Beiträge von Mick1204

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    @Elite41

    Wenn das Lager so groß oder groß genug ist, sollte es durch eine BImSchG genehmigt worden sein. D. h. in den Nebenbestimmungen zur Genehmigung sollte vermerkt sein, was ihr dürft und was nicht.
    Gehört ds Lager zu einer genehmigten Anlage, dann findest Du diese Information in dieser Genehmigung.
    Ansonsten schließe ich mich den Aussagen von Herrn Schmeisser an.

    So sehe ich das auch, weil es kann in seiner ursprünglichen Form weiterverwendet werden kann oder einem anderen Zweck erfüllen. Ferner sind sie kein Abfall, da es Verpackungsmaterial ist:

    Also wenn Du so etwas in den Umlauf bringst, dann musst du das bitte schön auch lesen. Wir reden hier von einem Abfall. Also einer Sache dessen ich mich entledigen will, weil der Verwendungszweck nicht mehr gegeben ist. Dein von dir geposteter Absatz bezieht sich auf eine Verpackung / Palette, die weiterhin als Palette / Verpackung genutzt werden kann. Und wenn nicht, stofflich verwertet werden muss --> dann ist diese aber dem Abfallbegriff zuzuordnen (Entledigungswille).

    Der Ursprung der Frage war ganz klar gestellt --> darf ich Verpackungen / Paletten meinen Mitarbeitern / Kollegen als Abfallholz zum Verbrennen mitgeben? Das Unternehmen braucht diese Paletten nicht mehr und der AG ist damit einverstanden. Das geht ganz klar nicht!!

    Moin,

    war da nicht einmal etwas wie "wenn man es verkaufen kann, ist es kein Abfall"?Wenn das noch zutrifft: eine "symbolische Gebühr" verlangen, dann hätten die Unternehmen zumindest keine Abfälle abgegeben ...

    Was ist dann mit zu vergütenden Metallabfällen? Diese Abfälle gelten nicht als Wirtschaftsgut. Erst ab einem Verwertungsprozess, wie z.B. Edelmetallen aus Computern etc.

    @Waldmann
    Es gibt zu diesem Thema einen Aufsatz in einer "Zeitschrift" für Arbeitsrecht.

    http://www.zaar.uni-muenchen.de/organisation/a…3/vr2013-02.pdf

    Wir haben daraufhin den Prozess eingedampft und wie oben schon (ChreCru) beschrieben umgestellt. Wir machen das ähnlich. Wir lassen uns Bilder des Raumes zukommen und füllen eine Checkliste aus.
    Unsere Mitarbeiter können auch von der Beschaffungsstelle Büromöbel erhalten. Den in der ASR A 2.2 geforderten Feuerlöscher haben wir gestrichen. Bei ca. 100 Heim- und Telearbeitsplätzen kommt die
    Prüfung und Wartung zu teuer. Ist auch irgendwie nicht mehr darstellbar. Als Fasi gehe ich auch nicht mehr in die Wohnungen. Gründe wurden hier auch schon genannt.
    Aber lies den Text.......

    Theorie. Gängige Praxis sieht anders aus. Kennen kein Unternehmen welche die Definition aus dem KrWG wirklich so umsetzt. Kann es geben, kenne aber keins.Gruß Martin

    Das ändert nichts an meiner Aussage. Alles, was wir hier machen ist Theorie. Wie Arbeitsschutz und andere Theman dann auf dem Shopfloor umgesetzt werden ist dann gängige Praxis. Trotzdem verweist Du dann auf die einschlägigen Gesetze und Normen. Nichts anderes habe ich hier auch gemacht. Bleib bitte Deiner bisherigen eigentlichen Linie treu.......

    Warum nicht den Mitarbeitern überlassen? Steht dem doch nichts entgegen wenn die Firma damit einverstanden ist.

    Gruß Martin

    Vorsicht. Gem. Definition aus dem KrWG handelt es sich hierbei um Abfälle! Inklusive illegalem Transport und illegaler Abfallverbrennung und Ladungssicherung. Das ist ganz klar gesetzlich geregelt. Sofern die Mitarbeiter die Paletten weiter als Paletten benutzen ist das statthaft (Beibehaltung des eigentlichen Verwendungszwecks)!

