hallo zusammen,
ab dem januar 2015 mit Frist von 12 Monaten gilt: Für Aufzugsanlagen müssen Notfallpläne erstellt und ausgehängt werden, neue Forderung aus der Betriebssicherheitsverordnung.
Der aktuellen Bericht ist aus der Ausgabe 12/2014 der Fachvereinigung Krankenhaus Technik FKT. Konnte DIN A3 nicht scannen......
beste GRüße
THomas