Neue TRGS 410

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  • Hallo allerseits,

    Unternehmen die krebserregende Stoffe der Kategrien 1a oder 1b verarbeiten müssen nach §14 GefStoffV ein Verzeichnis der Beschäftigten führen, die Umgang mit diesen Stoffen haben.
    Darin sind Dauer und Ausmaß der Exposition festzuhalten.

    Eine Hilfestelliung und detaillierte Informationen dazu lieferte die neue TRGS 410. Diese bietet die BAUA hier zum Download an.

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

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  • Danke für den Hinweis...
    Zur zeit prüfe ich unsere Stoffe auf diese Merkmale. 2 Stoffe mit den Gefahrenhinweisen H350+H340 sind mir schon aufgefallen, jedoch bin ich mir nicht sicher, ob ein extra Verzeichnis deswegen von nöten ist. Es ist ein Sprühkleber und ein Öl, welches jedoch beides nur selten mit einer geringen Expositionsdauer benutzt wird.
    Was meinst du/ihr?
    Danke schonmal im Vorraus...

  • Hi Carsten,

    Ferndiagnosen zu dem Thema sind immer schwierig (und meine Glaskugel springt mal wieder nicht an :D ).
    Wichtig ist die Frage, ob die kennzeichnungsrelevanten Stoffe in den gängigen Listen zum Umgang mit Krebserzeugenden Stoffen enthalten sind, und ob es bezüglich der Exposition Toleranzwerte gibt.
    Wenn nicht gilt "schlimmstenfalls" dasselbe wie beim Umgang mit Asbest: das erste Molekül kann ein Karzinom auslösen, muss es aber nicht.

    Wichtig ist auch die Frage, welche Art der Exposition CMR-relevant ist. Ist der Stoff carcinogen beim Einatmen, kann in der Darreichungsform aber nicht inhaliert werden, sieht die Sache z.B. schon wieder anders aus, als wenn er über die Haut aufgenommen werden kann, oder alternativ leicht flüchtig ist.

    Quizfrage also: was exakt steht im SDB?

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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  • Ja du hast natürlich recht...etwas genauer sollte es schon sein...
    die AGW´s machen mich zur zeit auch was fertig...wie kann man den wissen, ob man den AGW überschreitet ohne spezielle Messverfahren?
    Hier ist ein Anhang über die 2 SDB´s der Stoffe, für die ich ein eigenes Verzeichnis vorgesehen hab...wäre super wenn du/ihr eure Meinung dazu geben könntet..?


    449407_Diesel FAME frei.pdf

  • Normal kann ich ja schon bis 3 zählen, aber ich finde nur 1 SDB, nicht 2, wie von Dir erwähnt. Das SDB entspricht auch nicht den aktuellen Vorschriften.
    So, jetzt noch etwas zu den CMR Kategorien, denn da muss man höllisch aufpassen, ob nach "alter" EU-Einstufung oder nach neuerer CLP hier eine kleine Tabelle zur Verdeutlichung:

    EU CLP Bedeutung
    1 1a beim Menschen statistisch nachgewiesen.
    2 1b im Tierversuch statistisch nachgewiesen.
    3 2 Verdachtsstoff

    Die TRGS410 zielt auf die CLP Kategorien ab. Dein SDB enthält noch die EU Kategorien, dort wird Kategorie 3 erwähnt, nach aktuellem Recht entspricht dies Kategorie 2 => hier bist Du raus, da nur 1a/1b relevant.
    ABER, jetzt wird es interessant. Dein Diesel wird wohl eingesetzt und dabei entstehen Dieselmotoremissionen und wenn denen Arbeiter ausgesetzt sind, bist Du wieder dabei, siehe TRGS 906.

    Wie man ohne Messungen Expositionsspitzen erkennen und dokumentieren soll ist mir auch ein Rätsel. Für viele Stoffe existieren noch nicht einmal vernünftige und robuste Messmethoden. Papier ist geduldig und da kann man viel reinschreiben. So richtig durchdacht und praxisnah scheinen mir die Regelungen noch nicht zu sein.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Vielen Dank Tiefflieger...
    Hab mich verschrieben in der Eile...das zweite SDB ist auch aktueller...
    Konntest mir mit der Tabelle auch gut weiterhelfen...Wo hast du die Tabelle her?

    Dankeschön und ein schönes Wochenende...

  • ...Wo hast du die Tabelle her?...

    Selbst gemacht, als alter Heimwerker. ;)

    Nachdem das Thema immer mal wieder bei mir aufschlägt, beschäftige ich mich eben intensiv mit der Materie und da kommen einem dann so Vergleichstabellen in den Sinn. Irgendwie muss ich ja versuchen dem "normalen" Mitarbeiter die Unterschiede der Systeme ein wenig näher zu bringen. Manchmal gelingt es mir sogar. :thumbup:

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.