UVV / Prüfung Rollenspalter - Altmaschinen

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  • Hallo Gemeinde,

    ich stehe momentan vor einem Problem. Wir betreiben eine Maschine zum Spalten von Abfallrollen nach dem Prinzip einer Guillotine.
    Diese Maschine ist sehr alt, Inverkehrbringung vor 1995.
    Solche Maschinen sind wie auch Pressen etc. prüfpflichtig. Dies wird z.b. uber die alte UVV BGV 7n 5.1 geregelt.
    Die Maschine wurde bereits letztes Jahr umfangreich in Sachen Maschinensicherheit nachgerüstet. Der Eingriffbereich wurde mit BWS abgesichert, der hintere Maschinenbereich durch Einhausung uns eine Tür mit Zuhaltung versehen.
    Die Steuerung wurde von S5 auf eine Sicherheits- SPS mit PL e gewechselt
    Nun ist eine weitere Nachrüstung geplant, damit die Mitarbeiter beim Entnehmen der gespaltenen Rollen nicht unter die Schneide greifen müssen.
    Nun wird intern das Thema der benötigten UVV- Prüfung heiß diskutiert.
    Die Dokumentation der Maschine fehlt komplett, die Doku von der Modernisierung liegt vor. Seitens der Instandhaltung wird wehement darauf verwiesen, dass so keine UVV möglich ist, auch haben sämtliche Nachfragen bei Herstellern solcher Maschinen bzgl. der Durchführung der UVV nicht zu einem Ergebnis geführt, es will einfach keiner machen.
    Es wird nun teilweise gefordert die Maschine durch eine neue zu ersetzen um die UVV zu gewährleisten.

    Ich behaupte jedoch, das man die UVV hier durch einen Sachkundigen anhand der GBU durchführen kann. Hier sollten demnach Fristen und zu Prüfende Einheiten festgelegt werden, die Herstellervorgaben kann ich jedoch nicht berücksichtigen wegen der fehlenden Doku. Prüfungen der verbauten BWs, BGV A3 und Hydraulik an der Maschine können ja problemlos durchgeführt werden was auch der Fall ist, aber zählt dies als vollständige UVV für eine solche Maschine?

    Es ist sicher nicht praxisnahe, alte Maschinen aus solch einem Grund zu ersetzen!?

    Nun meine Frage ob hier jemand schon ähnliche Fälle hatte und wie hier eine Lösung gefunden wurde.

    Vielen Dank im voraus.

    Gruß Marco

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  • Hallo Marco,

    ich spinne 'mal mit:
    Maschine topp und funktionell, neue kommt nicht in Frage (warum auch immer), ihr wollt prüfen (gut!) und investiert ja auch, ebenso ist eine gute Einsicht zu erkennen. Es gibt nichts an Unterlagen und auch keine entsprechenden Prüfkategorien?

    Soweit ok.

    Ich würde als erstes eine GB aufsetzen. Daran unbedingt die Fachleute eures Vereins beteidigen (Instandsetzung, Maschinenbauer,
    Maschinenbediener, etc.). Jeder sollte seinen Einwand und sein Wissen mitbringen.
    Ihr seit bei diesem Arbeitsmittel zu einer Prüfung nach BetrSichV gezwungen. Dabei wird die Sicherheit der Maschine abgeklopft und dokumentiert. Es sollten alle Sicherheitseinrichtungen vorhanden sein und auch funktionieren. Dieses dann unbedingt dokumentieren. Bei Unsicherheiten nehmt ihr euren TAP mit ins Boot. Ehrliche Anfrage gibt eine ehrliche Antwort und auf jeden Fall Hilfestellungen. Die Fachmänner für diese umgebaute Maschine, das seit ihr ja selber! Ihr kennt das Ding auswendig. Wo steht, dass eine Prüfung nur von hoheitlichen Prüfern zu erfolgen hat? Wer sagt denn, dass ihr nicht fach- oder sachkundig seit? Eine Truppe die Hydraulik und Elektrik überprüfen und beurteilen kann, die kann doch auch Funktionen checken!
    UVV (Unfall Verhütungs Vorschrift) ist so ein Begriff wie TÜV, der sich im Sprachgebrauch festgesetzt hat. Dabei wird doch der Sicherheitsaspekt anhand einer Liste oder Vorgabe abgehakt. Das macht ihr selber.

    Ich finde, ihr seit auf dem Weg. Fragt noch bei der BG einmal nach, und dann los.

    Ich hatte früher diese Probleme ständig. Warum etwas verschrotten was topp ist, nur weil kein Papier vorhanden ist?

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

    Einmal editiert, zuletzt von Waldmann (1. Oktober 2015 um 14:20)

  • Hallo Waldmann,

    da sind wir beide identischer Ansicht.
    Die GBU liegt soweit vor und wurde auch nach letzter Modernisierung aktualisiert.
    Das Hauptproblem ist hier leider, dass sich die Instandhaltung intern komplett gegen das Ganze stellt.
    Hier ist die Behauptung keine Doku , keine UVV leider festgefahren und die Durchführung seitens unserer Instandhaltung wird auch wehement verneint, sie seinen nicht sachkundig, jedoch sehe ich das auch hier etwas anders.

    Ich habe bzgl. dieser Maschine sowieso noch einen Termin mit unserem TAB, hier werde ich das Themas nochmals aufgreifen und mir noch eine Meinung "von oben " holen.

  • Hallo Marco,

    ohne schriftliche Anleitung können die Instandhalter dann auch nicht telefonieren?

    Das ist doch, sorry, quatsch. Warum braucht der erfahrene Instandhalter eine Anleitung (zum prüfen!)? Den Umbau der Maschine kriegen die topp hin, alles ist bedienbar, nachvollziehbar und auch prüfbar. Nur der Rest, der alte Teil nicht?
    Das glauben die doch wohl selber nicht. Die haben keinen Bock. Letztlich müssen sie dann auch Verantwortung übernehmen und zu dem stehen, was sie machen. Und vielleicht auch einmal aus der Kaffeebude rauskommen.

    Sagt jetzt ein Ex-Instandhalter!!!

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Das sehe ich genau wie du. Die letzte Modernisierung wurde hier von mir zusammen mit Fremdfirmen durchgeführt da hatte die Instandhaltung nicht die Finger mit drinne.
    Problem ist wie du sagst die Übernahme von Verantwortung bzgl. der Prüfung, frei nach dem Motto - wenn dann was passiert bin ich der dumme weil ich geprüft habe.
    Hier stoße ich momentan leider auf Stein.
    Auch das Argument - wir sind hier keine Sachkundigen- halte ich für nicht ganz zutreffend, könnte ich aber noch mit einem gewissen Prozentsatz nachvollziehen.

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  • Ok,

    wenn keine Einsicht ............ und eigene Initiative, bleibt nur der Dienstweg.

    Fakt ist, der Besitzer/Chef/Firmeninhaber/o.ä. ist für seine Arbeitsgeräte verantwortlich. Hier kann delegiert werden. Vielleicht muss einfach ein kleines Machtwort in Bezug auf Zuständigkeiten gesprochen werden?

    Ist zwar blöd. Die Parteien verstehen nicht, sie haben doch das gleiche Ziel :!::!::!:

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)