Beiträge von ramilus

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    hallo tanja,
    ehrlich davon habe ich auch keine ahnung, aber ich vermute das es sich um eine offene flamme handelt, zweitens bestimmt mit gas, drittens hitze und gase die entstehen, also schon drei anhaltspunkte für eine betriebsanweisung.

    nur ein bescheidener tipp , zerlege doch mal die arbeitsschritte und betrachte diese dann kommst auch drauf was und wie es gemacht wird.

    gruß
    ramilus

    hallo herbert

    die frage stellte sich bei uns auch, ob und wer geimpft wird, eine nachfrage über unsere Arbeitsmedezinerin ergab das für uns , eine werkstatt für menschen mit seelischer behinderung keine impfung erforderlich ist. eine auskunft hat das robert koch institut dazu gemacht. ersthelfer und auch andere mitarbeiter können sich bei der einhaltung der normalen schutzmaßnahmen nicht infizieren, bedeutet , bei erster hilfe handschuhe tragen. wenn wir nun klienten hätten , die beißen oder mit exkremitäten schmieren würde es anders aussehen.
    für den fall das wir schutzimpfungen brauchen trägt es bei uns der arbeitgeber.
    wir habe das gleiche problem innerhalb des gesamtverbandes z.b. in kindergärten und der altenhilfe.

    gruß ramilus

    einige kurzgedanken zu dem fall:

    1. ein bandscheibenvorfall kommt nicht aus heiteren himmel, er ist das ergebnis von vielen im vorfeld stattgefundenen ereignissen, überlastungen und fehlverhalten

    2. das gilt besonder wenn es gleich 2 vorfälle sind

    3. die möglichkeit einer arbeitsbedingten erkrankung kann stimmen, auch das die ursache in der person des opfers liegt, vorschädigungen aus seiner nicht ehenamtlichen tätigkeit, was ist der mann von beruf??

    4. wenn es stimmt das der rettungsdienst das als arbeitsbedingte erkrankung ansieht taucht bei mir die frage auf inwieweit wußte der rettungsdienst davon, also von einer vorschädigung, was bedeutet das für den rettungsdienst, wenn ich den faden weiter spinne würde ich als rettungsdienst auch lieber eine arbeitbedingte erkrankung sehen als ein arbeitsunfall.

    5. wenn ich meine gedanken weiter verfolge, dann wurde unter umständen ein vorgeschädigter ehrenamtlich arbeitender ( bringt geld und kostet nichts ) falsch eingesetz und dann taucht die frage nach fahrlässigkeit oder / und vorsatz auf...................dann würde ich als rettungsdienst auch lieber eine berufsbedingte erkrankung haben wollen.

    hallo michael kasper,

    egal wann und wobei der gute sanitäter sich einen schaden zugezogen hat, es war bei einer versicherten tätigkeit also immer einen unfallmeldung, wie es dann weitergeht oder ausgeht ist eine andere sache aber der sani hat einen körperlichen schaden und der ist anzeigenpflichtig.

    hallo michael,

    in hildesheim , also in der nähe von hameln haben wir das so gemacht , dass der vorbeugende brandschutz der BFW mit den lieferanten der brandmeldeanlage die karten erstellt haben , sicherlich war der bauher auch mit im boot , baupläne etc.. also ich würde immer den vorbeugenden brandschutz der gemeinde hinzu ziehen.

    einen schönen tag und viel erfolg

    ramilus Ralf

    hallo hase 53,

    so wie ich das sehe, wird die kantine von einen anderen betreiber als deinem arbeitgeber betrieben, ich gehen davon aus, das es entsprechende pachtverträge gibt die aus eurer kantine einen " gastronomischen betrieb" unter neuer leitung darstellt.
    also ein neuer betrieb , zwar auf euren grund und boden und mit dauerkunden , in dem fall die mitarbeiter der firma.
    die mitarbeiter sind kunden bei einem neuen unternehmen und somit hast du keinen einfluß auf das geschehen innerhalb des neuen unternehmens ,es sei denn, dass es entsprechende diensleistungsverträge mit dem vorherigen betreiber, also deiner firma gibt ( glaube ich nicht ) die den sifa einsatz regelt.
    Die in der kantine arbeitenden mitarbeiter sind aus eurem arbeitssystem raus, den einzigen anknüpfungspunkt den ich sehe, ist das die pausenzeiten dort verbracht werden, eventuell ist dadurch der "gastraum" als solches evtl. von dir zu betreuen. aber dafür ist meines erachtens auch der neue betreiber zuständig , denn er ist für die kundensicherheit zuständig.
    nach meiner einschätzung bist du raus aus der aufgabe.

    gruß
    ramilus

    da gab es eine überschneidung, michael kasper schneidet noch das gebäude an, sicherlich ist das weiterhin in deinem zuständigkeitsbereich , deine firma ist der vermieter, von daher ist eine anknüpfung gegeben , dem stimme ich zu, oder ist das gebäude auch an den betreiber der kantine übergegangen.?

    jo, mein vorschlag ist es sich mal mit der organisation und den Arbeitgeberübertragungen innerhalb des betriebes auseinander zu setzen , auch in kleinbetrieben muß der arbeitsschutz organisiert werden.

    gruß ramilus

    Liebe Kollegen,
    eine frage zum besseren Verständnis, bin etwas durcheinander, folgende Frage habe ich an alle Kenner:

    wenn ich meine SIfA ausbildung bei der BGW abgeschlossen haben , für welchen bereich kann ich dann SIFA sein, auch für den Bereich Verwaltung, evtl. auch bau und schifffahrt, oder überall ????

    oder muß ich für jede sparte eine seperate qualifizierungsmaßnahme machen , also die fachspezifischen ausbildungen, und wenn ja wie komme ich daran oder was kosten die.

    gruß

    ramilus

    du bist im richtigen forum,

    freue mich dich hier zu begrüßen, alle kollegen hier sind nett und hilfsbereit, erfahren und leisten gerne hilfestellung in allen fragen der arbeitssicherheit.
    bin selber ein neuling und habe mich hier sehr gut informieren können und werde es auch noch weiter tun, ein geben und nehmen, so sollte es sein. alles das findest du hier, fühle dich wohl und sei willkommen


    gruß


    ramilus

    jo, verstehe dich voll, mir ging es vor 5 wochen auch nicht anders , nachdem ich dann meine einladung zum P IV bekommen habe und mein ergebnis erfragt habe ging es mir verdamt gut, so wie ich dich einschätze wird es dir genauso gehen ,

    drücke dir die daumen


    gruß

    ramilus