Beiträge von Guudsje

ANZEIGE
ANZEIGE

    Guten Morgen,
    Es ging mir aber auch um die Frage: Erhöhte Infektionsgefährdung in der Grundpflege der Altenpflege? Zwecks Zuordnung im Sinne des Vorsorgeanlasses - Pflichtvorsorge oder Angebotsvorsorge.

    Moin,

    genau das ist das Thema, das in Deinem Fall über die Gefährdung abzufackeln ist, denn es macht z.B. einen Unterschied, ob die zu Pflegenden erstuntersucht werden, nicht untersucht werden, nur aufgenommen werden, wenn eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Hausarztes vorliegt usw. ACHTUNG! Das war jetzt ein bewusst überspitztes Beispiel, um zu dokumentieren, dass es eben durchaus Unterschiede gibt. Es hilft Dir auch nichts, wenn die erhöhte Infektionsgefährdung für die Berufsgruppe generell bejaht wird. Die Eintrittswahrscheinlichkeit kann immer noch schwanken, so dass auch die als geeignet anzusehenden Massnahmen unterschiedlich ausfallen können.

    Gruß Frank

    Moin,

    das ist kein Vorschlag, denn diese Vorgehensweise würde die Gefährdungsbeurteilung ad absurdum führen, da die Betriebsspezifika nicht berücksichtigt würden. Gleiche Tätigkeiten bedeuten eben nicht immer gleiche Gefährdungen. Da mein überspitztes Beispiel mit den Buchhaltern offensichtlich eher zur Verwirrung beigetragen hat, versuchen wir mal etwas anderes.

    Bereich Instandhaltung - Kontrolle Flachdächer mit Lichtkuppeln

    A turnt auf einem Dach herum, auf dem sich mehrere Lichtkuppeln befinden. Die Kuppel sind richtige halbrunde Kuppeln, die sich auf einem erhöhten Sockel befinden. Weithin gut sichtbar. Der Chef von A ist der Auffassung, dass eine saubere Unterweisung und eine Abmarkierung der Lichtkuppeln ausreicht.

    B turnt auf einem Dach herum, auf dem sich mehrere Lichtkuppeln befinden. Die Kuppel sind richtige halbrunde Kuppeln, die sich auf einem erhöhten Sockel befinden. Weithin gut sichtbar. Der Chef von B ist der Auffassung, dass eine saubere Unterweisung und eine Abmarkierung der Lichtkuppeln nicht ausreicht und schlägt als geeignete Massnahme die Installation von Unterspannungen vor.

    C turnt auf einem Dach herum, auf dem sich mehrere Lichtkuppeln befinden. Die Kuppel sind relativ flache Lichtfelder ähnlich einem großen Dachfenster, die sich auf einem kleinen Sockel befinden. Nicht besonders gut sichtbar, bei Schnee so gut wie gar nicht. Der Chef von C ist der Auffassung, dass eine saubere Unterweisung und eine Abmarkierung der Lichtkuppeln nicht ausreicht und schlägt als geeignete Massnahme die Installation von Unterspannungen vor. Damit es erst gar nicht zu dem Durchtritt kommt lässt er weiterhin Absperrungen rund um die Lichtkuppeln installieren.

    D turnt auf einem Dach herum, auf dem sich mehrere Lichtkuppeln befinden. Die Kuppel sind relativ flache Lichtfelder ähnlich einem großen Dachfenster, die sich auf einem kleinen Sockel befinden. Nicht besonders gut sichtbar, bei Schnee so gut wie gar nicht. Der Chef von D ist der Auffassung, dass eine saubere Unterweisung und eine Abmarkierung der Lichtkuppeln nicht ausreicht und schlägt als geeignete Massnahme die Installation von Unterspannungen vor. Damit es erst gar nicht zu dem Durchtritt kommt lässt er weiterhin Absperrungen rund um die Lichtkuppeln installieren.

    Da er die Befürchtung hat, dass in der dunkleren Jahreszeit diese Absperrungen nicht wahrgenommen werden, lässt er an den Absperrungen Warnlampen anbringen, die sich mit einem Tageslichtsensor bei Bedarf zuschalten.

    Tätigkeit: Kontrolle Flachdächer mit Lichtkuppeln
    Gefährdung: Durchtritt durch die Lichtkuppel und Absturz
    Schadensschwere: Überall gleich
    Eintrittswahrscheinlichkeit: Unterschiedlich

    Deswegen ist weiß eben nicht immer weiß und schwarz nicht immer schwarz. Deswegen bekommen die einen Mitarbeiter ein Imfangebot und die anderen nicht.

