Steigleitern Ex-Bereich

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  • Moin,
    in der ASR A1.8 steht geschrieben:
    "Hinweis: Werden Steigeisengänge und Steigleitern in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt, sind besondere Anforderungen zu beachten (siehe TRBS 2152 Teil 1 „Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre – Beurteilung der Explosionsgefährdung“)."

    Wenn ich mir die TRBS angucke finde ich da jetzt allerdings nicht viel was mir wirklich weiterhilft. Ich würde lediglich den Abschnitt 2.1.2 für relevant halten, der da wäre:
    "die Wahrscheinlichkeit des Vorhandenseins oder der Entstehung und des Wirksamwerdens von Zündquellen einschließlich elektrostatischer Entladungen" .

    Für mich würde das heißen, dass ich die Leiter irgendwie geerdet gestalten muss, sowie bei der Verwendung von Steigschutz eine mögliche Funkenbildung zu beachten habe.
    Übersehe ich was elementares?

    Lg
    Moritz

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  • Moin Moritz,

    in den Ex-Bereichen ist Potentialausgleich zwischen den Metallteilen (Maschinen, Einrichtungen, Kabelwannen, Energieversorgungen, etc.) nicht ganz verkehrt. Also auch die Leitern, die dann Teil der Anlage sind. Hier gibt es für den Potentialausgleich nicht nur die Schraubverbindung zwischen den Metallteilen, sondern ein entsprechend dickes Kabel (meist 10mm²), das diese miteinander verbindet. Somit wird der Übergangswiderstand recht klein gehalten. Das dämpft eine Zündmöglichkeit schon ein.

    Das weitere wäre vielleicht die Betrachtung der Mitarbeiter:
    Haben die irgendwelches funkenschlagendes Werkzeug dabei? Laden die sich über Schuhe elektrostatisch auf? Messen die in elektrischen Anlagen? Was für ein Telefon oder Funkgerät schleppen die mit sich rum?

    Zu deiner Frage:
    Das siehst du richtig. Lieber ein Potentialausgleich doppelt, als nichts.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)