Beiträge von Berndi

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    Ich habe mal was gebastelt und hoffe, ich bin damit auf dem richtigen Weg.
    Was meint Ihr?

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    hier ein Hinweis zu überfälligen Prüfungen/Wartungen von
    Feuerlöschanlagen.

    Betreiber von Gewerbe- und Industriebetrieben sind durch die
    Landesbauordnungen, Arbeitsstättenverordnung oder Betriebssicherheitsverordnung
    verpflichtet, für funktionsfähige Brandschutzmaßnahmen zu sorgen. Kümmern sie
    sich nicht darum und wird deshalb bei einem Brand z. B. ein Mitarbeiter
    verletzt, muss der Arbeitgeber mit einer Anzeige wegen fahrlässiger
    Körperverletzung rechnen. Außerdem kann es passieren, dass die
    Brandschutzversicherung die Leistungen ihres Versicherungsschutzes verweigert.

    Prüffristen dürfen nicht überschritten werden. Das bedeutet
    konkret, überfällige Wartungen und Prüfungen müssen umgehend nachgeholt werden
    da sonst die Gewähr der Betriebssicherheit nicht mehr gegeben ist. Es wird
    hierbei nicht unterschieden ob es sich um Feuerlöschanlagen, ortsfeste
    selbsttätige Feuerlöschanlagen, ortsfeste nicht selbsttätige Feuerlöschanlagen,
    Brandmelde-Alarmierungsanlagen, Feuerlöscher, Sicherheitsbeleuchtung- und
    Sicherheitsstromversorgungsanlagen (um nur einige zu nennen) handelt.
    Durch Gefährdungsbeurteilungen könnten eventuell die
    Prüffristen geändert werden, aber auch dann dürfen die nicht überzogen werden.

    Ungewöhnliches Beispiel: Vergleich z.B. Feuerlöscher und Joghurt:

    Beim Joghurt ist das Mindesthaltbarkeitsdatum seit 1 Monat
    abgelaufen. Nach dem Öffnen könnte er
    noch genießbar sein aber auch schon eine Schimmelbildung haben.
    Übertragen bedeutet das: Es kann noch funktionieren aber man hat keine
    Sicherheit mehr.

    Mit freundlichen Grüßen,


    Einige Rechtsgrundlagen:
    BetrSichV, PrüfVO, ArbSchG, ArbStättV, VStättVO, AnlPrüfVO,
    AFG, SPrüfVO, BvfA

    Guten Morgen!
    Ich hoffe es kann mir jemand hierbei weiterhelfen.
    Wir haben bei uns in den Küchenbetrieben oberhalb der Friteusen Ansul-Löschanlagen bei denen die Wartung überfällig ist.
    Mir wurde jetzt mal so leger mitgeteilt, die Wartung der Anlagen hätten eine Karenzzeit von 6 Monaten.
    Irgendwie kann ich das nicht glauben da es ja Brandbekämpfungsanlagen sind und dazu Leben retten können.
    Ich habe schon alles durchsucht, aber nirgends steht was von Karenzzeiten oder ähnliches.
    Ich hab nur gelesen das die Prüffristen verändert werden können, aber nicht das die Wartung/Prüfung ruhig mal überfällig sein kann.
    Ist doch wie TÜV, wenn abgelaufen dann muss erneuert werden bzw. geprüft werden. Oder seh ich das falsch?
    Wenn mir jemand Tipps Hinweise geben könnte würde ich mich sehr freuen.
    Danke!
    Gruß,
    Berndi :)