §2 ProdSG, dort ist zu entnehmen "22. sind Produkte Waren, Stoffe oder Zubereitungen, die durch einen Fertigungsprozess hergestellt worden sind,"
    Näheres findet man dann in §3 und 6, dort wird auf Bedienungsanleitungen usw. verwiesen. Infos zur technischen Dokumentation findet man z.B. bei Wikipedia. Dort sind dann auch Normen genannt.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.