    Gruß Frank

    Charlyri,

    ich habe den Eindruck, dass dieser Thread erst dann zu Deiner Zufriedenheit verläuft, wenn Deine scheinbar vorgefestigte Meinung bestätigt wird.

    Zitat

    Es geht doch um eine Tätigkeitsgruppe und um eine klare ("gleichberechtigte") Zuordnung. Wenn von Betrieb zu Betrieb eine unterschiedliche Zuordnung gemacht wird, dann sehe ich darin ein Problem.

    Wenn das für Dich in der Realität nicht abbildbar ist, dann benötigen wir keine Gefährdungsbeurteilungen mehr. In diesem Fall sollte man die DGUV damit beauftragen, für einzelne Tätigkeitsgruppen Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen, die auf der website zum Download angeboten werden. Bei der Zuordnung der Tätigkeitsgruppen zu den Vergütungsgruppen hat es ja auch ganz toll funktioniert. :rolleyes:

    Vielen Dank für eure Antworten.

    Es geht doch um eine Tätigkeitsgruppe und um eine klare ("gleichberechtigte") Zuordnung. Wenn von Betrieb zu Betrieb eine unterschiedliche Zuordnung gemacht wird, dann sehe ich darin ein Problem. Dann bekommt beispielsweise die Tätigkeitsgruppe im Betrieb A ein Impfangebot, die gleiche Tätigkeitsgruppe im Betrieb B keines....

    Ja,

    das nennt sich dann individuelle Gefährdungsbeurteilung. Eine Abwägung zwischen Schadensschwere und Eintrittswahrscheinlichkeit, und das beurteilt eben keine Datenbank sondern Menschen. Die Schadensschwere dürfte bei den Infektionsrisiken klar sein. Der eine Arbeitgeber sagt nun: "Wenn ich meine Mitarbeiter sauber unterweise und geeignete PSA bereitstelle, ist das Risiko so weit minimiert, dass ich damit Leben kann." Ein anderer Arbeitgeber kommt zu dem Schluss, dass ihm das Restrisiko zu hoch ist und bietet den Mitarbeitern die entsprechenden Impfungen an. Eigentlich ein ganz normaler alltäglicher Vorgang. ;)

    Darüber hinaus sind gleiche Tätigkeiten nicht immer gleich zu beurteilen.

    Buchhalter A sitzt in einem modernen Gebäude, das hinsichtlich Raumklima, Beleuchtung, Umgebungslärm und Arbeitsmittelergonomie keine Wünsche offen lässt.

    Buchhalter B in der Aussenstelle gegenüber, die schon etwas in die Jahre gekommen ist. Im Sommer kletter das Thermometer auch schon mal auf über 30°C im Büro. Die Fenster können wegen Hauptverkehrsstraße vor der Tür nicht geöffnet werden, da man sonst sein eigenes Wort im Büro nicht versteht.

    Buchhalter C ist auch in dem mordernen Gebäude untergebracht, hat aber als einziger Kundenkontakt bei Reklamation auf Mahnschreiben, Inkassoschreiben etc. Insbesondere in der kühleren Jahreszeit fängt er sich öfters mal etwas ein.

    Alle drei sind Buchhalter, die am PC mit Zahlen jonglieren und somit eine gleichartige Tätigkeit ausführen. Gleiches Gefährdungspotenzial?

    Gruß Frank

    Moin,

    ich bin gerade dabei, die Beauftragung für geeignete befähigte Personen zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen zu zimmern. Bislang sieht das jetzt so aus:

    Zitat

    hiermit wird XYZ gemäß Kapitel 2.10, Abs. 2.1 der DGUV-Regel 100-500 "Betreiben von Arbeitsmitteln" sowie DGUV Grundsatz 308-008 „Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen“ mit dem Bedienen von Hubarbeitsbühnen beauftragt. Die Beauftragung gilt für folgende Hubarbeitsbühnen:
    Hersteller:
    Typ:
    Die Beauftragung gilt für folgende Bereiche:

    Dann kommt noch der Hinweis, dass die Person ihre Befähigung nachgewiesen hat und wer die Unterweisung durchgeführt hat. So weit so gut. DGUV 308-008 besagt unter Punkt 5, dass die Form der schriftlichen Beauftragung nicht festgelegt ist. Leider gibt es noch den letzten Satz, bevor das Impressum das Machwerk abrundet.

    Zitat

    Bei der eigentlichen Beauftragung ist anzugeben, für welche Arbeiten die Beauftragung gilt.

