Guten Tag,
folgende Fragestellung tut sich bei mir auf:
Nach §81 BetrVG müssen wir alle Arbeitnehmer die bei uns (Verwaltungsgebäude) bezüglich Brandschutz, Alarmierung, erste Hilfe ect. Schulen.
Da wir extrem viele temporäre (1 Tag..) Fremdkräfte haben stellt sich die Frage ob wir die Unterweisungspflicht rein schriftlich erfüllen könnten.
Also gegen Unterschrift bei Aushändigung der Unterlagen oder mit Zusendung der Unterlagen per Mail.
Gibt es irgendwo eine Aussage bezüglich Gesetzeskonformität dieser Unterweisungsform?