" Der AG stellt ferner sicher, dass Apparaturen und Rohrleitungen, die Gefahrstoffe enthalten, so gekennzeichnet sind, dass mindestens die enthaltenen Gefahrstoffe sowie die davon ausgehenden Gefahren eindeutig identifizierbar sind"
Heißt das jetzt , ich bringe an jedem Hyrdaulikzylinder ein Gefahrstoffsymbol mit dem Text *Hydrauliköl*,
an jeder Reinigunsanlage 3 Gefahrstoffsymbole mit dem Text des Gefahrstoffnamens etc. an?
Zusätzlich zu den BA für Gefahrstoffe, die ja aushängen?
Wie setzt ihr das um? ( Rohrleitungen zu kennzeichnen ist klar denke ich)
~~~ 3.8.~~
Die TRGS 200 soll geändert sein. Ich finde abe rnoch keine neue Fassung.
Die Baua hat ein Kompendium "Einstufung und Kennzeichnung"
http://www.baua.de/nn_5846/de/The….html__nnn=true
mal sehen, ob das weiter hilft