Beiträge von Frank_Fasibe

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    Die Zahl der Beinaheunfälle hat er sich in der Vergangenheit willkürlich ausgedacht *DueEi*

    Das ist aber wirklich ne ziemlich seltsame Sache. Welchen Sinn soll das haben? Besonders wenn es keine Doku dazu gibt bzw. keine Gegenmaßnahmen! Und Prämien für die den "Besten Near Miss" ist doch schon ziemlich schizo!

    Wir machen an beiden Standorten alle zwei Monate zu dritt (Sifa, technischer Leiter, Produktionsleiter bzw. Abteilungsleiter) eine dokumentierte Begehung und entschärfen mögliche Gefahrenstellen sofort. Beinaheunfälle bekommen die gleiche Analyse wie ein Unfall.

    Wichtig ist auch, dass Anamnesebögen, wie manche mangels Bereitschaft von ärztlichen Gesprächen im Vorfeld ausfüllen lassen, nicht mit den Hilfskräften besprochen werden und / oder diesen ausgehändigt werden dürfen! Dies ist einzig und alleine die Aufgabe der Ärzte. Andernfalls stellt es einen schwerwiegende Missachtung der ärztlichen Schweigepflicht dar!

    Ist uns so ergangen. Die Präventionsabteilung der VBG war erschrocken und riet uns die sofortige Kündigung des Betriebsarztes. (Dieser hat sich auch durch "Beschönigung" von Seh- und Hörtest disqualifiziert! Mitarbeitende wurde zum "Anstrengen" bzw. Lügen genötigt!)

    Wir haben hier schon immer (also die letzten 15 Jahre) in der jährlichen allgemeinen Sicherheitsunterweisungen das Verbot von jeglichen berauschenden Drogen auf dem Betriebsgelände und bei der Arbeit ausgesprochen. Auch Restalkohol und Restdrogen aber auch die "ungünstige" Wirkung von Medikamenten bei der Bedienung von Maschinen wird thematisiert.

    Hallo Frank,

    phosohathaltige Lösungen können bei Verletzung der Hornhaut zusätzliche Schäden am Auge verursachen. Eintrübung der Linse. Ich bin bei der Verwendung für mobile neutralisierende Augenspülflaschen auch deiner Meinung. Bei Deiner Argumentation bin ich voll hinter Dir. Wir haben auch die Flaschen an neuralgische Punkte verteilt und kleine Flaschen am "Mann".

    Mach dich bitte mal schlau über das Thema Phosphat in Augenspülflaschen.

    Gruß Ralf

    Hallo Ralf,

    ich verstehe jetzt nicht, warum ich mich zum Thema phosphathaltiger Augenspülflaschen schlau machen soll? Ich habe da kein Defizit. In dem Post ging um die Vor- und Nachteile von Augenspüleinrichtungen mit Trinkwasseranbindung und mobilen Augenspülflaschen und die Dauer der notwendigen Spülung, nicht um die Auswirkung phosphathaltiger Spülungen.

    Gruß Frank

    OK, also diese 10-15 Minuten halte ich für vollkommen übertrieben, weil Wasser sowieso nur einen verdünnenden Effekt hat.

    Wir arbeiten hier mit Säuren und haben aufgrund der Gefährlichkeit von Flusssäure und Schwefelsäure komplett auf Trinkwasser-Notduschen und Augenspüleinrichtungen verzichtet. Für den Notfall verwenden ausschließlich Produkte der Firma Prevor und haben bei einigen Unfällen (leider) auch die Erfahrung sammeln dürfen, dass es eine sehr gute Entscheidung war, da diese Spüllösung schon auf der Haut oder im Auge neutralisiert und dann einen spülenden Effekt hat.

    Sicherlich gibt es hier einige, die dem jetzt widersprechen, aber das sind die gewohnten Reaktionen von RCI Mitgliedern. Prevor-Produkte werden nun mal nicht von BASF oder Bayer hergestellt.)

    Unsere Erfahrung zeigt, dass sterile Augenspülflaschen näher am Arbeitsplatz sind, schneller verwendet werden und nicht so abschreckend sind wie das eiskalte Wasser aus der Leitung. Außerdem verursacht Leitungswasser nicht nur ein Auskühlen sondern auch noch eine Demineralisierung, die wiederum andere Schäden verursacht.

    Diese unsere Entscheidung ist von der VBG und der GAA akzeptiert und entsprechend überall dokumentiert.

    Gruß Frank

    Tragisch. Sagt einiges über die dortige Sicherheitskultur aus!

    Ich denke die Mutmaßungen sind nicht richtig, da im Artikel steht, dass bei Verladearbeiten ein 6m hoher Stapel umgestürzt sei! Hier steht nicht, dass der Stapel transportiert wurde! Also hat es evtl. bei der Tätigkeit eine Berührung mit dem Stapel oder seiner Ladung gegeben!

    Dann kann es schon sein, dass er vor Schreck abgesprungen ist und daher getroffen wurde!

    Wirklich tragische Sache. Vielleicht lesen wir ja noch ein Update.

    Gruß Frank

    Aus welchem Grund werden Bügeltüren abgelehnt? Wir haben nur beste Erfahrungen damit gemacht, da sämtliche Gurtsystem nicht manipulationssicher waren.

    Falls es darum geht, dass diese Bügeltüren vom Hersteller nicht geliefert werden dann gibt es auch zugelassene Türen von Fremdherstellern.

