"Rechtssicherheit" eine vollmundige Werbebotschaft ohne jede Belastbarkeit !

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Radio Eriwan: Im Prinzip ja, aber...

    ... bei einer Unterweisung weiß man nie, was der Unterwiesene nun tatsächlich an Kenntnissen besitzt. Darum macht man ja eine Erfolgskontrolle. Daß das nur Stichproben sein können liegt in der Natur der Sache. Deshalb bleibe ich dabei: "Wichtig ist doch nur, daß er weiß, wie er sich sicherheitsgerecht zu verhalten hat." Woher er das weiß ist mir wirklich egal. Deshalb habe ich in meinem Berufsleben (also schon lange vor meiner SiFa-Qualifikation) stets im Gespräch versucht, die vorhandenen Kenntnisse zu ermitteln. Wie gesagt, für mich als Unterweisender ist es wichtig, daß der Bursche weiß, was er zu tun hat und warum und daß er es auch macht.

    In meiner jetzigen Position ist übrigens eine Besonderheit gegeben: Es handelt sich um Zeitarbeit, d. h. es sind ständig neue Mitarbeiter, die nur selten länger als einige Monate, teilweise sogar nur Wochen bleiben. Die müssen nach der Einstellung und vor Arbeitsaufnahme in den Grundlagen unterwiesen werden (die Themen bleiben stets gleich), die arbeitsplatzspezifische Unterweisung übernimmt der Entleiher, was per Selbstchecks durch die Mitarbeiter und mit Betriebsbegehungen durch die Personalentscheidungsträger überprüft und sichergestellt wird.


    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

  • ANZEIGE