Technische Regeln für Arbeitsstätten

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  • Hallo,
    ich habe eine Frage zur Technische Regeln für Arbeitsstätten spezielle für Schulungsräume in der Erwachsenenbildung.
    Wir sind AZAV- zertifiziert und dürfen Kurse mit Bildungsgutscheine für die Agentur durchführen.
    Ist ein Schulungsraum in einem Bildungsunternehmen auch eine Ausbildungsstätte?
    Im Anhang 1 ist, in der Tabelle 27 Ausbildungsstätten, Kindergärten, Vorschulen gelten diese Werte auch in der Erwachsenenbildung?
    Danke

    Einmal editiert, zuletzt von tomson68 (9. Februar 2016 um 19:46)

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  • Hallo tomson68,

    für die Dozenten ist es eine Arbeitsstätte, also ist der Schulungsraum auch eine Arbeitsstätte ;)
    Auch die VBG sieht es so, sie nennen in ihrem Branchenleitfaden bei der Beleuchtung unter anderem die DIN EN 12464-1 "Neleuchtung von Arbeitsstätten..." als Informationsquelle.
    Auch wenn es für die Schüler nicht zwingend ein Arbeitsplatz ist, gelten die dort genannten Werte als sehphysiologisch angemessen.
    Mit anderen Worten: Hält man sich an die dort genannten Werte kann man davon ausgehen, die Anforderungen an eine ausreichende Beleuchtung erfüllt zu haben.

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort.
    Bei der der AZWV- Zertifizierung heisst es, pro Teilnehmer werden 2,5 qm benötigt und bei EDV-Schulungsräume 3 qm.
    Aus welche rechtliche Grundlage kommen die Zahlen? Aus der Arbeitsstättenverordnung?
    Danke
    Thomas