    Gruß Frank

    Wir haben eine Grundierung und hier auch einen Bereich an dem unsere Farben angemischt werden. Es stehen, für die Erste Hilfe, Augenspülflaschen zur Verfügung. Im Audit ist bemängelt worden das keine Augenspülstation vorhanden ist, wir bezweifeln aber die Notwendikeit dieser.

    Zufällig hatten wir gerade unsere neue technische Aufsichtsperson der VBG am Standort, in dem auch Farben für den Siebdruck vermischt werden. Hier war es nur wichtig, dass die Augenspülflasche für diesen Einsatz geeignet war und das die Haltbarkeit nicht überschritten war. ---

    Wenn ich schon lese "beim Audit wurde bemängelt" dann frage ich mich direkt, ob der Auditor überhaupt die notwendige Fachkenntnisse hatte? Wenn kein Waschbecken vorhanden ist dann gibt es nun mal Augenspülflaschen! Da kann der Bemängeln und Wünsche haben wir er will.

    Gruß Frank

    Hallo,

    eine leidvolle, aber mitunter sehr überraschende Aufgabe ist der Abgleich des Gefahrstoffkatasters, der Sicherheitsdatenblätter, der Gefährdungsbeurteilungen und der Betriebsanweisung für Gefahrstoffe. Stoffe, die nicht als Gefahrstoff mit GHS gekennzeichnet werden müssen, aber doch Gebote zur Anwendung enthalten, die auf die nicht unerhebliche Gefährdung der Gesundheit bei Nichtbeachtung hinweisen. Die erkennen aber eben nur chemisch Bewanderte (ich = Chemielaborant) und schauen mal im GESTIS nach.

    Jetzt meine Frage:

    Die Reinstoffe können mitunter giftig sein, aber ab welcher Konzentration ist der Stoff dann nur noch "irritierend" ? Kann ich das ausrechnen oder gibt es hier Firmen die mir eine Überprüfung des Stoffs anhand des Sicherheitsdatenblattes durchführen können?

    Vielen Dank für die Hinweise,

    Gruß Frank

    An einem unserer Standorte wird aktuell die Ansicht vertreten, dass die Sicherung über eine zweite Person mit in der Hand gehaltener Sicherungsleine ausreichend sei.

    Alles sarkastisch korrekte dazu wurde ja schon geschrieben. Sollte jemand aufs Dach müssen, dann wir Cheffe das Seil halten. Alle anderen sollten sich weigern und bei einer Abmahnung vors Arbeitsgericht ziehen. Cheffe wird dann blöd aus der Wäsche gucken.

    Ne im Ernst. Beim Begehen eines Gletschers in einer Seilschaft mag dies gehen, aber nur mit der notwendigen Sicherung mit Steigeisen im Eis. Auf einem Dach gibt es niemals diese Rutschsicherung!

    Habe mal das Retten einer 55kg leichten "bewusstlosen" Person aus einem Schacht mit einem Dreibein ohne Flaschenzug geübt. Es war für Ungeübte fast nicht möglich. Eine 80kg schwere Person zu halten, die plötzlich abstürzt halte ich für absolut unmöglich!

    STOP --- sonst ist hier keine andere Vorgehensweise richtig!

    Gruß Frank

    Unglaublich, tragisch ohne Worte.

    Genau so immer wieder unglaublich, wie zum Erreichen eines guten Arbeitsergebnisses / Feierabend / Routine die Gefahr / Vorschriften / logisches Denken des Risikos vollkommen ausgeblendet werden.

    Ich fürchte da wird man noch so ein guter Unternehmer sein können, diese Denkweise zu eliminieren wird niemals erfolgreich sein. Leider.

    Gruß Frank

    und wie möchtest du das machen? Es sind keine Abladehilfen wie Stapler o.ä. vorhanden

    Genau so wie ich es geschrieben habe;: mit einem Hubwagen den ich anstelle einer Palette mitführe. OK oben steht, dass der LKW absolut voll ist. Sagen wir mal so. Wenn keine einklappbare LBW / Gabelstapler mit langer Gabel vorhanden sind, dann wird man die erste Reihe auch nicht entladen können, ohne nahe der Kante zu kommen.
    Wenn sich eh (angeblich) nichts ändern lässt, ist dem Unternehmer das Problem tatsächlich vollkommen egal und das Risiko eines Absturzes (ist ja bisher immer gutgegangen, ;) )auch, hilft nur Arbeitsverweigerung, bis ein längerer LKW mit genug Platz da ist. Allerdings werden solche Unternehmer dann hier wieder mehr einstellen und das Problem beginnt von vorne.

    Leider wird sich hier erst nach einem schweren Unfall etwas ändern.

    Gruß Frank

    Vielleicht lässt sich ja bei einer neuen Serie etwas ändern, so in 15, 20 Jahren.

    Also bis dahin hilft nur auf eine Palette zu verzichten, um dort den Hubwagen unterzubringen. Und beim Abladen müssen die ersten Paletten komplett aus dem LKW herausgeladen werden (nicht auf LBW parken). Sonst sehe ich hier keinerlei einigermaßen sichere Möglichkeit. Sollten sich Stimmen dagegen wehren, dürfen diese unter Realbedingungen auf Zeit 5 Mal entladen und dann schauen, ob sie bei ihrer Meinung bleiben.

    Gruß Frank