Beiträge von Guudsje

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    Moin,

    ausgelöst durch einen Miniunfall bin ich auf folgende Problematik gestoßen. Ein Kollege hat in einer Einrichtung einen Defekt der Regenwassernutzungsanlage gemeldet bekommen. Offensichtlich ein Defekt der Nachspeisevorrichtung (wenn nicht genügend Regenwasser vorhanden ist, wird "normales" Wasser eingespeist). Der Kollege hat nun die Wahl, einen Installateur vor Ort zu schicken, der evtl. feststellt, dass es ein elektronisches Problem ist, 48,50 EUR Anfahrt und Arbeitszeit berechnet und mitteilt, dass er leider nichts machen kann. In diesem Fall wäre ein Elektriker zu beauftragen, der wahrscheinlich am gleichen Tag nicht mehr kommen kann, und so lange ist die Einrichtung ohne Wasser.

    Daher fahren unsere Ingenieure selbst vor Ort, um sich erst einmal ein Bild solcher Defekte zu machen und eine Ersteinschätzung vorzunehmen. Das nur als Vorgeschichte, warum unser Mann vor Ort war. Vor Ort hat er relativ schnell festgestellt, dass es sich um ein undichtes Magnetventil handelt, das elektrisch gesteuert wird. Um den Wasseraustritt zu prüfen, hat er das Ventil berührt. Da Wasser bekanntlich ein guter Leiter für Strom ist, kam es zu einem Spannungsüberschlag. Nach eigenem Bekunden in etwa so, wie wenn man an einer 9-V Batterie leckt. Er hat die Tätigkeit auch fortgesetzt.

    Im Rahmen der Unfallanalyse kamen wir natürlich als erstes zu der notwendigen Maßnahme der Gefährdungsbeurteilung. Nicht zu unrecht hat mich der Kollege darauf aufmerksam gemacht, dass an jeder elektrisch betriebenen Pumpe eine solche Gefährdung auftreten kann, deswegen wollen wir für diese Anlagen (elektrische Pumpen, Hauswasserrückspülanlagen etc.) eine umfassende Gefährdungsbeurteilung erstellen. Da ich natürlich das Rad nicht neu erfinden will, habe ich mich auf die Suche nach Infos gemacht, aber das meiste was ich finde, betrifft den Bereich Abwasser, Kläranlagen, Bäderbetriebe usw..

    Vielleicht hat jemand von Euch schon einmal so eine Gefährdungsbeurteilung erstellt und kann mir unter die Arme greifen?

    Gruß Frank

    Eine Besuch beim Arbeitsmediziner ist unabdingbar.


    Sorry, aber das stimmt nicht. Bei der Angebotsvorsorge ist es dem Beschäftigten freigestellt, das Angebot anzunehmen oder auch nicht.


    Unabhängig davon gibt es Eignungsuntersuchungen für Steuertätigkeiten.


    Das hat mit Arbeitsmedizinischer Vorsorge nichts zu tun. Ausserdem gibt es Eignungsuntersuchungen für alle möglichen Tätigkeiten, ist aber nicht Thema dieser Fragestellung.

    Hier muss im Arbeitsvertrag eine Regelung vorgenommen werden, soll der MA regelmäßig zur "Pflichtuntersuchung".


    Über eine solche Regelung gibt es noch keine entsprechende Rechtssprechung, aber bei Fragen von Eignungsuntersuchungen bei bestehenden Beschäftigungsverhältnissen, empfehle ich diese Lektüre-

    Im Krankenhaus würde ich nach GMV (gesundem Menschenverstand) grundsätzlich eine jährliche Vorsorge vorsehen.

    Grüße
    Flügelschraube


    Ich würde mich lieber an die bestehenden gesetzlichen Vorgaben der ArbMedVV, der Vorsorgebescheinigung gemäß der Arbeitsmedizinischen Regel 6.3 sowie das Ergebnis meiner Gefährdungsbeurteilung halten.

    Damit wäre nämlich auch Emils Frage explizit beantwortet. Der Arbeitgeber erhält eine Vorsorgebescheinigung. Was eine Vorsorgebescheinigung beinhaltet finden wir in der AMR 6.3, und da ist unter anderem zu lesen:


    Deine "Tabelle" bekommst Du somit direkt von Deinem Betriebsarzt, der die Termine für die nächste Arbeitsmedizinische Vorsorge in die Vorsorgebescheinigung einträgt. Die Übersicht über die Arbeitsmedizinischen Regeln findest Du bei der BAuA hier.

