Hallo,
hier wurde mir gerade die Frage gestellt, ob es denn für technische Merkblätter für chemische Zubereitungen gesetzliche Grundlagen gibt, bzw. wo steht dass und wie diese zu erstellen sind.
Wir reden hier nicht von Sicherheitsdatenblättern!
Sondern von den sogenannten "technischen Merkblättern", also sozusagen der Gebrauchsanweisung / Verarbeitungsanweisung, wo z.B Mischunbgreihenfolge und Verhältnis, Topfzeit (Verarbweitungszeit), Trocknung, Reinigung usw. (z.B. von Lacksystemen) drin steht.
Dass so etwas sinnvoll und wichtig ist, ist unstrittig, und diese technische Dokumentation wird ja auch mitgeliefert. Der Sinn istauch nachvollziehbar und unstrittig.
Die gibt aber auch in vielen verschiedenen Varianten. Teilweise werden ja auch nur Produkteigenschaften ausgelobt, z.B. dieses Additiv sorgt dafür dass alle ale damit hergestellten Oberflächen glänzen".
Für Maschinen und Geräte ist das ja genau geregelt, aber für chemische Zubereitungen? Fallen diese auch unter "technisches Produkt"?
"Der Hersteller eines technischen Produktes hat eine Instruktionspflicht gegenüber dem Kunden, die er durch die Übergabe einer Gebrauchsanleitung erfüllt; diese ist daher ein Bestandteil des Produkts (Produktsicherheitsgesetz): Eine fehlerhafte, unvollständige oder unverständliche Gebrauchsanleitung ist ein Sachmangel."
Gruß
Ralf