Ausbildung/Qualifizierung zum Kransachverständigen

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  • Moin, moin,

    wir möchten zwei Mitarbeiter zu Kransachverständigen (nicht Ausbilder und nicht befähigte Person) ausbilden /qualifizieren (lassen). Der grundsätzliche Ablauf ist mir inzwischen bewußt, auch das eine solche Ermächtigung derzerit nur die BGHM vornimmt. DIe Vorschriften (BGV D6/DGUV V52, BGG 905/DGUV G309-001, BGG 924/DGUV G309-005) habe ich ebenfalls. Was mich ein bischen beunruhigt, ist das benötigte Fachwissen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein einwöchiges Seminar, wie es von nur einem Anbieter angeboten wird, ausreicht.

    Hat sich von den hier anwesenden zum Kransachverständigen qualifiziert oder kennt jemand jemanden, der/die das gemacht und kann mir diesbzgl. Tipps geben?

    Vielen Dank schon mal. :138:

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

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  • Hallo A_B,

    auf Grund eines einzelnen Seminars wird man auch nicht zum Fachgespräch, dass einer Ernennung vorausgeht, zugelassen. Da muss schon ein wenig mehr dahinter stecken. Z.B. Kenntnisse in Statik, Metallbau, Schweisstechniken, Steuerungstechnik, etc. Die dafür notwendigen Kenntnisse können z.B. in einem Maschbaustudium erworben werden. Hinzu kommen noch die notwendigen Grundlagen im Bereich Arbeitssicherheit, Maschinensicherheit und eine entsprechende Berufserfahrung. Die vorausgesetzten Kenntnisse sind natürlich abhängig von dem zu ermächtgen Prüfumfang.
    Das von Dir genannte Seminar bereitet lediglich auf das Fachgespräch vor ;)

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Vielen Dank für Deine Antwort.

    So ähnlich sehe ich das auch. Bzgl. Ausbildung: Beide sind Dipl.Ing. aus den Bereichen Maschinenbau / Produktionstechnik, Fachkräfte Arbeitssicherheit, MRL ist bekannt. Auf den Bereich Vorprüfung würde wahrscheinlich verzichtet werden, da dieser in der Regel vom Hersteller erledigt wird, Der Prüfungsumfang sollte sich daher auf Bau- und Abnahmeprüfung beschränken.

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