Beiträge von de Uil

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    Ich kann immer nur wieder empfehlen: testen, testen, testen und bei Symptomen, egal ob Corona oder nicht, zu Hause bleiben.

    Es sei den man ist Pollen/Schimmel Allergiker..(nach dem könnte ich fast immer HO machen) .

    allergie oder anders ist nie 100% zu unterscheiden...

    Aber gerade gehts bei mir wieder stärker los :
    Jackpot, nun hat man auch im November Spass !!!!

    Do 10.11.schwacher Pollenflug: Haselnuss, Erle, Esche, Birke, Gräser, Roggen, Beifuß, Ambrosia

    das sind FRÜHblüher:cursing:

    P.S. Unter einem milden Verlauf hätte ich mir übrigens etwas ganz anderes vorgestellt. :rolleyes: Fieber, unfähig, die Wendeltreppe hochzulaufen, Ganzkörperschmerz und seit Sonntag ein dürres Brötchen gegessen. Egal wie oft ich in den Kühlschrank schaue, da lacht mich nichts an. Also weiter Multivitaminsaft, bis mein Körper sagt, dass er gerne feste Nahrung hätte. Tut meinem Hüftgold auch ganz gut. ;)

    oh Guudsje da hast du evtl. die BQ.1/BQ.1.1 Linie erwischt....(gute Besserung).

    (mein "milder Verlauf" war für mich übrigens der schlimmste Infekt seit Jahren vom Krankheitsgefühl und Symptomen her)

    Omikron-Sublinie BQ.1/BQ.1.1 breitet sich rasant aus

    Gemäß einer Modellrechnung der europäischen Gesundheitsbehörde ECDC sollen bis Mitte November/Anfang Dezember mehr als 50% der SARS-CoV-2-Infektionen auf BQ.1/BQ.1.1 zurückzuführen sein; bis Anfang 2023 sind es voraussichtlich mehr als 80%.

    In den Ländern der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums (EU/EWR) lag die Verbreitung der Sublinie BQ.1 – ein Abkömmling der Omikron-Mutation BA.5 – in der 40. Kalenderwoche (KW) bei 0–19%. Mindestens fünf Länder der EU/des EWR haben Anfang Oktober BQ.1-Infektionen gemeldet. In Frankreich war der BQ.1-Anteil mit 19% am höchsten, gefolgt von Belgien (9%), Irland (7%), den Niederlanden (6%) und Italien (5%).

    Die zunehmende Wachstumsrate ist vermutlich auf die ausgeprägten Immunfluchtfähigkeiten von BQ.1/BQ.1.1 zurückzuführen, so die Experten des Europäischen Zentrums zur Prävention und Kontrolle von Krankheiten (ECDC). Demzufolge könnte die Anzahl der Covid-19-Fälle in den kommenden Wochen und Monaten europaweit zunehmen [1].

    BQ.1/BQ.1.1 nicht gefährlicher als BA.4/BA.5

    Das ECDC hat BQ.1 mit ihren Untervarianten am 20. Oktober als eine Variante von Interesse (VOI) eingestuft. Auf Grundlage der verfügbaren Informationen gibt es derzeit keine Hinweise darauf, dass BQ.1 mit einer höheren Infektionsschwere verbunden ist als BA.4/BA.5. Die Daten dazu sind allerdings noch sehr begrenzt. Deshalb sollten die Mitgliedsländer der EU/des EWR die Verbreitung von BQ.1/BQ.1.1 aufmerksam beobachten und die genomische Überwachung mit zeitnaher Sequenzmeldung beibehalten, heißt es in einem epidemiologischen Update der Gesundheitsbehörde [1].

