Beiträge von Guudsje

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    Moin,

    also bei TT-NEWS läuft der Marktplatz seit Jahren sehr erfolgreich, ohne dass der Forenbetreiber hierfür eine Transaktionsgebühr oder ähnliches erhebt. Eigentlich ein Selbstläufer. Bislang 12.300 Angebote und vielleicht 10 "Problemfälle".

    Gruß Frank

    Diese Erwartungshaltung der Kunden resultiert aber oft daraus, dass leider genug SiFas auf diesem Planeten rumrennen, die sagen "Das Spaltmass der Tür darf nicht größer als 1,5cm sein".

    Kunde: "Wo steht das?"
    SiFa: "DGUV Vorschrift 08/15"
    Kunde: "Aha. Was nun?"
    SiFa: "Das Spaltmass ist auf maximal 1,5cm zu reduzieren"

    Viele SiFas werfen leider immer wieder mit Rechtsvorschriften um sich, die sie als Dogma hinstellen. Zu den Grundpflichten einer SiFa gehört aber die Beratung des Kunden. Der Gesetzgeber formuliert ja oftmal nur noch Ziele und überlässt es dem Arbeitsgeber, geeignete Massnahmen zur Zielerreichung zu treffen. Bleiben wir bei dem Beispiel Tür und stellen uns den perfekten Michael vor. :D

    Michael: "Das Spaltmass der Tür erscheint mir zu groß. Es gibt aber verschiedene Möglichkeiten, dieses Problem zu lösen. Da sie als Kunde ja auch die Kosten im Blick haben müssen, werde ich versuchen für sie eine Lösung zu finden, die die Gefährdung minimiert, aber trotzdem ihren Geldbeutel schont."
    Kunde wirft sich auf den Boden und trommelt mit den Fäusten auf den Teppich: "Ich will aber jetzt wissen, was ich machen muss."
    Michael: "Der Gesetzgeber schreibt für verschiedene Türen verschiedene Spaltmasse vor. Evtl. gibt es für ihren Bereich eine Ausnahmeregelung, das muss ich prüfen."

    Variante A
    Kunde: "Das bedeutet, sie haben keine Ahnung und wissen gar nicht, ob die DKV...."
    Michael: "Das heißt DGUV...."
    Kunde: "Ist doch scheißegal. Das bedeutet, sie haben keine Ahnung und wissen gar nicht, welche Rechtsnorm hier greift."
    Michael (denkt sich): "Arschloch"
    Kunde (denkt sich): "Was für ein Blindgänger"
    Michael: "Der Gesetzgeber schreibt nicht vor, wie sie das Spaltmass von 1,5cm erreichen."
    Kunde: "Dann machen sie mir Vorschläge."
    Michael: "Das ist genau das, was ich ihnen die ganze Zeit zu erklären versuche."

    Variante B
    Kunde: "Hört sich vernünftig an, aber bitte geben sie mir zeitnah Bescheid."
    Michael: "Gerne doch":

    Eine Woche später:
    Michael: "Ich habe verschiedene Lösungen für sie."
    Kunde: "Lassen sie mal hören."
    Michael: "Prinzipiell greift die DGUV 08/15 im vorliegenden Fall. Wenn wir die Tür aber schwarz streichen, fällt diese unter die Vorschrift zum Betrieb von Schwarzbereichen, dort ist ein Spaltmass von zwei Zentimetern gestattet."
    Kunde: "No, schwarz gefällt mir nicht."
    Michael: "Wir erstezen die Tür durch eine Falttür."
    Kunde: "Ich mag keine Falten."
    Michael: Wir bringen einen Klemmschutz an."
    Kunde: "Was kostet das?"
    Michael. "So um die 20,00 EUR und ist in ein paar Minuten montiert."
    Kunde: "So wirds gemacht."
    Kunde (denkt sich) "Man was der alles weiß."
    Michael (denkt sich) "Man da habe ich mir am Anfang meiner Tätigkeit so in die Hose gemacht. Ist doch eigentlich gar nicht so schwer.

    Am gleichen Nachmittag klingelt Michaels Telefon. Eine aufgeregte Kundin ist am Telefon.
    Kundin: "Bei uns im Cateringbereich ist der Eimer mit dem Spülpulver in den Mehlsack gefallen. Ist das schlimm?
    Michael: "Lassen sie alles so wie es ist. Ich melde mich gleich wieder bei Ihnen."

