Eigenschutz in der ambulanten Pflege bzw. bei ambulanten Einsätzen

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  • Guten Morgen!

    Mich würde einmal interessieren wie es bei euch gehandhabt wird mit dem Eigenschutz bei den ambulanten Tätigkeiten!

    z.B. Ambulante Pflege, begegnete Raumverhältnisse, schlechte Lichtverhältnisse, möglicher Kontakt mit Tieren oder Ungeziefer.

    Werden die Mitarbeiter dort blind drauf los geschickt oder gewährt man ihnen das bei einer Gefährdung für die eigene Gesundheit die Tätigkeit dort nicht durchgeführt werden muss.

    :49:

    :bremse:

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  • Wenn ich das jetzt richtig auseinanderklamüsert habe, geht es um Tätigkeiten in der ambulaten Pflege, sprich ambulante Pflegedienste.

    Der Begriff "Eigenschutz" umfasst viele Teilaspekte: Hygiene, Arbeitsbedingungen, Aggressivität und anderes mehr.

    Viele dieser Aspekte werden im BGW-Check "Gefährdungsbeurteilung in der Pflege" abgehandelt, weitere Infos siehe das Branchenportal "Pflege" bei der BGW.

    In Bezug auf die Frage habe ich jedoch etwas Verständnisprobleme.
    Worum genau geht es, welches Problem, welche Gefährdungen?
    Da wären für eine Antwort ein paar mehr Informationen ganz nett.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Nehmen wir doch einmal konkret die Problem und Gefährdungen die ich bereits aufgelistet habe. :thumbup:

    Zitat

    z.B. Ambulante Pflege, begegnete Raumverhältnisse, schlechte Lichtverhältnisse, möglicher Kontakt mit Tieren oder Ungeziefer.


    Leier verstehe ich absolut nicht die Antwort auf meinen Post…Problem und Gefährdungen sind genannt ?(

    Eine soziale und psychische Betreuung kann auch ambulant beim Patienten erfolgen.

    :49:

    :bremse:

  • Naja ... aber gut.
    Thema ist also die "Ambulante Pflege" - das kann eine Gefahr (für den Kunden) sein, muss aber nicht. :rolleyes:
    Üblich sind eigentlich die folgenden Vorgehensweisen, die teils den jeweiligen QM-Unterlagen, teils der verpflichtend durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung zu entnehmen sind.

    Beengte Raumverhältnisse, schlechte Lichtverhältnisse:
    Dies ist Thema der Pflegeberatung bei Übernahme des Auftrages und sollte in jedem Fall dazugehören (hängt nicht zuletzt auch von der Qualifikation des Pflegeberaters / der PDL ab).
    Ist in vielen Fällen mehr oder weniger problemlos lösbar, z.B. Zimmer ggf. umräumen, zusätzliche Stehleuchte, u.a.
    Treten im Verlauf der Pflegebetreuung Probleme auf, sind diese der PDL zu melden, die dann Kontakt mit dem Kunden / Betreuer / Angehörigen aufnimmt.

    Kontakt mit (Haus-)Tieren:
    Wird sich meist nicht vermeiden lassen. Probleme machen überkandidelte, verzogene Schoßhündchen.
    Ist auch im Vorfeld bei der Erstberatung bei Auftragsübernahme zu regeln.
    Ansonsten: persönliche Hygieneregeln beachten.

    Kontakt mit Ungeziefer:
    Schaben, Ratten und Co.:
    Meldung an PDL, Beteiligung des örtlichen Gesundheitsamtes, wenn der Kunde / Betreuer / Angehörige erkennbar nicht in der Lage ist, für Abhilfe zu sorgen.

    Hautparasiten (Krätze etc): Meldung an PDL, Kontakt zum zuständigen Arzt (Meldepflicht!?), mit Kunde / Betreuer / Angehörige für Abhilfe sorgen.

    Aggressivität:
    Personal schulen (es gibt entsprechende Angebote).

    Zur Frage des Tätigkeitsabbruchs:
    Bei aktuter(!) Gefährdung (Angriff durch Kunde etc) Abbruch der Behandlung, unverzüglich Kontakt zu PDL ggf. Polizei aufnehmen, die dann über das weitere Vorgehen entscheidet.

    Merh kann ich aus deinen Posts jetzt nicht entnehmen.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)