Hallo zusammen,
meine Frage geht diesmal zur VAwS bzw. AwSV.
In der VAwS Baden-Württemberg steht unter §3 Grundsatzanforderungen "4. Im Schadensfall anfallende Stoffe, die mit ausgetretenen wassergefährdenden Stoffen verunreinigt
sein können, müssen zurückgehalten sowie ordnungsgemäß und schadlos verwertet oder beseitigt werden."
Kann ich unter anfallende Stoffe Löschwasser verstehen?
In der VAwS Hessen steht: "4. Im Schadensfall anfallende Stoffe, die mit ausgetretenen wassergefährdenden Stoffen
verunreinigt sein können, insbesondere verunreinigtes Löschwasser, müssen zurückgehalten sowie ordnungsgemäß und schadlos verwertet oder beseitigt werden."
Bedeutet das für Hessen dann nicht automatisch, dass bei der Lagerung die Halle in einer "Wanne" stehen müsste?
Und nun erscheint wohl in nächster Zeit die AwSV und in der letzten Vorabfassung wird nicht von Löschwasser gesprochen. Sollte es tatsächlich eine Erleichterung geben?