Rettungsmittel bei Teichanlagen

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  • Hallo,

    ich habe bei uns im Berufsbildungswerk folgendes Problem:

    Die Abteilung Blumen- und Zierpflanzenbau hat zur Bewässerung ein Regenwasserteich, dieser ist mit einem 1m hohem Zaun aus Holz eingezäunt (erscheint mir nicht ausreichend). Außerdem gibt es dort Auszubildende die nicht schwimmen können. Müssen wir Rettungsmittel vorhalten und wie muß der Zaun beschaffen sein?
    Hoffe auf Eure Hilfe.

    Gruß bei 30 Grad von der Ostsee

    Stefan

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  • Hallo,

    laut BGR 203 müssen Rettungsmittel vorhanden sein, wenn bei Arbeiten an oder über dem Wasser die Gefahr des Ertrinkens besteht.
    Die gute alte Gefährdungsbeurteilung! Hier bietet die BGR 201 Hilfe.

    Als Sicherung sollte der 1m Zaun aber ausreichend sein.

    Wie tief ist der Teich überhaupt?

    Grüße
    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Hallo Awen,

    ersteinmal vielen Dank für die schnelle Antwort.

    Der Teich ist ca. 3,5 m tief. Es besteht eine mittelbare Gefährdung bei Arbeiten am Teich, wie z.b. Reinigen des Filters oder der Pumpe, sowie wenn der Gehölzstreifen zurückgeschnitten werden muß.
    In den Pausen sitzen die Auszubildenden auch teilweise auf dem Zaun.
    Hier sehe ich eine zusätzliche Gefahr.

    Gruß

    Stefan

  • Hallo,

    bei 3,50 m Wassertiefe ist natürlich eine Ertrinkungsgefahr gegeben. Die von mir genannten Regelwerke gehen natürlich immer davon aus, das nicht auf der Wasserseite sondern auf der anderen Seite der Absperrung gearbeitet werden soll.

    Sollte es unter euren Azubis Nichtschwimmer geben, ist das Vorhalten von Rettungsmitteln wahrscheinlich keine schlechte Idee. Oder ihr bringt ihnen das Schwimmen bei.

    Du schreibt, das die Leute in der Pause teilweise auf dem Zaun sitzen. Steht der Zaun denn unmittelbar am Wasser? Und wenn sie reinfallen sollten, ist das Wasser im Uferbereich tief genug um zu ertrinken oder werden sie im schlimmsten Fall nur nass?
    Grüße
    Astrid

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Hallo,
    ich denke, hier kann man Parallelen sehen.

    Gruß
    gladis:-)

    Zitat aus DA
    "Zu § 6 Abs. 1: Geeignete Absturzsicherungen sind z.B. 1 m hohe fest angebrachte Geländer oder entsprechend hochgezogene Umfassungswände. Hinsichtlich Ausführung der Geländer siehe § 33 UVV "Allgemeine Vorschriften" (VBG 1). Bei Schrägen mit einer Böschungsneigung bis 1 : 1 können geeignete Bepflanzungen eine Sicherungsmaßnahme sein...."

    Einmal editiert, zuletzt von gladis (6. Juli 2006 um 11:35)

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