    Guten Morgen Zusammen,

    ich danke euch für eure rege Teilnahmen und Informationsaustausch. Werde den Sachverhalt und den Vorschlag an den Betriebsrat und Geschäftsführung weitergeben.

    Danke auch für den Hinweis mit dem behandelten Holz, aber das ist hier nicht der Fall, das hatte mir der Abfallbeauftragt versichert.

    Gruß

    Stephan

    Das hätte Euer Abfallbeauftragter wissen müssen, dass das nicht geht. Ansonsten sollte er seinen Seminaranbieter wechseln.


    An Alle! Ganz, ganz dünnes Eis.

    Also jetzt wird es wieder persönlich. Das wollten wir hier doch nicht mehr. Denkt an Eure guten Vorsätze zum neuen Jahr.
    Vor allem kommen wir jetzt in einen Bereich, indem wir dem Anfragenden nicht mehr helfen. Letztendlich möchte der Fragende eigentlich nur wissen, ob er eine externe FASi beauftragen soll oder ob er das auch alleine kann.
    Und somit komme ich wieder zudem was ich oben geschrieben habe. Als Selbständiger wird er sich schon nicht übers Ohr hauen lassen. Entscheiden muss PetersPan jetzt ganz allein.

    Ich denke aber auch, dass eine Unterstützung von einer Fachkraft hier sehr hilfreich, wenn nicht sogar notwendig ist. Wenn PP sich eingearbeitet hat und ein wenig mehr Übersicht hat, kann er bestimmt das Eine oder Andere selbst erledigen. Aber Dinge wie Lärm und Vibrationen (HAV und GKV), Ergonomie, Psychische Belastungen etc., das kann ein Neuling und auch nicht vom Fach, nicht erbringen. Woher denn auch?
    Ich finde, dass ist eine schöne Aufgabe für einen neuen, noch nicht ganz so erfahrenen FASi hier im Forum. Deshalb hatte ich ja gefragt wo PP ansässig ist.... noch keine Antwort. Eine schöne Aufgabe zum Lernen.

    Guten Morgen PetersPan,

    aus welcher Gegend kommst du denn? Sofern das jemand hier von den angesprochenen liest, bekommst du vielleicht auch Unterstützung. Hier gibt es einige, die dir bestimmt Hilfe und Unterstützung zulassen kommen könnten.
    Es ist wirklich kein Hexenwerk aber für einen "Neuling" vielleicht ersteinmal ein unüberwindliches Hindernis. Ich denk mal, einen Schubser von einen Erfahrenen FASi würde Dir bestimmt helfen.

    Hallo Mick,

    schau doch mal hier: klick oder im Anhang

    VG Reinhard

    Guten Morgen Reinhard,

    vielen Dank Reinhold. Aber nee, das ist nicht das, was ich gemeint habe. Das Umwelt-/ Abfallrecht ist mir durchaus bekannt. Als jahrelanger Mitarbeiter in der Entsorgungsbranche und als Abfallbeauftragter. Das war auch nicht die Frage.
    Wie bei vielen täglich anfallenden Themen ist man hier immer noch der Meinung, dass die Beauftragung eines Fachmannes (Fachbetrieb) völlig ausreichend ist. Schließlich ist der der Fachmann und kennt sich aus.
    Da muss man nicht kontrollieren und Zertifikate anfragen. Wenn man natürlich Zertifikate vorlegen kann umso besser.
    Ich bin früher Transporten hinterher gefahren und habe die Entladung und Verarbeitung auditiert. Da ist man hier meilenweit von entfernt.
    Die Diskussion "wie haben Sie sichergestellt / sich vergewissert das" ist die Fragestellung, die ich manchmal gerne deutlicher in Gesetzen oder ähnlichem beantwortet sehen würde. Also deutlichere Aussagen dazu.

    Den Link habe ich nicht so ganz verstanden?

    Gruß

    Was heißt denn hier prüfen?
    Druckbehälter müssen eine Festigkeitsprüfung durchlaufen.
    Rohrleitungen --> Sicht- und Funktionsprüfung --> Beschädigungen und Dichtigkeit.

    ich habe einen unserer Entsorger auf der Grundlage einer QM-Norm auditiert. War eine interessante Erfahrung und die Angestellten dort waren auch sehr ehrgeizig sich gut darzustellen.

