Hallo,
ich habe eine Frage zur Technische Regeln für Arbeitsstätten spezielle für Schulungsräume in der Erwachsenenbildung.
Wir sind AZAV- zertifiziert und dürfen Kurse mit Bildungsgutscheine für die Agentur durchführen.
Ist ein Schulungsraum in einem Bildungsunternehmen auch eine Ausbildungsstätte?
Im Anhang 1 ist, in der Tabelle 27 Ausbildungsstätten, Kindergärten, Vorschulen gelten diese Werte auch in der Erwachsenenbildung?
Danke
Technische Regeln für Arbeitsstätten
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tomson68 -
9. Februar 2016 um 19:35 -
Erledigt
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Hallo tomson68,
für die Dozenten ist es eine Arbeitsstätte, also ist der Schulungsraum auch eine Arbeitsstätte
Auch die VBG sieht es so, sie nennen in ihrem Branchenleitfaden bei der Beleuchtung unter anderem die DIN EN 12464-1 "Neleuchtung von Arbeitsstätten..." als Informationsquelle.
Auch wenn es für die Schüler nicht zwingend ein Arbeitsplatz ist, gelten die dort genannten Werte als sehphysiologisch angemessen.
Mit anderen Worten: Hält man sich an die dort genannten Werte kann man davon ausgehen, die Anforderungen an eine ausreichende Beleuchtung erfüllt zu haben.Gruß
Stephan -
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Bei der der AZWV- Zertifizierung heisst es, pro Teilnehmer werden 2,5 qm benötigt und bei EDV-Schulungsräume 3 qm.
Aus welche rechtliche Grundlage kommen die Zahlen? Aus der Arbeitsstättenverordnung?
Danke
Thomas