Auswahl der Beurteilungsverfahren für den Praktikumsbericht

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  • Hallo Kollegen,

    schreibe gerade auch an meinem Praktikumsbericht und stecke bei der Beurteilung fest.
    Ich habe als Thema, die Gefährdungsbeurteilung für die Qualitätssicherung gewählt.
    Ich habe mir ein paar Gefährdungen aufgeschrieben und werde davon 2 oder 3 nehmen und mit denen, den Handlungszyklus durchgehen.
    Muss ich für diese Gefährdungen spezielle Verfahren nehmen oder kann ich die Risikobeurteilung sprich mit Einschätzung und Bewertung nehmen?
    Hier der Link, die Gefährdungen, die ich nehmen möchte sind gelb markiert. Vielen Dank

    https://www.dropbox.com/s/gzkq63sjkxi0…ungen.docx?dl=0

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  • ...Muss ich für diese Gefährdungen spezielle Verfahren nehmen oder kann ich die Risikobeurteilung sprich mit Einschätzung und Bewertung nehmen?


    Irgendwie verwirrt mich der Satz. Bei der Risikobeurteilung verwendet man in der Regel doch etablierte Verfahren z.B. bei der manuellen Lastenhandhabung die Leitmerkmalmethode, bei den Gefahrstoffen erfolgt ein Abgleich mit den Arbeitsplatzgrenzwerten usw.
    In Deinem Dokument verwendest Du bei den Gefahrstoffen und biologischen Stoffen, sowie bei Stolpern/Umknicken meiner Meinung nach als Gefahrenquelle nicht die richtige Quelle.
    Bei der Verwendung von PSA durch mehrere Personen sehe ich auch weniger eine Infektionsgefahr als einen Ekelfaktor. Wer möchte schon Teile auf der Haut tragen die von einem anderen "beschwitzt" wurden?
    Bei den verkeilten Brandschutztüren würde ich nicht nur die Vergiftungsgefahr sehen, sondern auch die Brandausbreitung.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo Cooley,

    bei der Beurteilung gibt es eine Rangfolge die Du einhalten musst:

    - Gesetze, Verordnungen, technische Regeln
    - eine Leitmerkmalmethode oder der Screening Gesundes Arbeiten (http://www.screening-gesundes-arbeiten.de)
    - Risikomatrix [z.B. nach Nohl]

    Nimm tieffliegers Post als Anregung und schau Dir die gefundenen Gefährdungen noch einmal an. Keine Sorge, dass wird :thumbup:

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Hallo

    beim Faktor (Stolpern, Umknicken) geht die Gefahr von Rollwagen aus, die kreuz und quer im Raum stehen. Daher habe ich das so als Quelle genommen.

    bei den Stäuben ist das so gemeint, es entstehen Stäube, sei es durch das Schleifen oder durch Einbetten von Proben. Und ich weiß nicht, ob der Luftabzug jemals gereinigt wurde oder
    überhaupt ausreichend ist.

    Beim Faktor Bakterien, sehe ich die Quelle der Gefahr bei der Muschel (ist das falsch ?)

    Ich habe eure Anregungen brücksichtigt und paar Sachen korrigiert.
    Beim Brand durch nicht geprüfte elektrische Geräte kann ich mich doch auf die BGV A3 zurückgreifen, oder ?
    Aber wie kann ich denn beim "verstopften Luftabzug" oder bei der "Gehörmuschel"die Beurteilung durchführen?
    Kann ich da nicht die Beurteilung nach Nohl anwenden?

  • ...beim Faktor (Stolpern, Umknicken) geht die Gefahr von Rollwagen aus, die kreuz und quer im Raum stehen. Daher habe ich das so als Quelle genommen.


    Wenn man über diese stolpern kann dürfte das zutreffen, für mich waren Rollwagen ein wenig größer, gegen die kann man nur laufen, aber kaum darüber stolpern.

    ...bei den Stäuben ist das so gemeint, es entstehen Stäube, sei es durch das Schleifen oder durch Einbetten von Proben. Und ich weiß nicht, ob der Luftabzug jemals gereinigt wurde oder
    überhaupt ausreichend ist.


