Beiträge von Mick1204

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    Hallo,

    beide Kapitel habe ich noch nicht ganz durchblickt. Das eine (3.4) sind die begrenzten Mengen (LQ); das andere (3.5) sind die freigestellten Mengen. Was ist der Unterschied?

    Ich habe zwei unterschiedliche Gase in Druckgasverpackungen (ein Gas ätzend und das zweite entzündlich [flammable]), die zusammen verpackt als begrenzte Mengen verpackt werden sollen. Was sind die max. Mengen je innenverpackung und für die Aussenverpackung? Bin ich dann immer noch in Spalte 7(a)? Dann wäre die mx. Menge für die Innenverpackung dieser Spalte zu entnehmen und die max Menge aus dem Text des Kap. 3.4 (30kg).
    Ist dem so?

    Gruss

    Hallo,

    um zu erkennen, auf welche Art das Fahrzeug zugelassen wurde, sind die Felder 4 (Fahrzeugaufbau) und J (Fahrzeugklasse) im Fahrzeugbrief [neue Briefe] mit Buchstaben und Zahlenkombuinationen auszufüllen. Ich habe in Wikipedia eine Erklärung zu einem Fahrzeugbrief gefunden. Um die Fahrzeugdaten im Brief zu entschlüsseln muss es eine Tabelle oder Vorlage geben. Wenn ich diese Angaben habe, dann kann ich recherchieren, ob ein Rückhaltesystem nachinstalliert werden muss.
    Ich hoffe ich habe mich jetzt verständlicher ausgedrückt. Ich habe doch noch Zugriff auf den Brief erhalten. Anbei eine Kopie. Hier im alten Brief ist es das Feld Nr. 3.

    Hallo und guten Morgen,

    ich habe eine Gefährdungsanalyse für einen Hanggeräteträger in unserer Gärtnerei durchgeführt. Dabei sit mir aufgefallen, dass das Gerät kein Rückhaltesystem installiert hat. Das Gerät ist 14 Jahre alt und für den Straßenverkehr gem. StVZO zugelassen. Hat als ein Kennzeichen. Die Kabine ist nicht komplett geschlossen, sondern linksseitig zum Einsteigen offen. Die Recherche beim TÜV hat ergeben, dass ein Rückhaltesystem je nach Zulassung des Gerätes verpflichtend ist oder nicht. Landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge wie Traktoren etc benötigen bisher keine Rückhaltesysteme und müssen wohl auch nicht nachgerüstet werden. Für Traktoren kommt wohl jetzt auch etwas Neues.
    Hat jemand Angaben über die Buchstaben und Zahlenkombination in den Fahrzeugbriefen über die Zulassungsart von Fahrzeugen?


    Gruß Mick

    Moin Mike,

    ich würde das Tanken nicht auf den Weg nach Hause machen, sondern auf den Weg zum Kunden und somit ist es kein Wegeunfall, sondern Arbeitsunfall während einer Dienstreise!!!
    ...............Manchmal muss man des Sachverhalt wunschgemäß der Behörden schildern

    Gruß

    Stev

    Respeeeekt 8)
    P. Langstrumpflied: "Ich baue mir die Welt, so wie sie mir gefällt ....!" Wenn's funktioniert.

    Es handelt sich um unsere eigene Tiefgarage mit Stellplätzen für die Mitarbeiter.
    Ja Herr Serr war auch beteiligt. Herr Scheidel ist ja nach KL gewechselt.
    Ich bin der Meinung, das Pulverlöscher sich besser im Motorraum verteilen und das Feuer ersticken als Schaumlöscher. Unter U. muss ich ja den Motorraum von außen löschen, weil ich die Mototrhaube nicht aufbekomme.
    Aber wie schon beschrieben, werde ich mir jetzt noch die Baugenehmigungen ansehen und dann entscheiden.

    Gruß Mick

    Yep!
    Das ist dann die nächste Frage. Ich denke, dass Feuerlöscher in TG grundsätzlich keinen Sinn machen. Wer löscht schon freiwillig ein brennendes Fahrzeug in einer TG? Wie löscht man ein brennendes Fahrzeug, bei dem man die Motorhaube (sofern man nicht der Fahrzeugführer ist) u. U. nicht öffnen kann? Etwas anderes brennbares in TG habe ich nicht gesehen.
    Also ich würde Pulverlöscher zur Verfügung stellen, wenn ich denn müsste.

