2.800 € Geldstrafe für Baustellenkoordinator

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  • Wer als Sicherheits- und Gesundheitskoordinator seine Sicherheitsverantwortung nicht ernst nimmt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Das ist die Lehre aus einem Urteil des Amtsgerichts Obernburg gegen einen Sicherheits- und Gesundheitskoordinators, durch dessen Nachlässigkeit ein Arbeiter schwer verletzt wurde.

    Der Fall: Ein Bauarbeiter führte auf der oberen Ebene eines Parkhaus-Neubaus Bewehrungsarbeiten durch. Dabei verlor er das Gleichgewicht und stürzte durch eine ungesicherte Deckenöffnung auf das fast 3 Meter darrunterliegende Parkdeck. Wegen eines Schädelbasisbruchs und weiteren schweren Verletzungen musste er mehrere Wochen im Krankenhaus behandelt werden. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass der Unfall durch eine Absturzsicherung um die Öffnung herum verhindert worden wäre.

    Der an der Baustelle eingesetzte Koordinator hatte nach Ansicht der Richter versäumt, die notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen vor Arbeitbeginn konkret mit den ausführenden Firmen festzulegen und abzustimmen. Dazu hätte auch das Anbringen der fehlenden Absturzsicherung gehören müssen. Es verurteilte den Mann deshalb wegen fahrlässiger Körperverletzung durch Unterlassen der Sicherheitsmaßnahmen rechtskräftig zu 2.800 € Geldstrafe (Amtsgericht Obernburg, Urteil vom 13.03.2002, Az. Cs 103 Js 2067/01).

    Horst

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