Beiträge von Mick1204

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    @Mick1204
    die Betriebsanweisung wurde erstellt um eine Handlungshilfe heraus zu geben.
    Inhaltlich ist diese nicht in Stein gemeißelt und soll vom Unternehmer angepasst werden.
    Bei der Erstellung haben wir (3 Mann) oftmals über die Formulierungen diskutiert, fanden aber immer einen ordentlichen Konsens bei allen veröffentlichten Musterbetriebsanweisungen - denke ich....

    Ich weiß, ist schwierig. Man kann es auch nicht jedem Recht machen. Und mir schon gleich gar nicht.

    Schneidwirkung und hohe Druckeinwirkung auf den Körper --> Den Strahl nicht auf andere Personen richten. Dieser Satz fehlt mir.


    Wenn Du schreibst, dass auf Grund des hohen Drucks Teile und Schmutzpartikel durch den raum Fliegen, reicht eine Schutzbrille nicht aus. Das Symbol für den Gesichtsschutz hast Du ja auch eingefügt. Dann schreib auch, dass ein Gesichtsschutz zu tragen ist. Speziell wenn Du schreibst, das Sprühnebel Gefahrstoffe enthalten können.

    Ich bin ein pingeliger Verfechter der dt. Sprache. Wenn Du Handschuhe oder auch Stiefel schreibst, was genau meinst du dann. Bzw. was willst Du dann an deinen Mitarbeiter am Körper sehen.
    Chemikalienresistente Gummistiefel mit Stahlkappe oder den Winterstiefel. Was genau für Handschuhe meinst Du? Hygieneschutzhandschuhe? Chemikalienschutzhandschuhe?
    Das gilt für den Text und teilweise auch für die BA. An manchen Stellen finde ich den Text ein wenig holprig. Ich weiß allerdings nicht wo dieser dann ausgehängt wird. Ansonsten finde ich die BA gut.

    Ich habe die Erfahrung gemacht, dass ich mich bei der Eintragung ins Gewerberegister (also mein Gewerbe angemeldet habe), dass ich mich als Berater habe eintragen lassen. Die genaue Bezeichnung habe ich jetzt gerade nicht parat.
    Das war leider nicht sonderlich geschickt mich als Berater eintragen zu lassen. Die Haftpflichtersicherungen sind als Berater ungleich höher. Aber ich kann das gern nachher daheim noch einmal genauer nachschauen.
    Grundsätzlich kann man ein Nebenerwerb anmelden. Das muss nur mit dem Arbeitgeber abgesprochen und schriftlich bestätigt worden sein.
    Also habe ich mit eine Nebentätigkeit auf €450,-- gesucht. Das sind nur wenige Stunden und man muss sich nicht noch nebenbei versichern.

    Als BA hat sie ja "nur" eine beratende Funktion. Jetzt kann man die Schuhe, die man ja zur Verfügung gestellt bekommen hat, stehen lassen, oder diese anziehen. (s. Guudsje).
    Sofern man sich als Arbeitgeber die Schuhe anzieht, würde ich mir überlegen wie ich das gem. ArbMedVV mit in die Untersuchungsmatrix mit aufnehmen lasse. Für mich wäre das eine
    Pflichtuntersuchung, mit einem kurzen Intervall. Da freut sich der / die BA.


    Man merkt dass auf diesem Gebiet ein echter Fachkräftemangel vorherrscht. Die BG'en haben auch zu Hauf neue Mitarbeiter/-innen eingestellt. Ich werde das Gefühl nicht los, dass hier jede(r), der nicht bei 3 auf dem Baum geklettert war, eingestellt wurde.
    Bei uns war jetzt eine TAP (Psychologin) von der BGW in einer Klinik und hat in einem leeren Büroraum, den von einem Gespräch verursachten Lärm gemessen. Waren doch tatsächlich Gesprächsfetzen
    über 70 dB. Und das an einem Arbeitsplatz (Therapieraum) wo eine hohe Konzentrationsfähigkeit gefordert ist (55 dB). Jetzt schweigen sich der Rehabilitand und der Psychologe an.

    Also ich verstehe das ähnlich wie MrH. Ein gut strukturiertes Unternehmen, welches sein QM täglich oder doch mindestens regelmäßig lebt, hat dadurch nicht unbedingt mehr Arbeit. Die Korrekturen, Weiterführung und kontrolle der täglichen Prozesse geht in den geöhnlichen Arbeitsprozess über und stellt auch dann keine zusätzliche Belastung für die Mitarbeiter dar. Ein Prozess, der ordentlich in einer VA beschrieben ist, muss nicht ständig überarbeitet werden.
    Es haben nur die Unternehmen "Mehrarbeit", die ihre Prozesse nur alle drei jahre leben.