    Michael kann nicht kochen und hat vom Putzen keine Ahnung. Was ist zu tun?

    IDEE 8o

    Da muss es doch jemanden geben, der sich mit so etwas auskennt. Also, Beitrag reinhauen und auf Antworten warten.
    Nach drei Minuten erläutert Simon ihm, dass das Zeug keine ausgewiesene Brandlast darstellt. Na ja, immerhin etwas.
    Eine Minute später weist ihn a.r.ni darauf hin, dass es sich um einen Bereich für die professionelle Bereitstellung von Speisen und Getränken handelt.
    Fast zeitgleich bezweifelt Flügelschraube, dass Michael das Bildrecht an seinem Avatar besitzt und weist ihn auf mögliche Konsequenzen hin.
    Kurz darauf kommt die Mitteilung, dass bei elschwabos im Krankenhaus nur flüssiges Spülmittel genommen wird und die Küchenkraft selbstständig ist und somit nicht in seinen Zuständigkeitsbereich fällt.

    Es entbrennt eine zweistündige Debatte über Selbstständigkeit und deren rechtliche und steuerliche Behandlung. Michael verzweifelt.

    Reinhard Bock bringt das Thema wieder auf den Punkt, indem er Michael zum nächsten Quartalstreffen einlädt, wo man dieses Thema gerne behandeln würde.
    Waldmann fragt nach, ob der Eimer mit dem Spülpulver auf einem Regal gestanden habe und ob dieses geprüft sei.

    Plötzlich taucht ein User auf, der seit Jahren nur mitliest, aber bislang kein Thema hatte, zu dem er fundiert etwas beitragen konnte. Es handelt sich um einen Bäcker, der mit einer Putzfrau verheiratet ist. Er bittet Michael um einen Moment Geduld. Nach 15 Minuten kommt die Antwort "Schmeiß den Kram in den Müll."

    Mittlerweile liegt auch die Beantwortung der gleichlautenden Anfrage, die Michael parallel bei der BG gestellt hat vor:

    Zitat von BG

    Sehr geehrter Herr Michael,

    die von Ihnen gestellte Frage lässt sich leider nicht eindeutig beantworten. Bei dieser Problematik sind unterschiedlichste Aspekte zu berücksichtigen. Wir können ihnen leider keine dedizierte Handlungsempfehlung geben. Denkbar wäre unter anderem:

    - Manuelle Trennung der vermischten Stoffe anhand der unterschiedliche Körnung
    - Ausblasen des Sackes mit Druckluft (was schneller herunterkommt ist das Spülpulver). Bitte beachten Sie hierbei die mögliche Entstehung einer explosionsfähigen Atmosphäre.
    - Nutzung des vermischten Materials in der Spülmaschine (der weiße Babb, der übrigbleibt, ist Mehl).

    Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen behilflich gewesen zu sein. Sollten Sie weitere Informationen benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ihre BG

    Moin Michael,

    ich beschreibe es mal aus Kundensicht: Was will ich denn von Dir? (Kurz zur Erläuterung: Ich bin keine SiFa sondern sitze auf der anderen Seite des Schreibtisches. Von mir kommt die Kohle 8) )

    Beispiel 1:
    Wir machen eine Begehung der Fahrzeughalle der Feuerwehr. Die Mitarbeiter der Werkstatt hantieren mit allerlei Stoffen herum (Treibstoff, Bremsenreiniger, Öle, Fette usw.). Ich möchte, dass diese Stoffe ins Gefahrstoffkataster aufgenommen werden, in die Gefährdungsbeurteilung einfließen, eine Betriebsanweisung erstellt und die Unterweisung geregelt wird. Ob Du mir jetzt vor Ort sagen kannst, dass der Bremsenreiniger "Volle Lotte" unter die TRGS "Saugefährlich" fällt und die H-Sätze "Uffbasse", "bei Bumm volle Deckung", "nix zum Drinke" gelten, ist mir doch erst einmal wurscht, da ich es mir sowieso nicht merken kann. Du nimmst die Infos auf, arbeitest die In Ruhe sauber ab, so dass eine Übernahme ins Gefahrstoffkataster erfolgen kann.

