Beiträge von Mick1204

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    Guten Morgen liebe SiFa Gemeinde,

    ein Arbeitskollege hat eine private Frage an mich herangetragen. Man stelle sich eine Kita vor. Die Gruppenanzahl wurde um 1 Gruppe erhöht. Alter der dort spielenden Kinder beträgt 2 - 4 Jahre.
    Es gibt für diesen Raum keine zweite Fluchttür bzw. keinen Notausgang ins Freie. Alle anderen Räume haben eine. Zur Tür hinaus und die Kinder können ungehindert zum Sammelplatz geführt werden.
    Für diese eine Gruppe hat man festgelegt, dass die Kinder zum Fenster raus können. Eine fest installierte Notaussteigsleiter gibt es nicht. Hier wird das über die Betreuerinnen (zwei) organisatorisch geregelt.
    Eine hebt raus, die Zweite nimmt die Kinder entgegen.
    Aus meiner Sicht eine nicht zulässige Vorgehensweise. Was passiert, wenn eine der zwei Betreuerinnen sich nicht im Raum befindet und auch keine Möglichkeit (warum auch immer) hat zurückzukommen. Dann ist die andere allein und muss die
    Evakuierung organisieren.
    Aus meiner Sicht ist hier nur die Möglichkeit gegeben eine zweite Tür im Raum zu installieren. Seht Ihr das auch so?

    Als ich gestern deinen Namen "dascha.." las, fiel mir sofort dies hier ein...

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    passt nicht ganz, aber so war's :D

    Als gebürtiger Helmstedter kann ich natürlich nur über Hannoveraner schmunzeln. Bei der NATO nannten wir Hannover immer als mittleres Atomziel. Ausser Punks nie was los dort.

    Trotzdem herzlich WILLKOMMEN! Hier geht es sehr herzlich zu. :D

    Wo ist die Treppe und wer benutzt diese?

    Mir fällt da ad hoc:

    • Barrierefreiheit ( irgendwie Teil von DIN XY)
    • öffentliches Baurecht
    • Treppensicherheit in Schulen, Kindergärten, Altenheimen und die damit verbundene Verkehrssicherheit

    Nur mal so in den Raum geworfen

    Gruß
    Andy

    Landesbauordnung keine Angaben in mm oder cm. Lediglich ein Handlauf bzw. bei breiten Treppen zwei HL.
    ASR Stufenbreite
    DIN 18065 habe ich nicht.....
    Schlosser.net Ein handlauf und für die Barrierefreiheit zwei Handläufe.

    Bei uns gibt es über den zweiten Stock hinaus keine gehandicapten Mitarbeiter. Organisatorisch geregelt. Und nu?

    Die ASR A 1.8 schreibt im Kapitel 4.5 Treppen

    Abs. (10) Treppen müssen:

    • einen Handlauf haben,
    • an beiden Seiten Handläufe haben, wenn die Stufenbreite mehr als 1,5 m beträgt und zusätzlich
    • Zwischenhandläufe haben, mit denen die Stufenbreite in zwei gleiche Breitenabschnitte unterteilt wird, wenn sie mehr als 4,0 m beträgt.

    Welche Breite ist hiermit genau gemeint? Die Breite der Stufe? Oder die Breite der begehbaren Fläche? Messe ich die Gesamtbreite der Stufe oder messe ich die Breite zwischen Handlauf und der gegenüberliegenden Wand?
    Warum sollte ich einen zweiten Handlauf installieren, wenn die Gesamtbreite der Stufe >1,5 m ist aber die nutzbare Fläche (Abstand) zwischen Handlauf und Wand nur 1,4 m beträgt?

    Nachtrag: gemessen habe ich jetzt die Stufenbreite mit 142 cm und die Breite zwischen Wand und Handlauf mit 144 cm.
    Leider habe ich keine DIN zur Hand. Die Frage bleibt aber mal bestehen, weil mich das jetzt wirklich interessiert.

    In der TRLV Lärm steht: "Der Teil 3 der TRLV Lärm gilt nicht für den Musik-und Unterhaltungssektor."

    Somit ist in der Musikschule keine Kennzeichnung der Lärmbereiche erforderlich ;) .

    Gehört die Musikschule in den Musik- und Unterhaltungssektor oder ist es eine Lehranstalt?
    So wie ich Guudsje einschätze, ist es nicht so einfach, wie du schreibst. Sonst würde er sich die Frage selbst beantworten können. ;)

    Warum sollte eine gängige GBU Vorlage nicht gehen? Du kannst ja anpassen. Es kommt beim Gaslager auf die Art der Lagerung an (im Raum oder im Freien) und natürlich auch auf die Gase, die gelagert werden sollen. Um manche muss man ja Schutzbereiche einhalten.

    Das verstehe ich auch immer nicht? Als wären die eigentlichen Vorlagen in Stein gemeißelt.

    ich sehe das, wie meistens auch zweigeteilt. Das eine ist das Pflegen und Warten der Ausrüstung. Da kann einer nicht wirklich dagegen sein bzw. sich über den Lärm beschweren. Mumpitz.
    Unterhaltungen inkl. Gespräche, Rauchen vor dem Gebäude und Grillfeste nach 22:00 Uhr empfinde ich ebenfalls als lästig. Aber darüber könnte man ja mal bei einem bier im vorfeld sprechen.
    Wie geht man damit um etc...?

    Offtopic.

    Hab am Freitag leider eine Absage bekommen. Schade auch. Naja.. gibt wohl auch noch andere Stellen.

    Dann war der andere bestimmt um 50% günstiger als du. Ansonsten kann man Dich ja kaum nicht anstellen. An Dir und Deinen Qualifikationen kommt ja nicht vorbei. Du bist bestimmt zu teuer......