Brandschutz - Sonderbauten - Erwachsenen Bildung

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Guten Morgen liebe Mitstreiter der Sicherheit im Betrieb,

    ich stehe vor einem kleinem Problem und versuche die Geschäftsführung gerade zu überzeugen, dass wir weitere Expertise brauchen - denn ich gebe zu, dass mein Wissen und meine Kompetenz erreicht sind.

    Hintergrund:

    Wir haben ein Verwaltungsgebäude in dem auch eine Schule der Erwachsenenbildung untergebracht ist. Bei Einzug habe ich schon darauf hingewiesen, dass an den Brandschutz besondere Anforderungen gestellt werden. (Nach Hamburger Bauordnung - zähle ich das Gebäude zu den Sonderbauten) Eine Musterbauordnung für Schulen findet keine Anwendung, da nur Erwachsenenbildung stattfindet - wird da explizit mit rausgenommen.

    Damals war die Begründung - wir erreichen nicht die Flächen die dort genannt werden.

    Jetzt wird die Schule erweitert und umgebaut, jetzt ist die Fläche über 400m2 - somit würde die Bauordnung klar den Sonderbau ableiten lassen - Begründung jetzt, sind ja zwei abschnitte mit weniger als 400m2.

    Nach meiner Auffassung wäre die Installation einer Brandmeldeanlage und eines Sicherheitssystemes angezeigt - oh Gott die Kosten. :71:

    Sehe ich es Falsch, dass wir hier akut was einleiten müssen? Hat einer von euch Erfahrungen wie man die Geschäftsführung davon überzeugt, hier doch das Geld in die Hand zu nehmen?

    Würde gerne einen externen Brandschutzingenieur hinzuziehen und das beurteilen lassen.

    Gruß

    Sven

    Die Verhütung von Unfällen ist nicht eine Frage gesetzlicher Vorschriften, sondern unternehmerischer Verantwortung und zudem ein Gebot wirtschaftlicher Vernunft.
    (Werner v. Siemens, 1880)

  • ANZEIGE
  • Hallo,


    Nach meiner Auffassung wäre die Installation einer Brandmeldeanlage und eines Sicherheitssystemes angezeigt - oh Gott die Kosten. :71:

    steht das so direkt in der HH LBO?
    In BaWü steht da immer ein "kann"....


    Sehe ich es Falsch, dass wir hier akut was einleiten müssen?

    Bauvorschriften sind immer einzuhalten, sofern man nicht eine
    genehmigte Abweichung hat. Ob jetzt aber eine BMA in deinem
    Fall Pflicht ist oder nicht, wird man hier über das Forum nicht
    beurteilen können.


    Hat einer von euch Erfahrungen wie man die Geschäftsführung davon überzeugt, hier doch das Geld in die Hand zu nehmen?
    Würde gerne einen externen Brandschutzingenieur hinzuziehen und das beurteilen lassen.

    Ich sehe jetzt die Problematik nicht, wenn dieser Anbau bzw.
    Erweiterung erfolgt, wird das Bauamt auch entsprechende Forderungen
    im Sinne von Nachweise (z.B. BSK) formulieren. Dann wäre auch ein
    BS-Fachmann im Boot.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo,

    steht das so direkt in der HH LBO?
    In BaWü steht da immer ein "kann"....


    Leider steht in HBauO dazu leider nicht wirklich etwas, Verweisen auf den Bauprüfdienst der Stadt.

    Wenn man aber über Publikationen stolpert sind dort diese Anlagen als Standard definiert worden bzw. als kann Auflage der Behörde.

    Leider hat Hamburg für das Betreiben von Schulen der Erwachsenenbildung keine Vorschriften erlassen oder diese mit in bestehende Vorschriften aufgenommen. Andere Bundesländer waren da wesentlich "schlauer".

    In Niedersachen unterliegen solche Einrichtungen dem Schulbaurecht.....ob das gut oder schlecht ist las ich mal dahingestellt. Aber da hätte ich was "greifbares" mit dem ich arbeiten könnte.

    Warte jetzt auf die Antwort ob die Nutzungsänderung schon beantragt wurde und dann sehen wir weiter....dann bekämen wir Auflagen mit denen ich arbeiten kann.

    Sven

    Die Verhütung von Unfällen ist nicht eine Frage gesetzlicher Vorschriften, sondern unternehmerischer Verantwortung und zudem ein Gebot wirtschaftlicher Vernunft.
    (Werner v. Siemens, 1880)

  • Hallo,

    am besten an das zuständige Bauamt wenden oder mal per
    E-Mail an die VB-Abteilung der BF Hamburg.
    Vielleicht gibt es von der BF entsprechende Hinweise
    oder Veröffentlichungen im Sinne von Merkblätter zu diesem
    Thema.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Moin liebe Mitstreiter,

    Problem mehr oder weniger gelöst bzw. Lösung wird sich jetzt ergeben.

    Die Fachabteilung, die den Umbau plant, musste leider zugeben keinen Antrag gestellt zu haben. Nächste Woche nen Termin mit dem Architekten.

    Seine Aussage " Wird interessant, aber Auflagen wird es sicher geben, schaffen wir schon"

    Na, dann lehn ich mich mal zurück und warte auf die Dinge die da kommen. Sofern mir weitere Informationen zu den Auflagen vorliegen, gebe ich sie mal weiter.

    Schönen Start in die Woche.

    Sven

    Die Verhütung von Unfällen ist nicht eine Frage gesetzlicher Vorschriften, sondern unternehmerischer Verantwortung und zudem ein Gebot wirtschaftlicher Vernunft.
    (Werner v. Siemens, 1880)

  • ANZEIGE