    Dann gibst Du mir irgendwann die Betriebsanweisung, aus der ich dann den verantwortlichen Kollegen erklären kann, was sie zu unterweisen haben und welche PSA ggfs. zu Verfügung zu stellen ist.
    Danach schickst Du mir eine Rechnung, und ich bezahle.

    Beispiel 2:
    Wir begehen einen Kindergarten, weil sich dort mehrere Kinder schon die Finger an einer selbstschließenden Tür gequetscht haben. Ich will von Dir nicht vor Ort hören "Spaltmass ist okay, da müssen wir nix machen." Du schaust Dir die Sache an, misst evtl. noch ein bischen und dann machst Du Deine eigentliche Arbeit. Wer sagt mir denn dass der Gesetzgeber ein Spaltmass von 1,5cm zulässt, aber in der ASR 4711 "Selbstschließende Türen in Kinderbetreuungseinrichtungen" nicht ein maximales Mass von 1cm steht? Aber auch nur wenn es eine selbstschließende Tür in einem kommunalen Kindergarten ist, denn bei den kirchlichen greift das päpstliche Dekret "Keine Gummilippen an Türen", daher Spaltmass maximal 0,5cm.

    Die Vorschriften sind so vielfältig, dass es überhaupt nicht möglich ist, vor Ort direkt Auskünfte en detail zu erteilen. Ich will als Kunde keine schnelle Auskunft, sondern eine fundierte lösungsorientierte Antwort. Nicht mehr und nicht weniger. Da der Gesetzgeber oftmals auch nur einen Rahmen abgesteckt hat, wäre es völlig kontraproduktiv, bei gleichartigen Problemen reflexartig einen Paragrafen in die Runde zu werfen und eine Lösung zu offerieren. Was in dem einen Fall vielleicht als Lösung super greift, behebt in einem anderen das Problem nicht.

    Mit meiner SiFa arbeite ich sehr gut zusammen. Im Bereich Brandschutz, Gefahrstoffe, Rechtspflichten ist er z.B. recht fit. Wenn es jetzt aber um den Bereich laser geht, ist er eher nicht vom Fach. Warum sollte er auch ein Wissen vorhalten, mit dem er nicht einmal pro Jahr konfrontiert wird? Dann schaut er sich das vor Ort an, nimmt die Daten auf und fängt an zu recherchieren. Ob er das auf SiFapage macht, einen Kollegen in seinem riesen Konzern fragt oder bei der BG anruft, ist mir doch völlig egal. Irgendwann meldet er sich und sagt mir "Mit dem Laser dürfen nur klingonische Sternkreuzer angeleuchtet werden" und in der Betriebsanweisung steht "Direkter Augenkontakt nicht öfter als zweimal gestattet". Aus die Maus, Problem gelöst, Pflicht erfüllt, Kohle verdient.

    Wenn SiFas dem Anspruch gerecht werden müssten, den Du in Deiner Eingangsfrage gestellt hast, gäbe es diese Seite nicht. Selbst wenn Du irgendwann wirklich fit bist, wirst Du nie aufhören, immer noch etwas dazuzulernen.

    Gruß Frank

    Tja, wir wollen aber nicht, dass sie wechseln... Außerdem sollten(?) Ingenieure belastbarer sein, sprich, durch Belastung weniger Beansprucht sein, als weniger Gebildete.
    ....
    Ich meine: da ist ein Fass offen, dessen Ausmaß und Inhalt wir noch nicht einmal ansatzweise einschätzen können - und MEINER Meinung nach, ist das Thema bei den SiFas völlig fehl am Platze (auch beim Betriebsarzt: äußewrst grenzwertig).


    Moin,

    entschuldige wenn ich es so deutlich sage, aber ich gehe mit dir d'accord, dass dieses Thema völlig fehl am Platze ist. Jedoch nicht bei allen SiFas. Bei Dir hingegen ist es meiner Meinung nach deplatziert. Wenn Du den Bildungsgrad in eine lineare Abhängigkeit zur Belastbarkeit bringst, solltest Du Dich mit dem Thema psychische Belastungen nicht mehr auseinandersetzen, und wer in einem Beitrag so viele Pauschalisierungen raushaut, ist vielleicht an einem Stammtisch besser aufgehoben, als zu versuchen eine gesunde Balance zwischen Stress vs. Ressourcen für die Beschäftigten zu finden. Sorry, aber ich bin immer für ein offenes Wort.

