Vibrationen am Arbeitsplatz - Umsetzungshilfen für neue EG-Richtlinie

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    • Offizieller Beitrag

    Im Juli 2002 trat die EG-Richtlinie 2002/44/EG über Mindestvorschriften zum Schutz vor der Gefährdung durch Vibrationen am Arbeitsplatz auf europäischer Ebene in Kraft. Sie muss bis zum 6. Juli 2005 in nationales Recht umgesetzt sein.

    Der Online-Beitrag "Vibrationen am Arbeitsplatz - Umsetzungshilfen für neue EG-Richtlinie" informiert über gefährdende Arbeitsplätze sowie Expositionsgrenz- und Auslösewerte. Außerdem werden eine Reihe von Broschüren und Hilfestellungen für die betriebliche Praxis vorgestellt. Ergänzend wurden Umsetzungshilfen zusammengestellt, die in Anbetracht der laufenden Umsetzungsfrist von drei Jahren beachtet werden sollten.

    Die Vereinigung der Metall-Berufsgenossenschaften (VMBG) hat die Informationen im Mitteilungsblatt "VMBG Mitteilungen" (Ausgabe 1/2005) ab Seite 22 veröffentlicht.

    Zum PDF-Download

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.(Goran Kikic)

    Wer nichts weiß, muß alles glauben. (Marie von Ebner-Eschenbach)
    „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“
    (Sapere aude)

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