    Wie detailliert bildet Ihr das ab? Konkret machen meine Jungs in der einen Truppe zum Großteil Leuchtmitteltausch, Fahren aber auch schon mal bis an Decke, um eine Deckenpanele zu prüfen oder zu tauschen oder auch um mal nachzusehen, wo an den Oberlichtern Wasser eintritt. Es wird auch mal ein Werbebanner aufgehängt oder ein Scheinwerfer an einer Traverse montiert oder ein Lautsprecher ausgerichtet etc.

    Ich kann doch jetzt nicht alle denkbaren Tätigkeiten abbilden, mit denen die Kollegen dann beauftragt werden. Sinnvollerweise würde ich das gerne zuammenfassen (z.B. in Bereiche, Leuchtmitteltausch, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten, Beschallung- und Beleuchtung der Spielstätte, Auf- und Abhängen von Dekorations- oder Werbematerial so oder so ähnlich könnten die Bereiche aussehen).

    Wie läuft das bei Euch ab? Listet Ihr jede Tätigkeit oder vereinfacht Ihr das in irgendeiner Form?

    Gruß Frank

    Moin,

    die Sicherheitsdatenblätter sind für die Nutzer uninteressant. In einem Punkt können sie aber nützlich sein. Wenn Mitarbeiter nach einem bestimmten Produkt suchen und in der z.B. alphabetischen Ordnung der SDBs fündig werden, würde ich auf dem SDB die Nummer der dazugehörigen Betriebsanweisung vermerken, in der der Nutzer in der Regel alles findet, was er wissen muss, nämlich wie er mit dem Stoff umzugehen und sich im Gefahrfall zu verhalten hat.

    Gruß Frank

    Grüß Dich, Frank,
    Danke für diesen Aspekt.Ich habe mir das heute auch gedacht - wenn man schon keine Abkühlung verschaffen kann, freuen sich Mitarbeiter, wenn sie erkennen, dass unsereins im Auftrag der Geschäftsleitung nach Lösungen sucht und somit die Klagen der Mitarbeiter ernst nimmt.

    ... das geht gut, solange die Mitarbeiter die Bemühungen würdigen ... und nicht sagen "er war stets bemüht" ... :Lach:


    Moin,

    ich habe die Erfahrungen gemacht, dass es oftmals schon hilft, wenn die Beschäftigten erkennen "Es kümmert sich jemand und macht sich Gedanken". Natürlich können sich die Bediensteten ihr Mineralwasser selbst mitbringen, aber es ist etwas anderes, wenn ich mitteile, dass aufgrund der Hitze Mineralwasser für alle Beschäftigten bereitsteht. Das ganze verpackt in eine nette Nachricht mit ein paar kleinen Tipps, wie man mit der Hitze besser umgeht, und schon steigt auch das Verstädnnis dafür, dass wir keine technischen Maßnahmen wie Klimatisierung, Sprühnebel o.ä. umsetzen können. Das kommt bislang sehr gut bei der Belegschaft an.

    Parallel dazu lauffe ich rum und messe die Raumtemeperatur. Das bringt zwar absolut nichts, denn dass es über 26°C im Raum sind merkt ein Blinder, und die 35°C erreichen wir in den Räumen nicht, aber die Leute sehen, dass man sich um sie kümmert. Auch das macht für sie die Hitze subjektiv erträglicher. Natürlich gebe ich bei den Messungen auch Tipps, da die Temperaturunterschiede in den einzelnen Räumen teilweise erheblich sind. "Macht die Fenster früher zu", "Vielleicht kann einer der Mitarbeiter morgens eine Stunde früher anfangen und querlüften" etc.

    Gruß Frank

    Moin,

    unser Haupthaus sitzt in einem uralten denkmalgeschützten Gebäude. Mit Mühe und Not haben wir es geschafft, unser Rechenzentrum zu klimatisieren, wobei die Abluft quer durch das Gebäude in eine unscheinbare Ecke geführt werden musste. Vollklimatisierung - keine Chance. Wir halten uns an die ASR. Wenn es draußen über 26°C sind und in den Büros die Temperatur auch über 26°C steigt, stellen wir als Kompensationsmaßnahme im Sinne der ASR Mineralwasser bereit. Parallel dazu lassen wir noch e-mails los, wie man das Arbeiten erträglicher gestalten kann (Gleitzeit nutzen, in andere kühlere Räume ausweichen etc.)

    Mehr geht bei uns einfach nicht, aber die Mitarbeiter würdigen unsere Bemühungen.