    Lage in Deutschland

    Laut jüngstem Wochenbericht des Robert Koch-Instituts (RKI) vom 27. Oktober ist auch hierzulande ein zunehmender Nachweis von BQ.1 und BQ.1.1 zu verzeichnen. In der KW 40/2022 wurden insgesamt 81 BQ.1- und 93 BQ.1.1-Genomsequenzen in der RKI-Stichprobe detektiert. Das entspricht einem Anteil von 2,3% bzw. 2,7%. Ebenso nimmt der Anteil der BA.5 Sublinie BF.7 und der BA.2.75 Sublinien stärker zu [2].

    Immunfluchtpotenzial von BQ.1/BQ.1.1 enorm


    Einem aktuellen auf dem Server „BioRxiv“ veröffentlichten Preprint zufolge zählt BQ.1.1 zu den immunevasivsten Coronavarianten überhaupt. Die Sublinie verfügt über eine größere Fähigkeit, durch Impfung oder Infektion erworbene Antikörper zu umgehen als jede frühere SARS-CoV-2-Variante, so die Forschungsergebnisse des Immunologen Dr. Yunlong Cao von der Universität Peking und seinem Team. Das Immunfluchtpotenzial sei in etwa mit dem Level von SARS-CoV-1 vergleichbar, dem Erreger des SARS-Ausbruchs 2002/2003 [3].

    In den durchgeführten Neutralisationsassays neutralisierten die Seren von dreifach geimpften Personen, die zusätzlich eine Omikron-Durchbruchinfektion mit BA.1, BA.2 oder BA.5 durchgemacht hatten, BQ.1/BQ.1.1 deutlich schlechter als BA.5. Ferner sei BQ.1 gegen mehr therapeutische Antikörper resistent als BA.5 – und zwar zusätzlich gegen Evusheld (Tixagevimab + Cilgavimab) und Bebtelovimab. Paxlovid (Nirmatrelvir + Ritonavir) scheint bei BQ.1/BQ.1.1-Infektionen hingegen unvermindert zu wirken, so die Studienautoren [3].

    QuellenAutor:
    Dr. Christian Kretschmer (Arzt)
    Stand:
    31.10.2022

    Das ist aber eher eine ungewöhnliche Entscheidung. Die Außenhaustür zählt. Was könnte z.B. der Arbeitgeber dafür, wenn in einem Mietshaus das Treppenhaus gerade gewischt worden wäre und sein Arbeitnehmer auf dem feuchten Boden ausrutscht? Das würde die BG nie bezahlen. Es ist klar so geregelt, wie Chiris95 geschrieben hat.

    ich könnte mir Vorstellen, dass in diesem Ausnahmefall, Wohnen bei Eltern, evtl auch als Untermieter , das eigene Reich an der Zimmertür aufhört. Evtl hat Azubi auch Mietgeld abgegeben.

    Moin

    mal wieder ein update

    A.4/BA.5-adaptierter Spikevax-Impfstoff zugelassen

    Der mRNA-Impfstoff Spikevax bivalent Original/Omicron BA.4-5 von Moderna ist für grundimmunisierte Personen ab zwölf Jahren zur Auffrischimpfung gedacht.

    Hintergrund

    Am 19. Oktober 2022 hat sich die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) für eine Zulassung des mRNA-Impfstoffs Spikevax bivalent Original/Omicron BA.4-BA.5 von Moderna ausgesprochen. Einen Tag später folgte die Zulassung der EU-Kommission. Die angepasste bivalente Covid-19-Vakzine deckt neben dem ursprünglichen SARS-CoV-2-Stamm auch die Omikron-Subvarianten BA.4 und BA.5 ab. Der Variantenimpfstoff ist für grundimmunisierte Personen ab zwölf Jahren zur Auffrischimpfung (Booster) gedacht.

    „Mit Blick auf die steigenden Fallzahlen in Europa ist es wichtig, dass diesen Winter alle ihren Schutz über Impfungen und Booster stärken“, schreibt die EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides auf Twitter.