    Die Stäube entstehen doch nicht in der Absaugung. Die Absaugung ist die Randbedingung, welche funktionieren muss als technische Maßnahme, damit der Arbeitnehmer nicht mit den Stäuben in Kontakt kommt. Dann ist noch festzustellen, ob mit der Maßnahme der Staubgrenzwert eingehalten werden kann, oder weitere Maßnahmen erforderlich werden. Damit sichergestellt ist, dass die Absaugung immer entsprechend funktioniert, sollte diese einer zyklischen Überwachung unterliegen, näheres dürfte über die Betriebssicherheitsverordnung geregelt bzw. im Zuge der Gefährdungsbeurteilung festzulegen sein. Ich würde hier 2 Dinge vorschlagen. Messung des Abluftvolumenstroms der Absaugung und Staubmessung bei der Tätigkeit. Anhand der Staubmessung kann dann festgestellt werden, ob die Absaugung ausreichend ist. Wenn ja, würde ich den Abluftvolumenstrom entsprechend als Mindestwert festlegen, der bei den zyklischen Überprüfungen einzuhalten ist. Vor dieser Messung den Filter (sofern vorhanden) zu reinigen bzw. tauschen dürfte nicht schaden. Infos zum Staubgrenzwert findest Du in der TRGS 900 und zur inhalativen Exposition in TRGS 402.

    ...Beim Faktor Bakterien, sehe ich die Quelle der Gefahr bei der Muschel (ist das falsch ?)


    Hier würde ich als Faktor die Infektionsgefährdung sehen und als Gefahrenquelle die Bakterien die auf der Gehörmuschel sitzen können. Allerdings halte ich hier die Wahrscheinlichkeit für recht gering sondern würde dies eher als Ekelfaktor sehen. Trotzdem sehe ich da einen Änderungsbedarf, also entweder PSA für jeden einzelnen Mitarbeiter oder entsprechende Reinigungsmöglichkeit.

    ...Beim Brand durch nicht geprüfte elektrische Geräte kann ich mich doch auf die [b]BGV A3 zurückgreifen, oder ?


    Nein, verwende lieber DGUV Vorschrift 3. Die BGV A3 ist die alte Regelungseinteilung, inhaltlich identisch. Das Regelwerk wurde ja vor einiger Zeit umgestellt. Noch findet man auf vielen Dokumenten die alte Bezeichnung, ich würde im Bericht die neuen Nummern verwenden und evt. in Klammern die alten.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • erstmal vielen Dank für die ausführliche Antwort.

    die Rollwagen sind bei uns vielleicht kniehoch, daher habe ich Stolpern als Faktor genommen, auf dagegenlaufen bin ich gar nicht gekommen :)

    Mit den Stäuben wollte ich es mir glaube ich einfach machen. Ich werde diesen Punkt auf jedenfall mal im Betrieb ansprechen aber ich denke für den Praktikumsbericht
    wird das zu viel. Ich weiß nicht wie das bei den Anderen war aber bis jetzt habe ich fürs Praktikum weder frei bekommen oder sonst nochwas (bin schon in der 5. Woche nach der 3.Präsenzphase)
    Daher werde ich diesen Punkt in meiner Gefährdungsbeurteilung aufführen aber nicht weiterbehandeln. Der Dozent hatte gemeint nur mit 2-3 Gefährdungen den Handlungszyklus durchmachen.

    Wegen der Gehörmuschel habe ich das auch so gemacht, entweder Desinfektionsmittel bereitstellen oder Otoplastiken oder mehrere Gehörmuschel

    Die neue Vorschrift DGUV 3 wußte ich nicht, mache ich.

    nochmal vielen Dank, ich hoffe das wird was mit dem Bericht :)

  • ...
    die Rollwagen sind bei uns vielleicht kniehoch, daher habe ich Stolpern als Faktor genommen, auf dagegenlaufen bin ich gar nicht gekommen :)


    Über so niedrige Teile kann man dann auch stolpern.

    Mit den Stäuben wollte ich es mir glaube ich einfach machen. Ich werde diesen Punkt auf jedenfall mal im Betrieb ansprechen aber ich denke für den Praktikumsbericht
    wird das zu viel.


    Ich würde es in den Praktikumsbericht aufnehmen und die notwendigen bzw. sinnvollen Maßnahmen anregen. Dann kann man ja anmerken, dass im Zeitrahmen des Praktikums eine Abarbeitung nicht möglich war.
    Ich hatte das Glück, dass mein Praktikumsthema eh mein Arbeitsgebiet tangiert hatte und ich meine Zeit selbst einteilen kann. Somit habe ich eben entsprechend viel Zeit für dieses Thema reserviert.


    Die neue Vorschrift DGUV 3 wußte ich nicht, mache ich.


    Hier ein Linktipp, da findet man dann die aktuellen Änderungen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.