    Gruß Frank

    was ich voll und ganz befürworte.

    Gruß
    Simon Schmeisser


    Das ist aber genau eines der Grundprobleme. Eine eigene interne SiFa? Viel zu teuer, also extern vergeben. Ausschreibung - Submission. Aha, eine SiFa für 22,50 EUR die Stunde. Das absolut "wirtschaftlichste" Angebot, das wird genommen. Wer billig kauft, kauft zweimal.

    Zum Auslagern. Der Trend ist mittlerweile wieder rückläufig. Viele Behörden gehen wieder dazu über, ausgelagerte Leistungen in Eigenregie zu erbringen. Warum? Weil es in vielen Fällen nicht funktioniert. Die Leistungen werden von den Externen oftmals nicht in der notwendigen Qualität erbracht. Mittlerweile denkt man sogar darüber nach und realisiert es auch, Eigenbetriebe, die man gegründet hat, weil die soooooo viel wirtschaftlicher arbeiten können, wieder "zurückzuholen".

    Kommunale Bauhöfe: Die fuhren früher raus, um das Straßenbegleitgrün zu pflegen. Hingh dann mal ein Ast in den Radweg, hat man den gleich entfernt und auch den überquellenden Mülleimer an der Bushaltestelle geleert. Heute? "Ist nicht im Auftragsvolumen enthalten, muss gesondert beauftragt werden".

    Schlanker Staat:

    Veterinärämter können ihre Prüfpflichten nicht mehr erfüllen, weil sie zu wenig Personal haben.
    Unsere Polizeistation ist in der Nachtschicht mit vier Mann besetzt, in einigen Kommunen in der Nachschicht gar nicht mehr, aber die Bürger verlangen eine stärkere Bestreifung bei steigender Deliktzahl usw. usw.

    Gruß Frank

    Nein die Überschrift zeugt davon, dass man durch einen interessanten und/oder provozierenden Titel Leute zum Lesen bewegen kann und hat mit Spassfaktor nix zu tun, und wenn eine solche Diskussion nicht ins off-topic gehört, wohin dann sonst. Darüber hinaus sind auch SiFas von der Lage im öffentlichen Dienst betroffen, indem versucht wid, diese Leistungen möglichst billig einzukaufen bzw. nach außen zu verlagern.

    Gruß Frank

    Hallo Frank, natürlich benötige ich keine Einverständnis vom Vater nach DSG, denn kein Gesicht ist erkennbar, ... Also keine drei persönlichen Daten vorhanden.


    Aus eigener Erfahrung und langen Diskussionen mit den Datenschützern und Rechtsanwälten, kann ich Dir leider aus der Praxis bestätigen, dass es genügt, wenn man eine Person erkennt.

    PS: Hast die einzelnen Bilder echt klasse beschriftet. Eines ist nicht aufgeführt, es war auch keine Rundumkennleuchte an, kein Warnblinker und die Pylonen hatten keine Aufsatzblinkleuchten

    Weiter so


    Ich sags ja, der Mann ist schon so gut wie entlassen. :D

    Ich habe übrigens mal als Zehnjähriger mehrere Stunden einen Bodenrüttler (qbauco: Heißen die Dinger so?) in einer Baustelle vor dem Haus meiner Eltern hin und her geschoben. Ein freundlicher Bauarbeiter hatte mein Interesse bemerkt und mich gefragt, ob ich auch mal wollte. Als er gemerkt hat, dass ich das in meiner kindlichen Naivität absolut toll fand, hat er mir 10 D-Mark versprochen, die er mir die Woche darauf geben wollte, wenn die andere Gehwegseite gemacht wird. Seltsam, eben wo ich darüber nachdenke: Ich habe diesen Menschen nie mehr gesehen. Er hatte es doch versprochen. :44:

    Gruß Frank

    P.S. Vergess nicht, die schadhafte Stelle am Geländer auszubessern, nicht dass Du noch zu Schaden kommst und Dich dabei jemand fotografiert. :D

    Hallo Guudsje,
    nein das bin ich nicht, da aber Kinder auch andere Kinder anziehen, musste hier gehandelt werden.


    Hhhhmmmm,

    dann hoffe ich mal, dass Du den Projektleiter auch auf die Mängel, die in den beigefügten Dateien ersichtlich sind, aufmerksam gemacht hast. Sicherlich befindet sich der Vater gerade auf dem Weg zur Eisdiele und holt für die beiden jeweils einen Schokobecher, nachdem er seinem Sohn eingetrichtert hat, dass er auf den LKW aufpassen soll. Hier ist absolute Gefahr im Verzug.

