Hallöchen,
ich selbst bin Fachkraft für Arbeitssicherheit in einer WfbM für psychisch behinderte Menschen und stelle mir die Frage wie andere Unternehmen, vor allem Behindertenwerkstätten die neue DGUV 1 in die Praxis umsetzen.
Nach der alten Variante der BGV A 1 galt in erster Linie die Anzahl der Gesamtmitarbeiter zur Grundlage für dien Anzahl der Sicherheitsbeauftragten.
Nun werden ja in der neuen DGUV 1 auch noch andere Faktoren wichtig, wie räumliche, zeitliche und fachliche Nähe zu den Mitarbeitern.
Hierzu gab es auch von der hiesigen BGW eine Information.
Nun hatten wir in der Vergangenheit für unsere Zweigstellen die zwischen 60 und 160 Personen umfasst max 2 Sibes vor Ort. Aufgrund der Neuregelung und der verschiedenen Fachbereiche müssten dann bis zu 18 zusätzliche Sibes ausgebildet werden. Die Wirksamkeit und Nachhaltigkeit dieser Neuregelung einmal außen vor gelassen würde ich hier gerne wissen wie dies bei Kollgegen anderer Behinderteneinrichtungen ist?
Vielen Dank im voraus schon eimal!