Moin,
in der ASR A1.8 steht geschrieben:
"Hinweis: Werden Steigeisengänge und Steigleitern in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt, sind besondere Anforderungen zu beachten (siehe TRBS 2152 Teil 1 „Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre – Beurteilung der Explosionsgefährdung“)."
Wenn ich mir die TRBS angucke finde ich da jetzt allerdings nicht viel was mir wirklich weiterhilft. Ich würde lediglich den Abschnitt 2.1.2 für relevant halten, der da wäre:
"die Wahrscheinlichkeit des Vorhandenseins oder der Entstehung und des Wirksamwerdens von Zündquellen einschließlich elektrostatischer Entladungen" .
Für mich würde das heißen, dass ich die Leiter irgendwie geerdet gestalten muss, sowie bei der Verwendung von Steigschutz eine mögliche Funkenbildung zu beachten habe.
Übersehe ich was elementares?
Lg
Moritz