Moin, moin,
wir möchten zwei Mitarbeiter zu Kransachverständigen (nicht Ausbilder und nicht befähigte Person) ausbilden /qualifizieren (lassen). Der grundsätzliche Ablauf ist mir inzwischen bewußt, auch das eine solche Ermächtigung derzerit nur die BGHM vornimmt. DIe Vorschriften (BGV D6/DGUV V52, BGG 905/DGUV G309-001, BGG 924/DGUV G309-005) habe ich ebenfalls. Was mich ein bischen beunruhigt, ist das benötigte Fachwissen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein einwöchiges Seminar, wie es von nur einem Anbieter angeboten wird, ausreicht.
Hat sich von den hier anwesenden zum Kransachverständigen qualifiziert oder kennt jemand jemanden, der/die das gemacht und kann mir diesbzgl. Tipps geben?
Vielen Dank schon mal.