    Angemessene Immunantwort erwartet

    Die Zulassung von Spikevax bivalent Original/Omicron BA.4-5 beruht auf allen zu Spikevax und seinem kürzlich zugelassenen adaptierten Impfstoff Spikevax bivalent Original/Omicron BA.1 verfügbaren Studienergebnissen, nicht klinischen Wirksamkeitsdaten sowie Daten zur Herstellung und Qualität. Eine klinische Prüfung der neu zugelassenen Vakzine gab es bislang nicht. Laut EMA hat der BA.4/5 Spikevax-Impfstoff – abgesehen von der mRNA-Komponente für BA.4/BA.5 – aber die gleiche Zusammensetzung wie die BA.1-Vorgängerversion.

    Einer Studie zufolge soll die Auffrischungsdosis von Spikevax bivalent Original/Omicron BA.1 eine stärkere Immunantwort gegen den ursprünglichen SARS-CoV-2-Stamm und die Omikron-Subvariante BA.1 auslösen als eine Boosterdosis des zuerst zugelassenen Spikevax-Originalimpfstoffs. Demzufolge gehen die Experten davon aus, dass auch Spikevax bivalent Original/Omicron BA.4-5 eine stärkere Immunreaktion gegen die Subvarianten BA.4 und BA.5 vermittelt als die ursprünglich zugelassene Vakzine.

    SARS-CoV-2-Variantenimpfstoffe für optimales Schutzniveau

    Bei adaptierten Variantenimpfstoffen handelt es sich um Impfstoffe, die den zirkulierenden Mutationen von SARS-CoV-2 besser entsprechen. Mit ihnen soll der Schutz gegen verschiedene Varianten erweitert werden. Dies trägt dazu bei, ein optimales Schutzniveau gegen Covid-19 aufrechtzuerhalten, während sich das Virus weiterentwickelt, so die EMA.

    Neben Spikevax bivalent Original/Omicron BA.4/5 gibt es bereits drei angepasste Covid-19-Impfstoffe:

    Alle vier mRNA-Variantenimpfstoffe sind nur zur Boosterung von bereits grundimmunisierten Personen vorgesehen.

    QuellenAutor:
    Dr. Christian Kretschmer (Arzt)
    Stand:
    24.10.2022

    Juhuuu

    Für fast 10Jahre Mitgliedschaft gab es heute die Sifaboard-Teetasse:doppelthumbsup:

    Dachte eigentlich 1Tag ist zuviel, weil alles recht übersichtlich ist. Hab mir aber dennoch paar mir unbekannte PSA Hersteller angesehen.

    Der Asecos-Vortrag war letztes Mal besser, (gab nicht mal mehr kostenlose Ohrstöpsel) aber evtl ist mein Gefahrstoffwissen zu sehr angestiegen:D, dass ich wenig neuen Input hatte.

    Chris: hoffe bei den „Weiss und Schwarzen“ eingewickelten Quadern entsteht keine „Sucht“

    Ich bestelle mir immer 1x/Jahr ein buntes Sortiment im Norden….die müssen dann reichen für 1 Jahr reichen😭

    Die geringen Mengen zum Testen könnten da schon reichen, dass der Körper den Stoff nicht mehr "mag".

    Kann das jemand bestätigen, anhand der Praxis?

    ja, außer bei Blutest ( IgE).

    Kontakt zu Allergen=pot.Sensibilisierung.

    Ist ja das gleiche Immunsystem was sonst Krankheiten abwehrt und zu Vieren kommt man ja meist auch nicht gleich Grammweise in Kontakt..

    ( ok Streng genommen wird IgE bei Endoparasiten gebildet, aber Mastzellen und Histamin für alle ist ja auch noch da.
    Bei Prick gibt es Kontakt zum Blut, dafür bei Epicutan >24h+ Kontakt…

    Also als nicht ganz trivial.


    Aber NEIN, meistens braucht es mehrere Kontakte.


    iBesonders Kritisch sollte man bei Stoffen sein, die das Potential haben eine anaphylaktische Reaktion hervorzurufen..


    Gute Allergologen testen nur was notwendig ist.

