Beiträge von Mick1204

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    Wir beginnen vor der Beschaffung. Die Bereichsleiter stellen das SiDaBla in eine Datenbank. Die Betriebsärzte und ich können dann in der Datenbank anhand der Daten aus dem SiDabla schon eine Vorberwertung abgegeben oder sogar im Vorfeld den Stoff ablehnen (substitution).
    Die eigentliche Gefährdungsbeurteilung findet dann natürlich am Arbeitsplatz statt. Und da schließe ich mich den Vorschreibern an. Clustern wenn möglich, wenn nicht abarbeiten.... reine Fleißarbeit

    Hallo,

    ich habe bei uns in der Rentenversicherung den Umgang mit Fremdfirmen umfangreich in einer Handlungsanweisung geregelt. Da ich ursprünglich aus der Chemie bin, wo die Anforderungen extrem hoch sind, wurde meine ursprünglich Handlungsanweisung ein wenig eingedampft. Damit konnte ich umgehen und auch weiterleben. Ich habe Dinge wie die Sicherheitsunterweisung (Flucht- und Rettungswege, Verhalten im Notfall etc.), Arbeitsgenehmigungsscheine (Heißarbeiten etc) sowie das Mitbringen von Gefahrstoffen (Gefahrstoffkataster, SiDaBla) schriftlich geregelt. Ein sehr großes Thema ist dabei das alljährlich stattfindende Zirkusfestival der Fensterputzer. Da sind die Artisten im Weltzirkus zu Montreux ein Sch...dr.... dagegen. In schwindelerregender Höhe werden da die nicht zu öffnnden Fensterflächen außen auf der Fensterbank geputzt.... Naja, ich denke Ihr kennt ähnliche Verhaltensweisen. In meiner Handlungsanweisung habe ich diesen Part nun gesondert geregelt und vor allem auch die Ausschreibungsunterlagen für unsere Beschaffer (Leistungsverzeichnis) entsprechend angepasst. Ich weiß, dass wir für deren Arbeitsschutz nicht verantwortlich sind. Ich bin aber der Meinung das, wenn ich als Auftraggeber hier nicht im Vorfeld schon klar festlege, wie die Sicherungsmaßnahmen auszusehen haben, als Auftraggeber(AG) im Schlimmsten Fall mit dran bin. Klar --> Gefahr im Verzug --> Arbeiten stoppen.....

    Jetzt war der Leiter der Liegenschaften bei einem Eintagesseminar zum Thema "Betreiberpflichten und -Verantwortung"! Referent war ein Rechtsanwalt!!!! Im Großen und Ganzen war die Kernaussage --> geht uns als Auftraggeber nichts an, weil der Auftraggeber nicht der Arbeitgeber nicht für dei Mitarbeiter des Auftragnehmers ist. Stimmt.
    Doch wo genau wird da im Schadensfall wirklich die Grenze gezogen?
    Gesichert ist, dass ich als AG eine Unterweisung für die Fremdfirmenmitarbeiter machen muss. Muss ich deutlich machen welche Maßnahmen ich beim Arbeitsschutz erwarte?
    Für alle Arbeitgeber gelten die Anforderungen aus dem ArbSchG. Meiner Meinung nach reicht es nicht aus, in den Ausschreibungsunterlagen lediglich den Satz reinzuschreiben: "die maßgeblichen Anforderungen des ArbSchG und der einschlägigen berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sind einzuhalten". ----> und lehne mich dann zurück und denke: ich habe alles getan.

    Wie seht Ihr das?

    So eine Liste haben wir .....aber leider langt diese Dokumentation laut TAP auch nicht aus ...Da die einzelnen Anlagen / Maschinen nicht aufgeführt sind

    Genau wie auf Deinem Formblatt. Ich würde jetzt noch ein paar leere Zeilen einfügen, wo Du Anlagen oder Geräte eintragen kannst. Damit solltest Du eigentlich alles erschlagen haben.
    Aber ich habe schon gehört, dass die BG'en in der Vergangenheit Unterweisungsformulare angefochten haben, weil aus diesen zu wenig Informationen gezogen werden können. Es geht hier wohl um die Belastbarkeit der Informationen über die Vermittelten Themen. Wie tief und genau wurde hier unterwiesen. Ja, da muss ich ganz klar sagen, da sind WIR noch meilenweit weg.

    Ich bin eher Pragmatiker als Paragraphenreiter, weshalb ich mir eine Überarbeitung der ASR wünschen würde: So wie in Hotels und Flugzeugen wünsche ich mir eine generelle Kennzeichnung der Fluchtwege in Höhe der Fußleisten. Selbst in stark verrauchten Gebäuden hat man kriechend gute Chancen, sich noch in Sicherheit bringen zu können. Allerdings nur wenn man ortskundig ist oder geeignete Informationen über die Fluchtwege findet. Die Beschilderung der Fluchtwege oben im Rauch nützt einem schlicht überhaupt nichts, eine Kennzeichnung der Fluchtwege z. B. durch Pfeile auf den Fußleisten hilft dagegen schon.

