Dacharbeiten ohne vorgeschriebene Sicherungsmaßnahmen - Vorgesetzten zur Zahlung von insgesamt 942.436,13 € verurteilt

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  • Tenor: Unzureichend gesicherte Baustellen verpflichten den Vorgesetzten auch gegenüber Leiharbeitern zum Schadensersatz
    Gericht: OLG Koblenz
    Aktenzeichen: 2U 574/12
    Datum: 22.05.2014
    Quelle Urteil: OLG Koblenz, 22.05.2014 - 2 U 574/12

    Zitat:
    Ein verantwortlicher Vorgesetzter ist verpflichtet, den ihm unterstellten Arbeitnehmern keine die Gesundheit gefährdenden Arbeiten zuzuweisen. Das gilt auch gegenüber Arbeitnehmern eines anderen Unternehmens, wenn sie im Rahmen einer vorübergehenden Tätigkeit im Betrieb eingesetzt werden. Lässt ein verantwortlicher Vorgesetzter die Arbeiter entgegen eindeutiger Sicherheitsbestimmungen ungesichert auf dem Dach arbeiten und kommt es dabei zu einem Unfall, hat er den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt und haftet gegenüber dem Sozialversicherungsträger im Wege des Rückgriffs nach § 110 Abs. 1 SGB VII.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

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