    Gruß Mick

    Hallo,

    ich würde das Ganze auch ein wenig von der Gefährdungsanalyse machen. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkiet, dass eine Augenverletzung durch einen Gefahrstoff eintritt oder eintreten kann. Dann gilt es zu überlegen, je nach Gefahrstoff, ob lediglich Wasser ausreicht oder ob ich nicht ein chemisches Gegenmittel (Phosphatpufferlösung) einsetzen muss. Dann empfehlen sich Augenspülflaschen direkt am Arbeitsplatz.

    Das mit dem "richtigen Arbeiten" höre ich auch ständig (Achtung: ich bin im öffentl. Dienst!!) :D . Ich antworte meistens damit, dass ich auch noch einen Popo voll Geld damit verdiene. Und dann schiebe ich noch hinterher, dass ich mich für so wenig Geld nicht in Gefahr begeben würde. (Eigentlich auch nicht für viel mehr)!

    Gruß Mick

    Guten Morgen,

    vielen Dank. :thumbup:
    Das dachte ich mir. Wir haben auch zusätzlich noch Wandhydranten (auch in der TG), die wir aber außer Betrieb genommen haben. Wir müssten zuviel Geld in die Hand nehmen um die TrinkWVO umzusetzen. Aus diesem Grund rüsten wir mit Feuerlöschern nach. Das ist auch mit dem (mittlerweile) ausgeschiedenen Brandoberinspektor der Stadt Speyer so abgesprochen worden. Offen war allerdings die von mir gestellte Frage gewesen.


    Gruß Mick

    Hallo Kolleginnen und Kollegen,

    ich wohnhaft und arbeitend in Rheinland-Pfalz will unsere Arbeitsstätte mit neuen Fuerlöschern nach der neuen ASR A2.2 ausstatten. Jetzt finde ich doch tatsächlich Feuerlöscher in der Tiefgarage. In der Rhl-Pf. Garagenverordnung finde ich dazu aber keine Anforderungen. Hat da jemand andere Informationen? Die Baugenehmigung habe ich noch nicht gesehen. Die muss ich noch lesen.
    Also, die konkrete Fragestellung lautet: muss ich Tiefgaragen mit Feuerlöschern ausstatten?

    Gruß Mick

    Hallo,

    das ist wieder eine Diskussion nach meinem Geschmack. Orangene Warnschutzkleidung sowie gelbe Warnschutzkleidung erfüllen jeweils ihren Zweck. Kombiniert soll dass denn nicht mehr funktionieren? Das erschließt sich mir nicht. Verliert die Kleidung ihre Funktion, weil ich verschiedene Farben (hier gelb mit Orange) kombiniere? Was ist denn mit einem Mitarbeiter, der eine orangene Hose und ein normales andersfarbiges T-Shirt trägt? Sind die Mitarbeiter im Sommer gezwungen eine Jacke anzuziehen, damit das T-Shirt nicht zu sehen ist?
    Würde hier eine Gefährdungsanalyse mit Bildnachweis helfen?

    Hallo Udo,

    habe unserem Haus- und Hofelektriker deine Message gezeigt. Krankenwagen ist gerade mit ihm weg. Ohnmächtig geworden der Gute. Hat er mir ja nie geglaubt. Muss immer erst ein anderer kommen. Na egal. Trotzdem Danke dafür.

    Hallo,

    ich denke das wird nicht einfach. Haben u. U. Vorerkrankungen vorgelegen, d. h. gab es im Vorfeld schon Probleme mit dem Stützkörper, gibt es vielleicht eine angeborene Schiefstellung der Wirbelsäule etc.?

    Guten Morgen Ralf,

    hast Du mal mit dem Kreisbrandmeister bzw. dem Brandoberinspektor deiner Stadt unterhalten? Die kennen sich doch in der Regel mit Löschanlagen aus. Ich denke mal, die Anforderung basiert aiuf einem Vorfall aus dem Jahr 2008 in der Nähe von Gladbach.

    http://www.brd.nrw.de/umweltschutz/i…ksregierung.pdf

    Die CO2 Löschanlagen und Räumlichkeiten, die ich bislang als FASi und BSB betreut habe, waren recht simple aufgebaut. Die Anlagen hatten eine Vorwarnzeit von ca. 20 Sek. Die Ausbreitung in andere Räumlichkeiten war sehr unwahrscheinlich, weil es sich um EX-geschützte Räume handelte, die über eine Sicherheitsschleuse betreten werden musste. Fenster waren keine vorhanden oder gingen ins Freie.