- Offizieller Beitrag
Nach § 5 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ist der Unternehmer dazu verpflichtet, Fachkräfte für Arbeitssicherheit schriftlich zu bestellen, soweit dies zur Wahrnehmung der Belange von Sicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb erforderlich ist. Näher geregelt wird diese Anforderung in der neuen Unfallverhütungsvorschrift BGV A 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit", die von etlichen der insgesamt 35 gewerblichen Berufsgenossenschaften zum 1. Januar 2005 erlassen wurde.
Die IHK Südlicher Oberrhein hat ein Infoblatt unter dem Titel "Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit" als PDF-Download (3 Seiten) veröffentlicht.
Es informiert über folgende Punkte:
Welche Aufgaben hat eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Regelbetreuung durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit
Erleichterungen für Kleinbetriebe bis durchschnittlich 10 Beschäftigte
Unternehmermodell
Wer kommt als Fachkraft für Arbeitssicherheit in Frage?
Fachkraft für Arbeitssicherheit intern oder extern beauftragen?
Unterschied zu Sicherheitsbeauftragten