    Du hast natürlich Recht, wenn Du Dich auf einen QM-Prozess stützt. Aber erklär das mal einem, der nicht QM-Zertifiziert ist, warum er sicherstellen muss, dass sein Entsorgungsweg zulässig ist und der Entsorger "sauber" arbeitet.
    Wo steht'n das? Du kennst diese Frage bestimmt auch?!?! Diese Diskussion führe ich hier täglich bei vielen Themen.

    Hallo Mick,

    mögliche Schallbremsen wären doch (müssen aber alle Berechnet werden, zu viel Schallbremse ist auch nicht gut)
    - an der Decke Stoffbahnen zu plazieren, bricht den Schall und ihr könnt noch die Therapheutische (aggressionsmindernde ;( ) rote Farbe plazieren.

    - Schallschutzwürfel (auch an der Decke) funktoniert bei uns hervorragend. Sieht nur nicht mehr so schön aus.

    - Oder sogenannte Lochtafeln mit Dämmmaterial dahinter. Können überall montiert werden und auch angestrichen werden.

    Gruß RaBau

    Genau! AG und AN streiten sich darum, wer die Kosten übernimmt. ;(
    Beide kommen aus gleichem Haus. Es ist zum verzweifeln.
    Ein paar Gardinen oder Lamellenvorhänge, ein paar Bilder und 'nen Teppich würden ja auch schon helfen. Noch nicht komplett, aber wenigstens ein bisschen.

    Einen schönen und bitterkalten guten Morgen.

    Schau mal hier: § 60 Abs.1 Nr.1 KrWG . Als Erweiterung noch die Nr. 2, auch wenn das eher für den "eigenen" Betrieb gilt.
    So auf jeden Fall die Argumentation bei unserem EMAS/ISO 14001 Autits.

    Stimmt!

    Es gibt noch den Begriff "Entsorgungsverantwortung". Daraus kann man viel ableiten. Allerdings habe ich dazu auch nichts schriftliches aus dem man etwas direkt ableiten könnte.

    ...also heißt das jetzt, ich darf meinen Therapeuten aus Sicht der Arbeitssicherheit und mit Rücksicht auf einzuhaltende Grenzwerte nicht mehr anbrüllen?!?!?!?!?!

    Ich bin grad' in einem Anti-Agressions-Training - DAS wird aber ein hartes Brot!!!


    In diesem Sinne
    Der Michael

    Auf gar keinen Fall. Der muss jederzeit hochkonzentriert Deinem Gespräch folgen können. Bei mehr als 55 dB(A) kann er das nicht mehr und Du wirst dadurch nicht oder falsch therapiert.
    Du wärst dann für die Menschheit nicht mehr zu gebrauchen. Weil kaputt.....

    Schön, wenn sie darauf besteht, nur den Bauherren wird sie damit nicht belasten können. Möglicherweise kann man auf dem Kulanzwege die Kosten für die Nachrüstungen ein wenig splitten, aber mehr Möglichkeiten sehe ich da nicht. Nächstes Mal also ein Pflichtenheft erstellen in dem die Parameter für die Räume entsprechend vorgegeben werden.

    Wie oben schon beschrieben.....alles in einem Haus. Wir haben ein eigenes Baudezernat. Anscheinend (bekam gestern morgen einen Anruf vom Direktor unseres Hauses) ist das Pflichtenheft nicht ausreichend. Und so etwas passiert, wenn man den Arbeits- und Gesundheitsschutz nicht präventiv mit einbezieht.

    ..kann ich nur bestätigen.Da "das Kind nun im Brunnen liegt" was für einfache Maßnahmen/Lösungen könnt ihr empfehlen?

    VG Reinhard

    Guten Morgen Reinhard,

    "weiches Möbel" --> also keine schallharten Oberflächen. Teppichboden, Bilder an den Wänden und schalldämmende Laamellenvorhänge zum Beispiel. Es gibt auch sogenennte Schallschutzpanele an den Wänden oder als Trennwände im Raum aufzustellen.