Beiträge von Guudsje

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    ...und eine gute Hoffung liegt auch in der Probezeit...

    Ne, keine Chance. Der Junge ist echt gut und hat es immer wieder geschafft, die bestehenden Normen in einem sinnvollen Praxisbezug umzusetzen. Er wird bestimmt ein Gewinn für die Traktoren sein. Die Kollegen dort kann ich nur beglückwünschen und ihm viel Erfolg! :thumbup:

    Jetzt geht es wieder von vorne los. Der Nächste muss erst einmal die Arbeitsstätten und Menschen kennenlernen, mich kennenlernen usw. Das kostet wieder Zeit und bremst den ganzen Prozess. Schade, sehr schade. Aber gut für ihn, ich gönne es ihm. :)

    Also Unfallanzeige des Auftragnehmers, Unfallanalyse, Gefährdmungsbeurteilung des AN einfordern, Dokumentation bei AG und AN.
    Ergo: hier kommen die Auftraggeber und -nehmerpflichten zu tragen.

    Hallo Thomas,

    Du meinst doch diesen Passus:

    "Bei einer Auftragserteilung muss sichergestellt sein, dass vom Auftragnehmer neben dem Stand der Technik auch diejenigen Vorschriften und Regelwerke der Unfallversicherungsträger und des Staates beachtet werden, die für den Auftraggeber gelten. Die Verpflichtung zur Einhaltung dieser Vorgaben bedarf, unabhängig davon, ob der Auftrag selbst schriftlich oder mündlich erfolgt, immer der Schriftform. Dies gilt nicht für innerbetriebliche Beschaffungsmaßnahmen."

    Wenn ich Dich richtig verstehe, kann ich mich jetzt locker zurücklehen und das von Dir Genannte beim Auftragnehmer einfordern, ohne jetzt selbst eine Unfallanalyse vornehmen zu müssen?

    Gruß Frank

    Moin,

    nun ist er gekommen der Tag , vor dem sich jeder Mann fürchtet. Sie geht, aber wenigstens nicht ohne ein Wort des Abschieds. Nach vielen unglücklichen Beziehungen fand ich sie und merkte sofort, aus uns beiden könnte etwas werden. Wir haben uns schnell aneinander gewöhnt und gemerkt, dass wir auf der gleichen Wellenlänge funken. Viele schöne Tage haben wir gemeinsam verbracht und für dieselben Ziele und Ideale gekämpft; ich mit Emotion und Hartnäckigkeit und sie mit Sachverstand und Scharfsinn, und nun verlässt sie mich - einfach so. Gerade als sie begonnen hatte, sich heimisch zu fühlen und viele Kontakte geknüpft hatte, traf mich die Nachricht wie ein Schlag. Sie geht und wird wahrscheinlich nie mehr zurückkehren.

    Wie so oft bei Trennungen fallen die üblichen Floskeln "Wir bleiben in Kontakt", "Es hat viel Spaß gemacht", "Wir sehen uns bestimmt mal wieder" und trotzdem trennt sie sich von mir. :/

    Also bleibt mir nur, an die schöne gemeinsame Zeit zu denken und ihr für die Zukunft alles Gute zu wünschen. Da geht sie dahin...

    ...meine SiFa (möge sie bei den grünen Traktoren mit den gelben Felgen glücklich werden).

    Mit einer Träne im Knopfloch, Frank

    (so eine Sch.....)

    genau deshalb gibt es ja die Gefährdungsbeurteilung.

    Bei uns heißt der Halbsatz dann "genau deshalb sollte es eine Gefährdungsbeurteilung geben."

    Der Nachunternehmer hat dabei die Pflicht die GB zu erstellen, der Auftraggeber unterstützt ihn dabei und klärt u.a. die gegenseitegen Gefährdungen ab.

    Ich werde mich jetzt anhand der DGUV-Regel 103-011 durchhangeln und anfangen, hier dicke Bretter zu bohren. Zumindest habe ich schon Reaktionen bei den Kollegen hervorrufen können.

    "Mer häwwe aach sonst nix anneres zu due."
    "Wassn Uffwand"
    Der Klassiker "Dreissisch Joahr iss nix passiert und jetzt kimmscht Du".
    "Mer verwalde und noch tot".

    Das sind doch beste Voraussetzungen für eine gemeinsame Zielerreichung. :S

    Egal, das Thema ist gesetzt, mal schauen, wie es weitergeht.

