Benzolwert am Arbeitsplatz

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  • Entwarnung für Tankstellen
    Institut für Arbeitsschutz der DGUV bestätigt: Benzolbelastungen unbedenklich
    05.08.2015
    Benzol kann beim Menschen krebserzeugend wirken. Trotzdem lässt sich der Stoff nicht von allen Arbeitsplätzen verbannen. Insbesondere an Tankstellen können Belastungen auftreten, weil dort mit Ottokraftstoffen umgegangen wird, die immer noch geringe Mengen an Benzol enthalten dürfen. Das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) hat gemeinsam mit Berufsgenossenschaften und Unfallkassen die besondere Situation von Beschäftigten an Tankstellen untersucht und konnte zeigen: Die Belastung an Tankstellenarbeitsplätzen liegt inzwischen im Bereich der Konzentration, die durch Verteilung überall in der Atemluft vorhanden ist.
    Benzol ist eine Grundchemikalie. 2012 lag die Produktion weltweit bei über 57 Millionen Tonnen. In den meisten Fällen setzt die Industrie Benzol in geschlossenen Anlagen ein, Belastungen der Umgebungsluft sind damit ausgeschlossen. Arbeitsbereiche, in denen das nicht möglich ist, finden sich vor allem an Tankstellen: Betroffen sind Beschäftigte an Zapfsäulen, im Werkstattbereich und in Verkaufs- und Kassenräumen von Tankstellen.
    Vor allem im Verkaufsbereich stellt sich mit Blick auf eine mögliche Benzolbelastung häufig die Frage, ob Schwangere hier tätig sein dürfen. "Die Voraussetzung ist, dass der Benzolwert am Arbeitsplatz sich nicht wesentlich vom Benzolwert in der Außenluft unterscheidet", sagt Professor Dietmar Breuer, Gefahrstoffexperte im IFA. So lege es das baden-württembergische Merkblatt für werdende Mütter fest, auf das sich auch andere Länder beziehen. Das IFA hat für alle 13 untersuchten Tankstellen gezeigt, dass diese Voraussetzung erfüllt ist.
    Breuer: "Damit wird selbstverständlich auch die so genannte Akzeptanzkonzentration, wie sie der Arbeitsschutz für Benzol an Arbeitsplätzen fordert, deutlich unterschritten." Selbst wenn in der Zukunft irgendwann ein noch niedrigerer Wert gelten sollte, wäre man an diesen Arbeitsplätze in puncto Arbeitsschutz immer noch auf der sicheren Seite.
    Weitere Informationen
    Das Institut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA) gibt gemeinsam mit der Kommission Reinhaltung der Luft (KRdL) die Fachzeitschrift "Gefahrstoffe - Reinhaltung der Luft - Air Quality Control" heraus.
    Den Artikel aus dem aktuellen Heft ("Benzol - Messungen in verschiedenen Arbeitsbereichen mit Bezug zur Toleranz- und Akzeptanzkonzentration nach TRGS 910") können Sie dort im Volltext als PDF-Datei finden.

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

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  • Bisher durften laut REACH-Regulierung der Volumen und der Gewichtsanteil für Benzol in einem Gasgemisch 0,1% nicht überschreiten.Nun darf die Konzentration höher sein.
    Letzten November kam man bei einer Risikobewertung(ECHA) zu der Folgerung,das ein Gewichtsanteil von Benzol über 0,1% aber unter demselben Volumenanteil in einem Gasgemisch kein Risiko ist.
    Dadurch kann man viel Geld einsparen, die man sonst in die Reduktion von Benzol in Gasgemischen hätte investieren müssen.
    Ich weis aber nicht, ob diese Änderung schon im EU-Amtsblatt veröffentlicht wurde.
    Gruß Martin