    Gruß Frank

    P.S. Die Frau an der Presse ist übrigens Nichtraucherin und hat eine Blase mit einem aussergewöhnlichen Fassungsvermögen. Desweiteren verfügt sie über eine extrem gute Hand-Auge-Koordination. Woher ich das weiß? Um 20.0000 Bauteile in 5,5 Stunden zu erzeugen, bleibt für den jeweiligen Arbeitsvorgang genau 1 Sekunde. :whistling: Die Frau, die Du "am unteren Ende der Skala" angesiedelt hast, würde ich als den Paganini der Pressebeschicker ansehen.

    Es wird ja nicht die Funktion oder die Person beleuchtet, sondern die Tätigkeit, die Arbeitsumgebung usw. Insofern fackelst Du diese Personen als ganz normale Schreibtischtäter ab (falls sie nicht noch andere Tätigkeiten wahrnehmen). Kannst Du gleichartige Tätigkeiten und Arbeitsumfelder zusammenfassen, musst Du den Betriebrat nicht einmal gesondert betrachten und beziehst sie in eine bestehende Gefährdungsbeurteilung mit ein. Es sei denn Du schaust bei den psychischen Belastungen etwas genauer hin (Konfliktgespräche, Mitarbeitergespräche mit unagenehmen Themen usw.).

    Eigentlich nicht anders als bei allen anderen Gefährdungsbeurteilungen auch. Der Betriebsrat ist zwar freigestellt, aber immer noch im Unternehmen beschäftigt.

    Gruß Frank

    Moin,

    habe ich eigentlich genau so auf dem Schirm. Sammelbetriebsanweisung z.B. ätzende Reiniger und dann in der Betriebsanweisung "gilt für Produkt a,B,C usw., damit die Personen, die damit hantieren auch einen Bezug zwischen der sammel-BA und dem Produkt, mit dem sie umgehen, herstellen können.

    Gruß Frank

    Also ich finde, dass die Frage von Wolfgang durchaus nicht uninteressant ist, aber die letzten Beiträge dürften ihm bei der Problemlösung eher nicht behilflich gewesen sein. Das Verletzungsrisiko ist mit dieser Art von Schmuck schon relativ hoch.

    Interessant finde ich aber auch, dass bei awen plugs gefordert werden, diese aber nicht vom Arbeitgeber gestellt werden. Ich weiß, es ist keine PSA aber wenn ich den Gesundheitsschutz ernst nehme, sehe ich doch eher die möglichen Verletzungen als die Kosten (es sei denn, bei awen rennt jeder Zweite so durch die Gegend) :D

    Gruß Frank

    P.S. Ingo vergiss mich nicht heute Nacht: :D

    Zitat von ASR 2.3 Abschnitt 6 Ziffer 8

    Für Notausstiege sind erforderlichenfalls fest angebrachte Aufstiegshilfen zur leichten und raschen Benutzung vorzusehen (z. B. Podest, Treppe, Steigeisen oder Haltestangen zum Überwinden von Brüstungen). Notausstiege müssen im Lichten mindestens 0,90 m in der Breite und mindestens 1,20 m in der Höhe aufweisen.


    Ungefähr 1.350 Ergebnisse (0,79 Sekunden) :whistling:

    Gruß Frank

    Was spricht gegen einen entsprechenden Sehtest bei "Büromenschen", die ja heute üblicherweise Bildschirmarbeit leisten?


    Moin,

    dagegen spricht z.B., dass die ArbMedVV für die Bildschirmarbeit eine Angebotsvorsorge vorsieht, die nicht zwingend einen Sehtest vorsieht. Dagegen spricht weiterhin, dass der Arzt für die Feststellung der Eignung gewisse Entscheidungskriterien benötigt. Optimalerweise kennt er den Arbeitsplatz und die Arbeitsumgebung. Ab welchem Wert signalisiert der Doc dann dem Arbeitsgeber, ob jemand ungeeignet ist?

    Ab 0,5 Öchsle, ab 1,5 Öchsle, ab Schwierigkeiten beim Dämmerungssehen, ab Schwierigkeiten beim Farbsehen, ab einem Augenschiefstand wie bei Marty Feldmann?

    Gruß Frank