    Mich stört nur (speziell in der Automobilbranche) Autobauer in die Unternehmen gehen und Lieferantenaudits durchführen, die Messlatte für europäische Standorte sehr hoch legen, es aber trotzdem zulassen, dass in Ländern (Asien) produziert wird, deren gesetzl. Anforderungen hinsichtlich Arbeits- und Umweltschutz nicht vorhanden sind. Ergo auch gar nicht abgefragt werden können. Ich denke da so an Galvanikbetriebe.
    Es gibt auch in Deutschland Themen (z. B. Härtereien), die nicht ganz unproblematisch sind.

    Hallo,

    hier auch noch ein Link zu dem Thema

    http://www.bgetem.de/medien-service…egung-ins-buero

    Boah, danke @kelte.
    Das war Gedankenübertragung. Heute habe ich einen Verbesserungsvorschlag erhalten. Mehr Bewegung im Büro durch Laufbänder und Ergometertrainer. Mir fehlen da echt die Worte.
    Aber durch einfache Übungen am Arbeitsplatz bekomme ich auch Bewegung in die Mitarbeiter. Die bewegte Pause haben wir auch schon installiert.

    Es wurde doch explizit nach der Abkürzung gefragt!


    Aber hier extra für Dich:
    CMR = Cancerogen, Mutagen, Reproduktionstoxisch
    KMR = Kanzerogen/Krebserzeugend, Mutagen, Reproduktionstoxisch
    KKR = Krebserzeugend, Keimzellmutagen, Reproduktionstoxisch
    KEF = Krebserzeugend, Erbgutverändernd, Fortpflanzungsgefährdend

    Vielen Dank für Eure Antworten.
    Nachdem in der GefStoffV die Begrifflichkeiten (Kanzerogen/Krebserzeugend, Mutagen, Reproduktionstoxisch) nicht mehr verwendet werden, bin ich davon ausgegangen, da es ja neue (Krebserzeugend, Keimzellmutagen, Reproduktionstoxisch) gibt, auch eine neue Abkürzung gibt. Das ist jetzt nicht kriegsentscheidend. Hat mich aber interessiert. Wollte damit keine Lawine lostreten.

    Als Führungskraft muss man auch führen, sonst ist man auf dem Posten eine Fehlbesetzung. ;)

    Welche Kompetenz erwartest Du denn hier?
    Fach-, Methoden-, Sach-, Sozial- oder die Sprachkompetenz?
    Wenn man Unruhe imUnternehmen haben will, muss man genau so vorgehen. Hier ist ein echtes Verkaufstalent gefragt. Der die MA mit ins Boot holt. Dann fühlen sich auch alle mitgenommen.
    Schwieriges Thema.

    Moin,
    wer Chef sein möchte, muss auch Chef sein können. Wer keinen Arsch in der Hose hat, im eigenen Laden eine Regelung in Kraft zu setzen und auch dazu zu stehen, sondern sich hinter Regularien verstecken will, damit man immer darauf verweisen kann, dass man für die Entscheidung nicht selbst verantwortlich ist, sitzt auf dem falschen Posten. Für Bereiche, für die man Verantwortung trägt muss man auch Verantwortung übernehmen.

    Gruß Frank

    AUA! ;(
    Diplomatie gehört nicht zu Deinen Stärken? :Lach:

    Meiner Meinung nach ist das eine Entscheidung des Hausherrn / Arbeitgebers. Duldet er das in seinen Räumen oder duldet er das nicht.
    Wir haben damals aus Gründen der Gleichbehandlung (Schutz der Nichtraucher, Raucher müssen das Gebäude verlassen zum Rauchen) die Dampfer (nicht Verbrenner = sog. Low Burner :44: ) auch rausgeschickt.

    Guten Morgen,

    ich denke, Du wirst da nichts schriftliches finden. Wir haben damals den Betriebsarzt um eine Stellungnahme gebeten. Dieser hatte eine Stellungnahme über die "angeblichen" Gesundheitsgefahren geschrieben. Ich lass Dir das gern über eine pn zukommen? Wir haben das dann über das Direktorium und einer Hausordnung abschlägig beschieden.

