Ein Totalverbot?
Das halte ich aber für extrem schwer umsetzbar. Denn wie will ich denn dann einen Presscontainer aufnehmen.
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Neues Benutzerkonto erstellenEin Totalverbot?
Das halte ich aber für extrem schwer umsetzbar. Denn wie will ich denn dann einen Presscontainer aufnehmen.
Generell ist das Rückwärtsfahren mit Abfallsammelfahrzeugen nicht so einfach wie mit einem PKW.
Das war mir auch klar, danke
Abfallsammelfahrzeuge sind doch in der Regel LKW oder nicht?
Also Punkt 1 und 2 lernt doch jeder in der Ausbildung, wenn er einen Führerschein der Klasse C oder C1 absolviert.
Welche BG Regel soll das denn sein?
Sorry, vielleicht liegt es daran, dass heute Freitag ist und ich noch keinen guten Kaffee hatte, aber irgendwie erschließt sich mir das Problem nicht.
Wie jetzt Rückfahrverbot?
Also nur vorwärts fahren den ganzen Tag? Das stelle ich mir bei einem Fahrzeug, außer Zweirad, sehr schwer vor.
Wie genau ist es denn gemeint? Bei der Tätigkeit des Be- und Entladen oder wie?
Also, um bei uns zum Entsorgungshof zu kommen, muss man Rückwärtsfahren, sonst kommt man gar nicht an die Container.
Die Versicherung interessiert sich wie gesagt nur für die alarmgesicherte, schwere Eingangstür und dass dafür von außen kein Schlüssel zugänglich ist.
Was ist das denn für eine Versicherung?
Denen ist schon klar, dass die den Sachwert beim Brandschaden mitversichern oder nicht? Außer das Unternehmen hat dies nicht mit eingeschlossen.
Die Frage ist auch! Kann die Feuerwehr immer jeder Tür aufbrechen mit dem vorhandenen Werkzeug? Außerdem wenn von außen kein Schlüsselloch vorhanden ist, wie soll das gehen? Den Knauf wohlmöglich abflexen, wenn es einen gibt.
In der Tat muss man sogar mit der Brandschutzdienststelle sprechen und deren Lösungsvorschlag berücksichtigen. Es ist nämlich nicht gesagt, dass die beim nicht Öffnen der Tür automatisch durch das Fenster gehen. Das entscheidet in der Regel der Einsatzleiter vor Ort und der eine entscheidet so, der andere aber wieder so.
Nur kurz eine Anmerkung, es müssen nicht immer Drogen oder so sein.
Ein Mitarbeiter der regelmäßig Medikamente nehmen muss oder sollte, kann auch bei der Umstellung eines Medikamentes ähnlich reagieren. Da reicht es schon häufig wenn es nicht mehr von Firma ABC sondern von Firma DEF kommt.
Ein leidiges und unangenehmes Thema! Mit der Sucht ist und Konsum von Drogen/ Alkohol ist immer Fingerspitzengefühl verbunden. Gibt es einen BA, der vielleicht regelmäßig anwesend ist?
Welches Bundesland denn?
Also gibt es gibt da teilweise von Stadt zu Stadt Unterschiede, sowie von Kreis zu Kreis.
Ein Schlüsseldepot macht in der Nähe der BMZ Sinn, da dort auch die Laufkarten sind und dort in der Regel der erste Anlaufpunkt ist.
Dann würde es Sinn machen der Feuerwehr einen Schlüssel zukommen zu lassen. Natürlich geht es auch mit dem Tresor und einem Code.
Gibt es für das Unternehmen einen Brandschutzbeauftragten?
Tja, teils kommt man aus dem staunen nicht raus...(insbesondere
beim Betriebsbrandschutz)
Ja so ist das in NRW
Da staunt man immer wieder und immer mehr
Dort gibt es so viele Kuriositäten und Eigenarten, da blickt selbst keiner mehr durch…
Erfahrung persönlich noch keine.
Von Kollegen bisher die folgenden:
- Umweltbeauftragter wie der Kollege powertrain schon sagte, der eine oder andere bemängelt das beim Abfallbeauftragen keine Fachkunde nach KrWg vergeben wird
- die FASI-Ausbildung, soll an einigen Stellen etwas, na ja ich formuliere es einmal Vorsichtig, etwas fragwürdig sein
Sonst habe ich nicht viel zu berichten
Kenn ich
Mitlerweilge schulen die glaube ich fast alles. Auch Brandschutz und Dinge aus dem Gesundheitswesen.
Worauf genau zielt die Frage ab? Qualität der Ausbildung? Erfhaurng mit der Einrichtung? etc. pp.
Zitatwenn eine in der Nachbarschaft abgegebene Sendung den eigentlichen Adressaten nicht erreicht
Den Aspekt darf man auch nicht außer Acht lassen! Ich selbst hatte als Absender und Empfänger leider schon viel zu häufig das Problem das die Sendung auf einmal weg war. Der Schaden wird in den meisten Fällen nach langem und zähen hin und her erstattet. Dass die Verantwortlichen der Deutschen Post dies natürlich nicht gerne tun und einen Schuldigen suchen, denke ich, ist an dieser Stelle logisch und verständlich. Letztendlich ist es allerdings in vielen Unternehmen so, dass die Mitarbeiter für Schäden, welche sie verursachen, selbst zahlen müssen.
