Nutzung privater Medizinprodukte während Aufenthalt in Klink oder Krankenhaus, Anwendersicherheit, Kostenübernahme

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  • Guten Morgen Foristen,
    nun ist es soweit und ich schicke Euch die genau Erläuterung, zum Thema "Dürfen private MPG im Krankenhaus eingesetzt werden und wie weit ist damit die Sicherheit der MA gewährleistet".

    Die Erläuterungen gelten für alle Personen, welche auf Medizinprodukte angewiesen sind und für Personen, die Patienten oder Bewohner mit eigenen M PG behandlen oder pflegen.

    Vielleicht hoilft es nun ein wenig dabei, um die Sicherheit der MA und Nutzer zu steigern.

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  • Theoretisch ist ja alles klar ..... aber in der Praxis stößt man immer wieder auf Probleme.
    Die Mitarbeiter müssen eingewiesen werden, MTK oder STK müssen durchgeführt werden. Bis dies erfolgt ist, ist der Patient unter Umständen schon wieder entlassen.

    Wir stellen nach Möglichkeit adäquate, klinikeigene Geräte zur Verfügung.
    Dies lässt sich jedoch nicht immer realisieren (zb: spezielle Rollstühle).
    Es wäre schon wünschenswert eine Regelung zu schaffen, das die Betreiber von Kliniken die Möglichkeiten für eine rechtskonforme Handlungsweise hätten.

    Gruß Christian

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"

    Werner von Siemens, Zitat von 1880

  • Hallo Fasi UEM,
    genau das ist doch der Punkt. das von externer Seite immer mehr miteingebracht wird. Die Krankenkassen weisen nicht daraufhin, dass diese die Kosten für die MTK/STK übernehmen müssen. Wenn die MPG wenigstens überprüft wären.......
    Spezielle MPG müssen geprüft werden und siehe die DGUV VRegeln Unterweisung etc........ Der Ag hat zu unterweisen.
    Ich weiß selbst was das für eine Hausnummer ist und habe daher um die Angelegenheit personell vorzufiltern, in den Stationen und Fachbereichen jeweils einen MPG-Beauftragten eingeführt, damit dieser als Mukltiplikator für die MA dient und die Ersteinweisung durchführt.
    Bis jetzt läuft das ziemlich gut. Die Nutzung der privaten und geprüften MPG der Patienten werden in der Pflegedoku eingetragen. Nicht jedes hauskann alle MPG bevorraten, kann aber auch die von Patienten mitgebrachten nutzen. Dieses ist weitläufig sogar entlastend für das personal und kostenreduzoierend.

    Beste Grüße
    Thomas