    Nur so als Anregung: Solche Pfeile kann man auch ohne eine ASR oder BGV anbringen.


    Gruß Michael

    Ich sehe das ganz ähnlich. Auf einem der BSB Seminare habe ich dies mal hinterfragt. Dabei habe ich gelernt, dass auch beim Bauen der Stand der Technik gilt. Somit ist Dein Wunsch eigentlich gar kein Wunsch sondern SdT. Das hat sich anscheinend bei Architekten und Bauingenieuren nur noch nicht so ganz rumgesprochen.

    Guten Morgen Kelte,

    leider nicht gerichtsfest. Gerne hätte ich vorgefertigte Checklisten und Unterschriftslisten zum Ankreuzen von den einzelenen Führungskräften gesehen. Die Notwendigkeit einer genauen Dokumentation der Unterweisungen und Einweisungen an den Geräten wurde erkannt aber aus vielschichtigen Gründen (Zeit; Arbeitsaufkommen etc --> die üblichen Verdächtigen) noch nicht umgesetzt. Wir nutzen leider nur vorgefertigte Dokuemnte / Checklisten aus dem QM. Dort steht nur Einweisung am Arbeitsplatz --> Unterschrift. Mehr leider nicht.

    Die Unterschriftslisten haben bei uns ein paar Zeilen für das Thema. Dabei führe ich die angesprochenen Themen alle auf.

    Ich sehe das wie Waldmann und AxelS. Die Kartonage, getackert an einer Palette, sehe ich hier lediglich als eine Transportverpackung. Keine Ladungssicherung. Du musst deine Ladung rutschsicher auf der Palette festzurren. Bremskräfte mit einbeziehen. Selbst wenn Du eine Holzkiste nehmen würdest, müsstest Du Dein Verkaufsprodukt in der Kiste fixieren. Dadurch wird sichergestellt, dass die Kiste durch das Hin- und Herrutschen nicht zerstört wird.

    Ich werde es mir mal überlegen und vielleicht kommen ja noch ein paar andere Meinungen dazu.


    Gruß

    Es ist auch der Figur nicht zuträglich. Bei allen Sitzungen, bei denen Du jetzt teilnehmen musst, gibt es Belegte, Kekse, Kuchen und andere Süßspeisen. Dabei darf man die diversen coffeinhaltigen Kalt- und Heißgetränke nicht vergessen. das muss man ersteinmal verdauen / verarbeiten. *TeTa**BraWu**MetIg*

    Wie sagt Frank (Guudsje): ich stelle die Schuhe nur zur Verfügung. Ich ziehe sie nicht an. (er meint das in anderer Hinsicht)
    Wenn Du der Meinung bist, Du musst jetzt auch noch den Vertrauensmann (BR) machen, dann musst Du es machen.
    Die Frage ist und bleibt, ob nicht doch irgendwann Konflikte FASi <--> BR auftauchen können? Ich denke schon.

    Ein altes Sprichwort sagt: Schuster bleib bei Dienen Leisten!

    Guten Morgen,

    ich lese regelmäßig die Fachzeitschrift "Betriebliche Prävention". Da taucht in letzter Zeit das o. g. Thema auf. Hat sich hier schon jemand damit intensiv beschäftigt. Ich bin, wie ja vielleicht bekannt, im öffentlichen dienst. Soviel Industrie 4.0 haben wir da ja nicht. trotzdem möchte ich aktiv an diesem Thema teilnehmen, allein schon um mögliche Berührungspunkte rechtzeitig zu erkennen. Als Beispile fällt mir da mögliche Softwarelösungen für den Umgang mit Gefahrstoffen und den dazu benötigten GBU'en.
    Meine Frage zu dem doch sehr umfangreichen und gesamten Thema --> gibt es dazu schon Fortbildungsveranstaltungen? könnt Ihr eine empfehlen?
    Gibt es nur industrielle Fragestellungen / Lösungen oder hat man auch schon für "weichere" Arbeitswelten gefunden?

    Diesen aktuellen Trend möchte ich nicht verpassen. Ich habe leider schon den einen oder anderen Trend verpasst, den ich dann mühselig aufholen musste. Schuld daran war, dass ich mich ein wenig hinter meinem Job und den dazugehörigen wenigen Anforderungen versteckt hatte. das passiert mir nicht noch einmal. Hoffe ich. :wacko:

    Warum soll ein Krankenhaus über Sprinkleranlagen gesichert werden? Macht für mich keinen Sinn. Dies hier war eine gezielte Aktion zum Zwecke der Selbsttötung. Also mit Vorsatz. Wenn ich ein Krankenhaus zusätzlich schützen will, sichere ich nur kritsche Bereiche (hohe Brandlasten). Das sollte ausreichen und nicht zu teuer werden (Bettenlager, Putzmittellager, Wäschelager). Ich muss nicht alle Zimmer sprinklern.