Prüfung von Lagerpaternoster

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  • Hallo,

    wie bzw. von wem sind Paternosterregale / Umlaufregale zu Prüfen. Bisher sind in unserem Werk die Umlaufregale von einem internen Mitarbeiter der Sachkundig war 1x jährlich geprüft worden. Geht das nach der neuen Betriebssicherheitsverordnung 2015 immer noch, und wo finde ich solche Regelungen?


    Mfg Lenny

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  • Hallo Lenny,

    im Prinzip: weitermachen.

    Warum habt ihr geprüft? Da gab es doch etwas wie "Arbeitsmittel" und BetrSichV, ok. Grundlage für euch also einmal die Notwendigkeit und eure GB. Je nachdem, wie ihr jetzt dieses Arbeitsmittel seht, könnte es u.U. auch eine Prüfung in z.B. einem halben Jahr geben. Hierin würde ich die mechanische Grundseite des Teiles sehen.

    Jetzt kenne ich die Belastung des Teils als Regal nicht. Da gibt es etwas wie Fach- und Feldlast (250kg / 1000kg) damit wird das Regal prüfpflichtig gem. DIN EN 15635, bzw. BGR 234 (Name jetzt geändert, sonst nichts neues). Das regelt dann die Belastung (dyn. und statisch) des Regales.

    Also zwei Dinge gleichzeitig.

    Wenn ihr eine sachkundige Person habt, die das machen kann, dann los.................

    Viel Erfolg.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo!

    Ja, Schwerlastregale müssen geprüft werden.
    Nach meinem Dafürhalten sind Regale mit beweglichen Teilen besonders zu überwachen.

    Waldmann hat schon die Norm genannt DIN EN 15635. Die BGR 234 heißt nun DGUV Regel 108-007

    Wer nun genau prüfen darf ist etwas umstritten.
    Nach DIN prüft der Regalisspektor mind. jährlich die Aufstellung, den Zustand, die Kennzeichnung und die Belastung des Regals.
    Dabei handelt es sich um eine Sichtprüfung vom Boden aus. Ob die statischen Vorgaben des Regalherstellers korrekt sind, kann der Regalinspektor nicht unbedingt überprüfen.

    Zusätzlich ist die wöchentliche Kontrolle durch den Regal-Sicherheitsbeauftragten gefordert. In der deutsche Übersetzung der EG-Norm wird dummerweise nur von Sicherheitsbeauftragten gesprochen.
    Diese Kontrolle bezieht sich auf aktuelle Änderungen bzw. Beschädigungen, im Wesentlichen durch Anfahren der Stützen oder der Abweiser (Anfahrschutz).
    Bitte stets ein kleines schriftliches Protokoll. Es genügt eine kleine Tabelle, in der wöchentlich nach Anschauen datiert, unterschrieben wird.

    Grüße
    Flügelschraube

  • ..........ok,

    wobei der Sicherheitsbeauftragte für Regale so etwas ist, sorry, wie die Klofrau an der Raststätte, gucken und Liste abhaken, mehr nicht.

    Da sind mir vernünftige Mitarbeiter, die in dem Bereich arbeiten, etwas sehen und das dann auch weitergeben, tausendmal lieber.

    Und die 108-007: Als Titel habe ich die gesehen, als eigenständige Druckversion noch nicht. Tante Go...le bringt als Ergebnis auch immer nur die BGR 234.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)