Wenn es doch aber einen Tarifvertrag gibt, so kann doch gar kein Termin- und Zeitdruck entstehen. Dann gibt es geregelte Arbeitszeiten, Ruhe- und Pausenzeiten, dann liegt es doch in der Verantwortung des Mitarbeiters ordentlich mit seinen Arbeitsmaterialien umzugehen.
Übrigens ist es immer eine Sauerei wenn es auf den Schultern der Mitarbeiter ausgetragen wird. Aber genau so ist eine Sauerei wenn Sendung den Empfänger nicht erreichen.
Ich bin mir nicht sicher, ob es hier das richtige Forum ist, wenn es falsch sein sollte, dann bitte verschieben!
Mein Anliegen,
mich interessiert wie denn die Gemeinde hier eine Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe erstellt.
Habt Ihre Software? Eigene Dateien? etc.pp.
Man könnte auch über einen Impfschutz gegen HEP A+B nachdenken
Kurz als INFO!
Ab dem 1.1.2015 sind es nur noch 9 UE!
Man munkelt, dass hier, soll ein absoluter Renner werden bzw. sein.
Das schließt sogar den Fachplaner mit ein und ist sogar von IQ-Zert zugelassen.... und da wir alle eine großes glückliches Europa sind
NEIN ich stehe in keinem Kontakt zu dieser Schulungsstätte!
NEIN ich habe dort keine Ausbildung absolviert absolviert!
Nun weiß ich nicht, ob die Hausmeister grundsätzlich allein in den Gebäuden sind, oder dort zu "normalen" Arbeitszeiten arbeiten, wenn auch weitere Personen dort arbeiten. Sollte Letzteres aber der Fall sein, so müsste doch auch dort die Erste Hilfe organisiert und Ersthelfer vorhanden sein.
Dazu muss ich sagen, dass es sich auch um Wohngebäude und leere Hallen handeln kann.
An diesen ist dann der Hausmeister tatsächlich alleine bzw. können in den Wohngebäuden auch Mieter sein.
eigentlich alle Hausi's. Diese sind alleine tätig, evtl zu zweit, und niemals als Block.
Danke, dass war mir auch klar
Allerdings habe ich bei einigen Hausmeistern von Schulen angefragt usw. dort war übrigens keiner Ersthelfer!
Und nur so nebenbei: Die Ausbildung ist kostenlos, bis auf die Arbeitszeit, und nützt wirklich allen!
Auch das war mir klar, trotzdem danke! Aber mit der Arbeitszeit das ist ja immer so eine Sache
Allerdings sagt der Auftraggeber, wie soll sich ein Ersthelfer selbst versorgen wenn er verletzt ist.
Natürlich nützt es allen etwas, gar keine Frage, aber wenn ich so argumentiere bekomme ich einen "festen Nackenschlag", wenn dann ca. 70 MA alle 2 Tage frei bekommen sollen.
Die Grundlagen und die Gesetzestexte sind mir alle gut bekannt. Es ging halt um eine Einschätzung von anderen Fachkräften bzw. um Tipps wie jemand anders dies handhaben würde.
Zu Deinem EDIT: ES GIBT IM BRANDSCHUTZ KEIN BESTSTANDSSCHUTZ!
PS: beim Strom auch nicht!
Ui wo steht das denn?
Ich habe hier mehrere Brandschutzkonzept liegen, wo entsprechend bereits vorhandene Türen, Fenster, Dächern usw. erhalten bleiben können und nicht geändert werden müssen, da eine BA vorhanden ist.
Also für mich ist das ein eindeutiger Bestandsschutz.
Ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren, aber dann bitte mit entsprechenden Gesetzestexten, dass ich Änderungen vornehmen kann.
DANKE!
Ich brauche mal euren Rat!
Ich betreue einen Dienstleister, welcher Hausmeistertätigkeiten anbietet. Aktuell um die 70 Hausmeister. Es handelt sich um eine reine Dienstleistung!
Jetzt kam die Diskussion auf, wer muss Ersthelfer sein und wie viele müssen Ersthelfer sein?
Theoretisch gäbe es zwei Möglichkeiten:
a) jeder, denn die Hausmeister sind bei Ihrer Tätigkeit, bis auf wenige Ausnahmen alleine
oder
b)
die 10% Regel
Vielen Dank für eure Hinweise
Bitte auch drauf achten, dass solche Türen nicht über lackiert oder gestrichen werden!
Ist die Kennzeichnung nicht erkennbar, muss man bzw. kann man davon ausgehen das die Tür keine Zulassung hat.
Edit:
Ja es gibt Bestandsschutz!
Wenn z.B. eine BMA vorhanden ist.