Zugehörigkeit zur Berufsgenossenschaft Pflicht, aber welche?

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  • Moin Wolf_T,

    kann nicht sein, ist aber oft so.

    Von der Beschreibung her würde ich schon sagen, dass die VBG passt. Hier einfach anrufen. Dann könnte man auch klären ob der Betrieb dort vlt. schon angemeldet ist. Und das muß er! Wenn nicht die VBG, dann zumindest eine andere BG!

    Arbeitsschutz muß sein. Dafür gibt es gesetztliche Grundlagen. Bei 30 Mitarbeitern gibt es da kein "ABER". Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass ...............
    Das könnte er selber machen oder wenn er es nicht möchte, muß er eine externe SiFa beauftragen mit allen Fragen und Antworten, die hier täglich im board zu finden sind.

    Neben der Berufsgenossenschaft gibt es in Deutschland noch das Amt für Arbeitsschutz. Hier in meinem Bundesland (NRW) ist das dem Regierungspräsidenten zugeordnet. Diese Behörde ist eine Arbeitnehmer-Schutzbehörde und kümmert sich um Verstösse. Wissen muss sie es nur. Auch dafür gibt es Meldewege, auch anonym.

    http://www.brd.nrw.de/arbeitsschutz/index.jsp

    Hier kannst du dich ein wenig schlau machen und die ersten Informationen bekommen.

    Was noch?
    Wenn die guten Einsichten des Unternehmers dann da sein sollten, es gibt Hilfe auch hier im board. Viele Kollegen sind hier vertreten, die müssen sogar für Geld arbeiten.

    Viel Erfolg.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • Hallo Wolf_T,

    Welche Berufsgenossenschaft ist für IT-Unternehmen, ca.30 Mitarbeiter zuständig?

    Ich würde auf die VBG oder die BG ETEM tippen. Kann aber auch eine andere sein.
    Ein Anruf bei einer BG hilft da weiter. Ansonsten weiß die Personal- oder Rechnungsabteilung sicherlich, welche BG jährlich eine Rechnung schickt. ;)

    Und spätestens bei einem Arbeitsunfall bzw. einer ärztlichen Behandlung, bei der der Arzt "Arbeitsunfall ankreuzt", muss sich die Geschäftsleitung "outen".

    Oder braucht man dort keinen Betriebsarzt und SiFa zu bestellen? Wer bestimmt das?

    Das Arbeitssicherheitsgesetz und die Vorschrift 2 der DGUV. Das hast du ja schon richtig zitiert.
    Das "erforderlich" bezieht sich übrigens auf die zu übertragenden Aufgaben, nicht auf die prinzipielle Bestellung selbst. Einige BGen haben auch ein sog. Unternehmermodell. Dabei kann der Unternehmer selbst die sicherheitstechnische Betreuung übernehmen, muss aber entsprechende Kurse und Fortbildungen besuchen.

    Das kann doch nicht sein, oder?

    Doch, warum nicht?
    Und, Hand aufs Herz, wer hält sich denn an alle Vorschriften? Z.B. die Verkehrsvorschriften oder Steuerregelungen?. :Lach:
    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Es sollte eine Regelung / Bestellung zu folgenden Positionen vorhanden sein:
    - Betriebsarzt
    - Sifa
    - SiBe
    - Ersthelfer

    Sifa + Betriebsarzt können extern bestellt werden, SiBe und Ersthelfer müssen intern benannt sein.

    Aus meiner Sicht liegt VBG nahe. Aber generell lässt sich das mit dem AG / Personalabteilung klären.
    Es werden Abgaben an eine BG gezahlt, dieses sollte der Personalabt. im Rahmen der Entgeltabrechnung bekannt sein.

    Viele Grüße

    LeX

    Viele Grüße

    lexomat

  • Je nach dem, was die Haupttätigkeit des IT-Unternehmens ist, könnte es auch die BGHW sein.

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)