    Gruß Frank

    Moin Dierk,

    ich formuliere es mal laienhaft. In den Fluren wurden Schienen an der Decke gezogen, in die Strahler "eingeklickt" werden. Das ganze muss natürlich mit Strom versorgt werden. Beim "Auflegen" (keine Ahnung ob das so heißt) der Leitung auf die Unterverteilung gab es ein sattes Gersäusch und die Beleuchtung wechselte von normal auf Sicherheitsbeleuchtung. Ich hoffe, ich konnte es einigermaßen verständlich rüberbringen.

    Gruß Frank

    Ok, doch sollte min. durch einen Kardiologen ein EKG gemacht werden und dem die weitere Entscheidung überlassen werden.

    Genau, das ist das, was wir den Leuten immer an die Hand geben, aber zur Untersuchung kann man sie bekanntlich nicht zwingen. er hat es dann aber doch gemacht.

    Gruß Frank

    Solch ein Unfall lässt Zweifel an der Qualifikation oder wenigstens der Zuverlässigkeit des Mannes zu.

    Moin Michael,

    wenn ich jetzt aber in die DGUV-Regel 103-011 1.1 reinschaue, die Stephan dankenswerterweise ins Spiel gebracht hat, darf der Kollege doch unter Last an der Unterverteilung hantieren, wenn er hierzu entsprechend ausgebildet ist.

    Ich würde daher eine Unfallanalyse machen und geeignete Maßnahmen ergreifen.

    Das habe ich auch vor, während unser Gebäudemanagement noch etwas "huft".

    Gruß Frank

    Die Frage ist nach dem WARUM?

    Moin,

    das möchte ich ja gerne klären.

    Im Normalfall ist es nach einem Stromschlag so, dass man mind. 24 Stunden unter EKG-Beobachtung im Krankenhaus stehen sollte.

    Einspruch Euer Ehren. Wir verfahren nach den Hinweisen der DGUV zum Stromunfall.

    Wie waren die Absprachen von AG und AN? Werkvertrag? Handwerkerleistung?

    Handwerkerleistung

    Ist der Elektriker durch seinen Vorgesetzten oder durch euch in die Lokalitäten eingewiesen worden?

    Die Einweisung erfolgte durch unseren Elektromenschen.

    Also beides klare Verweise.

    Es gab wohl auch ein entsprechendes "Gespräch" zwischen Chef und dem Monteur. Wahrscheinlich ist er deshalb im Moment nicht so kommunikativ, wenn wir uns mit ihm unterhalten. :whistling: Wir haben ja den Chef informiert.

    Vielleicht schließt du dich mit der Firma einmal kurz?

    :44: Weil heute Fasnacht ist, lasse ich das mal durchgehen. :44:

    Gruß Frank

    bei uns wird ein Unfall, egal ob Fremdfirma, Zeitarbeiter oder eigene Mitarbeiter, gleich behandelt.

    Bei uns auch, nämlich gar nicht. :cursing:


    Es wird eine Unfallaufnahme durchgeführt und dann werden die entsprechenden Maßnahmen ergriffen um so einem Unfall vorzubeugen.

    So hätte ich das auch gerne, auch wenn keine gesetzliche Verpflichtung besteht.

    ich gehe von aus, dass die Elektroverteilung dem Stand der Technik entspricht und nicht von Karl-Otto zusammengeschustert wurde.

    Ne, der heißt glaube ich Thomas. :D

    Da Du schreibst er kennt das Gebäude aus vorherigen Aufträgen und somit auch die vorhandene Eloinstallation, sehe ich keine Notwendigkeit bei euch.

    Okay, dann stehen wir ja erst einmal auf der sicheren Seite.

    Gruß Frank

    :62:

    Moin,

    wir haben bei uns gerade eine Firma im Haus, die Stromkabel verlegt. Gestern ging auf einmal die Sicherheitsbeleuchtung an und das normale Flurlicht aus. Ursache: Ein Kollege der Firma hat unter Spannung an einer Unterverteilung gearbeitet und dabei einen Kurschluss fabriziert. Ich bin kein Elektriker, deswegen kann ich es nur so weitergeben, wie es mir mein Elektrokollege erklärt hat. Der Monteur hat zwei Sicherungen(?) NH-00 50A (Euch wird das was sagen, mir leider nicht) abgeschossen. Er hat dabei wohl ordentlich eine gefackelt bekommen, denn er konnte nicht mal sagen, ob er eine gewischt bekommen hat oder nicht, meinte aber, ihm ginge es gut. Wir haben dann seinen Chef informiert, der ihn umgehend zum Arzt geschickt hat. Der Kollege steht heute wieder auf der Matte (keine Auffäligkeiten beim Doc) und zieht Strippen. So weit, so gut.

    Jetzt stehe ich gerade etwas auf dem Schlauch. Soll ich jetzt eine interne Unfallanalyse durchführen oder liegt das in der Verantwortung der Fremdfirma? Unser Gebäudemanagement will das Ganze natürlich lieber auf die Ebene der Fremdfirma verlagern.