    Schlechte freuen sich über die Leistung , die sie extra abrechnen können…

    Moin,

    Auszug aus den FAQs

    Ein paar Seiten weiter:

    Ohne Worte. :rolleyes:

    Gruß Frank

    München mit Oktoberfest und Stuttgart mit Wasen sind ja gerade bemüht eine Immunisiereung seiner Bevölkerung durch Infektion durchzuführen:cursing:.

    In München ist es gelungen, die Inzidenz ist stark angestiegen...aber wichtig ! zwischen 2 Infektionen müssen 3 Monate liegen...

    Empfohlene Zeitabstände zwischen Infektionen und Impfungen: Wichtige Regeln für eine gute Schutzwirkung

    Zwischen den jeweiligen Ereignissen – ob Infektionen oder Impfungen – muss ein zeitlicher Mindestabstand bestehen. Nur dann werden sie als getrennte Ereignisse bewertet, die die Schutzwirkung erhöhen. Dabei gelten folgende Grundregeln:

    Abstand zwischen 1. und 2. Ereignis:

    • Zwischen der 1. und 2. Impfung beträgt der Mindestabstand für Comirnaty® (BioNTech) und Nuvaxovid® (Novavax) 3 Wochen, bei allen anderen Impfstoffen 4 Wochen.
    • Zwischen zwei SARS-CoV-2-Infektionen muss ein Mindestabstand von 3 Monaten liegen.
    • Zwischen einer durchgemachten SARS-CoV-2-Infektion und einer nachfolgenden COVID-19-Impfung sollte ein Mindestabstand von 3 Monaten eingehalten werden.

    Na hoffentlich halten sich die zu Infizierenden daran....

    Moin

    Wir haben bei uns in 4TY Software Nohl und für phys. LMM. Habe den Eindruck, dass LMM nicht häufig eingesetzt wird.

    Bei Nohl kann man die Festlegung, z.B. was bedeutet "häufig" festhalten und dies wird ins GBU.pdf übernommen. So weiß man auch später, dass zum Zeitpunkt der Bewertung mit "häufig" z.B. einmal pro Schicht gemeint war.

    Häufig...1x/ Schicht :/????

    (also in Bezug LMM)

    Hettinger sagt dazu:

    Gelegentlich: maximal 2x pro Stunde und bis zu 4 Schritte

    Häufig: mehr als 2x pro Stunde und mehr als 4 Schritte

    siehe z.B. hier

    In wieweit "häufig" bei Nohl definiert ist natürlich Ermessenssache

    Moin

    bin heute zufällig über Nora gestolpert:

    Nora ist die offizielle Notruf-App der Bundesländer.

    "Mit der App erreichen Sie Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst im Notfall schnell und einfach. Überall in Deutschland.

    nora nutzt die Standort-Funktion Ihres Mobil-Geräts, um Ihren genauen Standort an die zuständige Einsatzleitstelle zu übermitteln. So können Einsatzkräfte Sie besser finden, auch wenn Sie selber nicht genau wissen, wo Sie sind.

    Über die App können Sie außerdem Notrufe absetzen, ohne sprechen zu müssen. Das ermöglicht Menschen mit eingeschränkten Sprach- und Hörfähigkeiten den direkten Kontakt zu den Leitstellen von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst."

    Neben eingeschränkter Kommunikationsfähigkeit einer Person finde ich die App spannend, aufgrund der Ortung und des Stillen Notrufs, z.B. für Außendienstmitarbeiter Sozialamt. (Voraussetzung Dienst-Smartphone)

    Hat schon jemand Erfahrung mit der App bzw. wird diese schon einem einem von euch betreutem Bereich eingesetzt?

    Und wenn man die App missbraucht, wird es hoffentlich richtig teuer !

    (immerhin der missbräuchliche Nutzer ist ja gut zu Orten:evil:)

    ok bei Guudsje wird abgewartet und Tee getrunken ;).