    Hier noch ein Link zur rechtlichen Lage. Kennst bestimmt ähnliches.

    https://www.anwalt.de/rechtstipps/ra…atz_078066.html

    Moin Mick,

    No offense! Falls es bei Dir so ankam, meine Aussage war weder auf Dich im Besonderen bezogen, noch wollte ich jemanden damit auf die Füße treten. Ich bin nur einfach der Meinung unsere Aufgabe besteht darin den Unternehmer zu beraten wie er etwas besser machen kann und nicht ihm "unsere" Lösung vorzuschreiben.

    Die Palette fällt als Transportverpackung unter die Verpackungsverordnung. Der Hersteller oder Vertreiber hat die Paletten somit zurück zu nehmen. Siehe VerpackV

    Darüber lässt sich auch ganz legal eine Verwertung durch die Mitarbeiter realisieren. Dem Hersteller/Vertreiber die Abholung seiner Transportverpackung auferlegen und ihm als Alternative den "Verkauf" der Paletten an die Mitarbeiter anbieten. Die Abrechnung ist eine rein buchhalterische Aktion und kein großer Aufwand. Alles vollkommen legal und rechtskonform, aber ich will auch nicht zu sehr aus dem Nähkästchen plaudern :)
    Gruß
    Stephan

    Hallo Stephan,

    auch wenn es so scheint, war ich nicht "beleidigt". Ich danke Dir für die neuen interessanten Informationen hinsichtlich des "Verkaufs" von Paletten. All die hier aufgeführten "guten Lösungen" (ich persönlich bin da auch nicht dagegen) wurden in den von mir besuchten Abfallseminaren (bei einem seriösen und guten Anbieter) durchdiskutiert und alle als nicht gesetzeskonform kundgetan. Als guter Berater meines Arbeitgebers habe ich dieses also so auch beraten / umgesetzt. Seitdem wurde das "Verschenken" von Paletten eingestellt. Dies wurde von unserer Rechtsabteilung auch positiv geprüft.
    Ist aber auch immer wieder schwierig zu händeln. Jeder lernt und interpretiert das anders. Und dann kommen solche fruchtbaren Diskussionen heraus.
    Die Einwegpaletten können natürlich zurückgegeben werden. Klar, war auch so bekannt. Wir haben keinerlei Möglichkeiten diese zu lagern oder oder oder. Wir bekommen das Material geliefert und der Fahrer ist weg bevor wir alles irgendwie und irgendwo untergebracht haben. Bleibt nur die Entsorgung.

    P.S. Ich bin davon überzeugt, dass heimlich immer noch Paletten zur "Weiterverwendung" mit Heim genommen werden. (ist auch ok so)

    Guten Morgen,

    dieser Thread ist ein gutes Beispiel dafür, warum einige Unternehmer und Mitarbeiter sich scheuen den Arbeitsschützer einzubeziehen.
    Manche Arbeitsschützer suchen primär nach Gründen warum etwas nicht möglich ist, anstatt ihrer eigentlichen Beratungstätigkeit, dem Finden von Lösung nachzukommen... :P

    naja, das ist aber auch davon abhängig, ob ich eine gesetzliche Anforderung habe, die es gilt umzusetzen oder eben nicht. Lösungen, die hier genannt wurden, wie die Umdeklaration sind rechtlich nicht haltbar. Ich sehe hier auch keine Lösung, außer dem gesetzlich zugelassenen Entsorgungsweg in eine Altholzentsorgung oder der Rücknahme als Verpackung.
    Es ist doch immer wieder erstaunlich, wie einige Berufskollegen hier unabänderliche gesetzliche Grundlagen "einfordern" (z. B. GefStoffV), aber im nächsten Augenblick "umfallen" um Brennholz kostengünstig mit nach Hause zu nehmen (um dem AG Geld einzusparen). Welches klar gegen die gesetzliche Anforderung des KrWG verstößt.

    Ob das jetzt sinnig ist oder nicht, wurde oben ausgiebig dargestellt.

    Man möge mir das hier und jetzt mal verzeihen. Aber in diesem Fall musste ich mich mal auf meine Hinterbeine stellen und fest bleiben. Ich habe hier auch nicht als FASi geschrieben, sondern als langjähriger SHE Managers eines gr. in D bekannten dt. Entsorgungsunternehmens und als aktueller Abfallbeauftragter eines gr. dt. Rententrägers. Ich empfand die Diskussion auch nicht als lästig. Eher anregend. Vielen Dank dafür. :)