    15.00 Uhr
    Der Vater geht zur Eisdiele.

    15.01 Uhr
    Sein Sohn betätigt die Fernsteuerung, wodurch sich die Kette in Bewegung setzt und den Pylon Richtung Fahrbahn kippen lässt. Ein Vierjähriger, der gerade die Straße mit seinem Bobby-Car überqueren will, reißt den Lenker herum, um der drohenden Gefahr auszuweichen.

    15.02 Uhr
    Das Bobby-Car gerät mit dem rechten Vorderrad in den offenen Gullyschacht, wodurch das Kind von dem Fahrzeug fällt und sich beim Sturz eine Platzwunde am Knie zuzieht.

    immer noch 15.02 Uhr
    Der erschrockene Sohn lässt die Fernbedienung los, die in einer Pendelbewegung das andere Kind am Kopf trifft, was zu einer Platzwunde am Kopf führt.

    15.03 Uhr
    Durch den unerwarteten Schlag auf den Kopf weicht das Kind erschrocken zurück und fällt rücklings über die unsachgemäß verlegte Leitung, wodurch es sich eine Schultereckgelenksprenung zuzieht.

    15.04 Uhr
    Der mittlerweile in Panik geratene Sohn, rennt, in banger Erwartung eines riesigen Anschisses die Treppe des LKW hoch, um sich dort zu verstecken. Er bleibt dabei mit dem Fuß in der auf der Treppe liegenden Schlaufe hängen, wodurch er den Halt verliert und rückwärts auf das am Boden liegende Kind fällt, das hierdurch einen Nasenbeinbruch erleidet.

    15.05 Uhr
    Der Vater sprintet mit den beiden Eisbechern zum dem LKW, von wo er lautes Kindergeschrei vernimmt. Er fällt über das im Wege liegende Hebewerkzeug und ergießt den Inhalt der beiden Eisbecher über das verletzte Kind, das nun aussieht wie die Sau, aber dessen Schwellungen durch die einsetzende Kühlung bereits mekrlich zurückgehen.

    15.06 Uhr
    Thomas stellt fest, dass die Kapazität seiner Speicherkarte der Digitalkamera mittlerweile erschöpft ist und behilft sich mit Handskizzen, um die gesetzwidrigen Zustände weiterhin zu dokumentieren.

    =========================================================================
    Zeitschleife rückwärts
    =========================================================================

    15.00 Uhr
    Der Vater geht zur Eisdiele um die Ecke. Der Sohn bleibt, wie er das von früheren Mitnahmen gewohnt ist, brav auf der Treppe sitzen.

    15.02 Uhr
    Der Vater kommt mit zwei großen Eisbechern zurück. Die Augen seines Sohnes strahlen. er darf mit Papa zur Arbeit und bekommt sein Lieblingseis.

    15.03 Uhr
    Das Handy des Vaters klingelt. Am anderen Ende sein erzürnter Chef, der ihm unmissverständlich klarmacht, dass er solch ein Verhalten nicht duldet und er von einem aufmerksamen Anwohner auf diese unhaltbaren zustände aufmerksam gemacht wurde. Eine Abmahnung wird ihm in Aussicht gestellt.

    15.04 Uhr
    Der Vater beendet zerknirscht das Telefonat.

    15.05 Uhr
    Der Vater erklärt seinem Sohn in knappen Worten, warum er heute das letzte mal dabei war und dass er einen Teil seiner Ferien jetzt in der Notgruppe verbringen muss, während Mama und Papa ihrem Beruf nachgehen und dem anstehenden Urlaub sehnlichst entgegenfiebern.

    15.06 Uhr
    Der Sohn sitzt (immer noch verbotenerweise!) weinend auf der Treppe und versteht die Welt nicht mehr.

    =========================================================================

    15.07 Uhr
    guudsje wacht mit dem Kopf auf der Tastatur auf und stellt fest, dass er über dem Lesen der Beiträge im Sommerloch eingeschlafen sein muss. Gott sei Dank. Nicht auszudenken, wenn das eben Erlebte Realität gewesen wäre.

    Sicherlich hast Du auch das schriftliche Einverständnis des Vaters eingeholt, ein Bild seines Sohnes im Internet zu veröffentlich, denn Ordnung muss bekanntlich sein. Wir leben ja schließlich in Deutschland.

    Gruß Frank

    P.S. und ja - das Tucholksy zugeschriebene Zitat ist mir durchaus bekannt. :whistling: