Hallo Kollegen,
mal wieder eine Frage:
Ist ein Unternehmen eigentlich verpflichtet Umkleideräume zur Verfügung zu stellen, wenn bei bestimmten Tätigkeiten die Verpflichtung zum Tragen von Arbeitskleidung besteht oder kann man den Arbeitnehmern auferlegen, sich vor Arbeitsbeginn die Arbeitskleidung bereits zuhaus anzuziehen?
Habt Ihr Tips? Wo ist das verbindlich geregelt? In der "alten" Arbeitsstättenverordnung konnte ich nichts zu diesem Thema finden....