    Apopo Teetrinken, ASR A3.5:

    4.2 (4) ff

    "In Pausen-, Bereitschafts-, Sanitär-, Kantinen- und Erste-Hilfe-Räumen muss während der Nutzungsdauer eine Lufttemperatur von mindestens +21 °C herrschen; in Toilettenräumen darf die Lufttemperatur durch Lüftungsvorgänge, die durch die Benutzer ausgelöst werden, kurzzeitig unterschritten werden."

    Die aufgeführten Räume bleiben ja von der Temperatuabsenkung unberührt, das wird ja in EnSikuMaV ausgeschlossen: (oder habe ich was übersehen ?)

    "Verbot der Beheizung von Gemeinschafts- und Durchgangsflächen in öffentlichen GebäudenGemeinschafts- und Durchgangsflächen in öffentlichen Gebäuden, die nicht dem Aufenthalt von Personen dienen, dürfen während der Geltungsdauer der EnSikuMaV nicht beheizt werden. Dazu zählen insbesondere Flure, Treppenhäuser und Eingangshallen sowie allgemeine Lager- und Technikräume. Nicht zu Gemeinschaftsflächen zählen Teeküchen, Pausenräume, Umkleideräume, Toiletten und Duschräumen sowie Kantinen, Vortragssäle, Konferenzräume, Warte- und Aufenthaltsräume."

    Was nicht aufgezäht wird sind Bereitschafträume, weiss jemand warum ?


    Und ein Weg vom Duschraum zu den Bereitsschafttäumen dürfte laut obigen dann auch nicht beheizt werden, (was durch Türen öffen aber sicher doch indirekt geschieht.)

    Hier frage ich mich aber, in wieweit das Beschwerdepotential birgt....





    Du hast aber schon den H317 gesehen?

    Die Reinigungswirkung der Orangenterpene ist bekannt, aber auch ihre erhebliche allergene Wirkung. So ein Mittel würde ich nur in Ausnahmefällen verwenden.

    Ich benutze nicht mal DAAB zertifiziertes Geschirspülmittel ohne Handschuhe, auch nicht für nur 1 Teil.

    Das Mittel nehme ich gerne zum Treppewischen, damit die Schwabennachbarn wissen, dass man seiner Schwabenpflicht nachgekommen ist.:Lach:

    Meine 1l Flasche reicht aber schon ziemlich lange. Inzwischen gibt es endlich wirklich bessere Alternativen, die keine für mich unangenehm reichende Duftstoffe beiinhalten (wie z. B. normale Schmierseife...Apfelduft<X)

    Ich finde schon erstaunlich, dass man nicht gegen denjenigen vorgeht, der das Zeug in die mit einer Getränkeflasche verwechselbaren Flasche gefüllt hat, denn auch das ist nicht zulässig.

    Muss nicht sein, ich privat nutze ein freiverkäufliches Reinungsmittel, den Klassiker von Spi....ad, vollständig beschriftet, aber in einer braunen Glasflasche.

    Aber auf dem Etikett ist eine Orange drauf, also wenn (da jemand/es) nicht so helle ist, ...oder gute das Gehirn schon vorher mit C2H5OH verdunkelt hat...könnte man da vllt Orangenschnaps drin mutmaßen...

    Ich möchte das die Welt auch morgen noch existiert - für alle Geschlechter.

    In diesem Sinne

    Der Michael

    hmmmmm….:/:

    Treffen sich zwei Planeten. Sagt der eine:
    „Hey, wie geht´s?“
    Antwortet der andere:
    „Ach, nicht so gut. Ich glaub, ich hab Homo sapiens…“
    „Oh, das ist schlimm“, sagt der erste. „Das hatte ich auch schon. Aber weißt du was? Das geht von allein vorüber.“


    wenn ich insbesondere die beiden letzten Jahre betrachte, ist meine Vermutung, dass es nur den Kleinen am Geldbeutel wehtut.

    Und die anderen werden zusehen wie sich bereichern.X/

    Ausnahmen auf beiden Seiten natürlich möglich.