    Weitere Infos: Der Monteur ist ordnungsgemäß ausgebildet und darf diese Tätigkeiten, die er verrichtet hat durchführen. Er kennt das Gebäude aus vorangegangenen Aufträgen bereits. Bis dato hat er alle Aufträge ohne Zwischenfälle abgearbeitet.

    Gruß Frank

    Moin a.r.ni,

    ja auch das haben wir auf dem Schirm. Auch die Kollegen, die mal schnell einen Blick in die Akte werfen wollen, die der Chef seit Wochen unter Verschluss hält. Ganz ausschließen kann man es nie, aber auf der einen Seite sind die Brandschutzhelfer die letzten, die die jeweiligen Stockwerke verlassen und solange ein Auge auf alles haben, und dann haben wir ja noch die stillen Beobachter. Wenn natürlich ein Besucher schnell die Kaffeekasse einsteckt und sich zum Sammeplatz begibt, dann ist das halt so, und im Ereignisfall ist es sowieso wurscht. Hauptsache es kommen alle gesund aus dem Gebäude raus.

    Gruß Frank

    Zu den Schlaufen(Kabelbindern) Es geht auch mit den Kreidestiften(flüssige Kreide) am besten Neonfarben. Kein langes Gedöns damit. Kreuz an die Tür fertig

    Wir haben und übrigens für die Kabelbinder entschieden, da die Feuerwehr nicht möchte, dass wir die Türen mit Kennzeichnungen versehen, da sie ein eigenes Zeichensystem haben und es so zu ungewollten Verwechslungen kommen könnte.

    Moin Raainer,

    genau das möchte die Feurwehr nicht, bei denen hätte ein Kreuz an der Tür eine andere Bedeutung als bei uns. Die haben da ein ausgeklügeltes System von Kennzeichnungen, das wir nur durcheinanderbringen würden, wenn wir auch noch auf die Türen malen.

    Gruß Frank

    Wie gehen die Brandschutzhelfer mit "Mr. Wichtig, ich muß noch eben Telefonieren und komme dann"

    Bei der Übung lasssen sie ihn einfach sitzen. Im Ernstfall bekommt der Kollege eine kurze Ansprache und wird dann sitzengelassen, wenn er nicht will. Die Brandschutzhelfer haben den Eigenschutz zu beachten und Bereiche zu kontrollieren. Das ist im Ereignisfall keine Zeit für eine Diskussion. Das ist auch so mit der Feuerwehr abgestimmt,

    eine Frage als "Betriebsfremder", ich bin ja in dem Haus weil ich dort etwas erledigen muß.
    Werde ich dann am Ausgang informiert, daß es sich um eine Übung handelt und ich auf das Ende warten kann?

    Ja, die Brandschutzhelfer informieren auf Rückfrage das Publikum, dass es eine Übung ist. Auf Rückfrage deshalb weil ansonsten vielleicht einige bewusst um Gebäude bleiben, um sich in der Warteschlange etwas nach vorne zu mogeln.

    Gruß Frank

    Hallo Frank,

    das mit den Kabelbindern an den Türen wird nicht funktionieren. Es wird zu lange dauern und im Ernstfall ist für so etwas keine Zeit. Lieber nur mit den Plänen und zwei verschiedenen Markierungen arbeiten.

    Moin Falco,

    ja das Problem hat ein aufmerksamer Brandschutzhelfer erkannt und eine super Idee gehabt. Originalaussage: "Wenn brennt habe ich keine Zeit, so eine kleine Plastikschlaufe durch ein enges Loch zu ziehen." Was hat der Kollege gemacht? Er hat alle seine Kabelbinder bereits zu einer Schlaufe geformt, so dass er diese nur noch über die Türklinke zieht und einmal an dem Kabelbinder zieht, damit dieser hält. Eine super Idee, die wir in unsere Unterweisung für die Brandschutzhelfer mit aufgenommen haben.

    Manche haben ihre Schlaufen jetzt in kleinen Täschen, die neben der gelben Weste hängen, einer hat sich einen Haken gebaut, den er am Gürtel einhängen kann und zieht von dort die Kabelbinder ab und streift sie über die Türklinken, zieht einmal kurz und fertig. Die Jungs denken einfach mit und bringen das Projekt voran. Wir haben und übrigens für die Kabelbinder entschieden, da die Feuerwehr nicht möchte, dass wir die Türen mit Kennzeichnungen versehen, da sie ein eigenes Zeichensystem haben und es so zu ungewollten Verwechslungen kommen könnte.

    Gruß Frank