    Gruß Frank

    Sorry Leute,

    guudsje hatte unschöne Vaterpflichten zu erfüllen, aber guudsje Junior ist jetzt wieder einigermaße wohlauf, nachdem ich die ganze XXXXXXXXXXXXXXX x-mal aus dem Bad gewischt habe. Ich hoffe, Ihr hattet einen angenehmeren Abend als ich. ;(

    Gruß Frank

    Ich versuche den Punkt bei Unterweisungen anzusprechen. So nach dem Motto: Kleiner Schnitt und nix passiert und in einer Woche eine Blutvergiftung. Dann ist der Eintrag im Verbandbuch so etwas wie ein Beleg für den Arbeitsunfall. Eben für irgendwelche Folgen. Der ist nicht dazu da den ärmsten Looser zu finden. Ganz im Gegenteil eben. Und im Normalfall interessiert sich keiner dafür. Das müssen die Leute in den Kopf kriegen. Nur auf dieser sachlichen Schiene bekommst du dann Rückmeldungen.


    Genau so mache ich es auch. ;)

    Gruß Frank

    Moin,

    Sachverhalt: zufällig habe ich gerade erfahren, dass ein Kollege vor ein paar Tagen einen Arbeitsunfall hatte. Auf der Baustelle an einem Ventil rumgespielt, an dem er nix verloren hatte, Ventil war feucht und stand warum auch immer unter Strom, was der Kollege aber gleich bemerkt hat. :wacko: Dem Kollegen ist Gott sei Dank auch nichts passiert. Bislang dachte ich, dass der Ablauf bei Arbeitsunfällen bei uns geregelt wäre - falsch gedacht. Der Kollege hat den Unfall nicht mal gemeldet, sondern wohl einem anderen Kollegen bei einem gemeinsamen Bier davon erzählt.

    Also ist guudsje jetzt daran, auszuarbeiten, wie es in solchen Fällen und auch bei Beinaheunfällen laufen soll. Deswegen würde mich interessieren, wie das bei Euch geregelt ist. Mein Ansatz ist wie folgt:

    Beinaheunfall
    Meldung an guudsje. Unfallanalyse mittels beigefügtem Vordruck. Abarbeitung der Maßnahmen. Info an Betriebsrat, Führungskraft und SiFa.

    Arbeitsunfall ohne Ausfalltage
    Meldung an guudsje und Führungskraft. Unfallanalyse mittels beigefügtem Vordruck. Abarbeitung der Maßnahmen. Info an Betriebsrat, Führungskraft und SiFa.

    Arbeitsunfall mit Ausfalltage
    Meldung an guudsje und Führungskraft. Unfallanalyse mittels beigefügtem Vordruck. Abarbeitung der Maßnahmen. Info an Betriebsrat, Führungskraft und SiFa.

    Meldepflichtiger Arbeitsunfall (BG)
    Meldung an BG, guudsje und Führungskraft. Unfallanalyse mittels beigefügtem Vordruck. Abarbeitung der Maßnahmen. Info an Betriebsrat, Führungskraft und SiFa.

    Wie handhabt Ihr das bei der Unfallanalyse? Wen beteiligt Ihr dabei? Nur der Interviewer und der/die Betroffene(n) oder macht Ihr das in einem größeren Kreis z.B. Mit Betriebsrat, Führungskraft und SiFa? Das stelle ich mir dann relativ schwierig vor, zeitnah zu reagieren, insbesondere, wenn man wie wir extern von der SiFa betreut wird. Ab welchem "Schadensausmaß" schaut Ihr Euch den Unfallort, den Betriebsteil an?

    Gruß Frank

    Danke für die Tipps,

    wie gesagt. In dem Wagen werden Akten transportiert, Altpapier, Getränkekisten was weiß ich noch. Für Gabelstapler ist unsere Eingangstür zu klein :D Das Ding muss auch nicht riesig sein. Bei Wanzl hatte ich auch schon nachgesehen, bin aber nicht wirklich fündig geworden. Die Kastenwagen (auch mit Tür) sind insofern schlecht, dass mir Altpapier entgegenfällt, wenn ich die Türen aufmache. Für Akten kein Thema, da passen die prima. So etwas Klick haben wir bereits mit mehreren Zwischenböden im Einsatz, aber für lose Akten, Altpapier einfach nicht geeignet.

    Wahrscheinlich bleibt doch nichts anderes übrig, als auf die Kombination Kisten+regelmäßiger Anschiss :cursing: auszuweichen. :D

    Gruß Frank

    Hardy: Solche Wagen haben wir, aber die sind a) zu groß und b) warten die Beschäftigten dann immer ab, bis sie den ganzen Wagen voll haben und blockieren das Gefährt manchmal eine ganze Woche. X(

    @tiefflieger: Darum :whistling: (Bild habe ich wieder rausgenommen, dürfte ja jetzt jeder gesehen haben.)

    Gruß Frank

    Moin,

    ich habe mir jetzt bei allen möglichen Anbietern den Wolf gesucht, vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen. Bei uns werden Akten und alle möglichen Gegenstände in alten Einkaufswagen transportiert. Das sieht nicht nur Scheiße aus, sondern ist auch völlig unflexibel. Jetzt wollte ich den Kollegen etwas Gutes tun und habe Ihnen so einen Wagen angeboten.

    Anstatt in helle Begeisterung auszubrechen, haben die Kollegen nicht zu unrecht angemerkt, dass die Ladefläche wesentlich niedriger ist als bei den Einkaufswagen und sie sich jedesmal zum Befüllen oder Entladen bücken müssen. Dem Argument kann ich folgen. Ich suche deshalb einen Transportwagen wie auf der Abbildung, der seinen "Ladekorb" aber in einer einigermaßen ergonomischen Arbeitshöhe hat. Vielleicht hat ja jemand von Euch so etwas im Einsatz.

    Gruß Frank

    - Bernd
    - Dirk
    - Deine Wenigkeit
    - Meine Wenigkeit
    - Der Barbie-Drache
    - Jens

    und die Horden von Menschen, die Jens wieder mitbringt (wahrscheinlich wird der Parkplatz nicht reichen). :D Beim letzten mal mussten wir wegen seiner vielen Gäste ja auch sehr eng zusammenrücken. :Lach:

    Gruß Frank

    Hallo Zusammen, ich persönlichstimme arni nicht so einfach zu. keiner kann zu etwas verdonnert werden.


    Ich sehe das etwas anders. Wenn ich die GUV-I 8563 unter dem Aspekt des §15 ArbSchG betrachte, sehe ich hier schon eine verpflichtung der Beschäftigten, den Arbeits- und Gesundheitsschutz zu unterstützen, unter anderem, indem sie sich als Ersthelfer zur Verfügung stellen.

    Gruß Frank

    Moin,

    ich widerspreche sturen Nordhessen ja nur ungern :D (zumal wenn sie im Dienstgrad über mir rangieren 8) ), aber ich denke nicht, dass die DGUV Information 215-313 für solche Anlässe verfasst wurde. Hier geht es eigentlich um professionelle Veranstaltungstechnik.

    AAAABER

    Den einen Satz aus der DGUV-I gut aufheben :thumbup:

    Zitat

    Es wird das erforderliche Sicherheitsniveau für die speziellen Arbeitsverfahren in der Veranstaltungstechnik sowie für Situationen und Vorgänge mit vergleichbaren Gefährdungen festgelegt.

    Insofern gebe ich bauco lieber recht, bevor es beim nächsten Usertreffen Haue gibt. :S

    Gruß Frank

    Moin,

    es ist mal wieder an der Zeit, sich um unsere Ersthelfer zu kümmern. Erfreulicherweise rennen mir die Kolleginnen und Kollegen die Bude ein und möchten an der Aus-/Fortbildung teilnehmen. So weit so gut. In zwei Bereichen (jeweils eigene Standorte - benötigt wird jeweils nur ein Ersthelfer) hat sich überhaupt niemand bereiterklärt, als Ersthelfer zu fungieren. Kann der Unternehmer in einem solchen Fall eine Person zur Ausbildung "verdonnern"?

    Natürlich werden wir es erst einmal mit Werbung und Information versuchen, da eine solche Ausbildung ja auch privat etwas bringt. Was aber, wenn sich niemand bereiterklärt?

    Gruß Frank