Beiträge von MichaelD

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    Hallöle zusammen,

    ...immer wieder ein schönes Thema...

    Bei der ganzen Hampelei mit Software und vorgegebenen Systemen unterschiedlichster Ausrichtungen wird eines ganz gerne vergessen - die Beteiligung der Beschäftigten!!!!!

    Daher ein kleiner Tipp für eine Vorgehensweise, die so ganz anders ist ;-)...

    Zuerst sollten die Beteiligten zum Thema Gefährdungsbeurteilung (warum, weshalb, wieso usw.) ausreichend informiert werden. Anschließend kann - auch unter Verwendung eines wie auch immer gearteten Formalismus - der Arbeitplatz/die Tätigkeit mit den Betroffenen Arbeitnehmern aufgeschlüsselt und diskutiert werden.

    Nach einiger Anlaufzeit werdet ihr feststellen, dass eine Gefährdungsbeurteilung nicht besser, umfangreicher und vor allen Dingen sinnvoller erstellt werden kann als auf diesem Wege. Lösgelöst von irgendwelchen ominösen Gefährdungskatalogen (Gefahr durch ionisierende Strahlung bei der Essensausgabe in der Kantine harr, harr, harr..) werden i.d.R. die tatsächlichen Knackpunkte und Risiken ermittelt. Nebenbei ist die Akzeptanz und die Bereitschaft zur Fortschreibung/Aktualisierung bei den Beschäftigten um ein vielfaches höher.

    Abschließend sei noch gesagt, dass die Dokumentation m.E. nicht in irgendwelche Schränken bei den SiFa's oder sonstwo gehören - sie sollen und müssen direkt am Arbeitplatz bei den MA und Vorgesetzten vorliegen (Stichwort: Doubletten!). Oder soll es tatsäch das Ziel sein, dass die Betroffenen jedesmal, wenn aufgrund einer neuen oder ungewöhnlichen Tätigkeit eine Anpassung erforderlich ist, erst der Sifa hinterher laufen müssen? Stärkt die Eigenverantwortung und das Sicherheitsbewußtsein dieser Personengruppen und ihr habt das eigentliche Ziel erfolgreicher Sicherheitsarbeit mehr als erreicht, Rechtskonformität verbessert und euch selbst von einem Haufen Arbeit entlastet; was im Übrigen nicht heißt, dass ihr eurer Beratungs- und Unterstützungstätigkeit nicht nachkommen sollt.

    Versucht's einfach mal.


    In diesem Sinne...

    LG
    Der Michael

    Hi Marko,

    Grundsätzlich sollten Brandlasten nicht in Fluren angestellt werden, da hierdurch eine Brandausbreitung über den Flur gefördert werden kann - was ja brandschutztechnisch nicht wirklich gewollt ist, oder?!

    Allerdings.......ist die Aufstellung der Schränke auch nicht explizit untersagt - super Nummer was!

    Anyway, im Zweifelsfall kann man ja immer noch jemanden fragen, der richtig Ahnung hat. Also mir würde da der TAB der BG oder auch ein Brandmeister der BFW einfallen, den ich einfach mal kontaktieren würde, bevor ich mich auf die Aussagen Dritter verlasse.

    Laß aber deshalb den Kopf nicht hängen - die Woche wird schön!!!

    MfG
    Der Michael

    Hi kajako,

    ...bei der Erfassung wie auch immer gearteter Mess- und/oder Grenzwerte gilt i.d.R. der Grundsatz, dass vom schlechtesten Fall ausgegangen werden muss.

    Wenn an euren Arbeitzplätzen also beispielsweise im Winter die Arbeit um 07:00 Uhr beginnt - und da ist es bekanntlich stockdunkel - kannst Du Deine Messungen auch am Tage bei heruntergelassenen Jalousien durchführen. Wird zu diesen Zeitpunkten oder Bedingungen eine ausreichende Beleuchtungsstärke nicht erreicht (und 350 LUX sind definitiv zu wenig), ist in jedem Fall eine Zusatzbeleuchtung zu installieren.

    Den Tipp der Kollegen einen Fachmann zu Rate zu ziehen, der Dich auch gleich über das "wie" der erforderlichen Beleuchtung beraten kann, halte ich ebenfalls für eine sehr gute Idee.

    MfG
    Der Michael

    Hi Ramilus,

    ...LEK durchzuführen ist m.E. in erster Linie vom Thema und den an die Teilnehmer gestellten Erwartungen abhängig.

    Ich habe es mir beispielsweise zur Gewohnheit gemacht bei mehrtägigen Veranstaltungen mehr oder weniger umfangreiche Tests durchzuführen - auch um ein gewisses Maß an Bestätigung zur erhalten (Nicht weil ich wissen möchte was ich für'n klasse Typ bin, sondern um auch meine eigene Methodik und Didaktik zu überprüfen). Nebenher ist dies immer mit einem zusätzlichen "Motivationsschub" für die Teilnehmer verbunden.

    Viele Grüße
    Der Michael

    Hi Brucki,

    ...da sind wir wieder mal beim Thema angelangt. Ohne Gefährdungsbeurteilung keine Betriebsanweisung!

    Es hilft Dir vielleicht jetzt nicht wirklich weiter, aber solange Du keine Gefährdungsbeurteilung erstellt hast, macht eine Betriebsanweisung keinen Sinn.

    Ein wesentlicher Ausgangspunkt hierbei ist sicher der schon von Dir beschriebene festgelegte Ablauf im Falle einer Störung. Zum zweiten erleichtert das Zugangsverbot in meinen Augen die Sache ungemein. Die entscheiden Fragen sind daher m.E. Wie häufig müssen Personen diesen Raum betreten? und Welche Tätigkeiten werden von ihnen ausgeführt?

    Wenn Du diese Fragen anschließend im Rahmen deiner Gefährdungsbeurteilung beantworten und handhaben kannst stellt sich die Frage, ob du daneben noch eine zusätzliche Dokumentation mit dem Namen "Betriebsanweisung" benötigst - denn keiner sagt, das eine gute und umfassende Gefährdungsbeurteilung nicht auch als eine solche fungieren kann.

    Mfg
    Der Michael

    ...jau, iss schon interessant woran man Spaß haben kann...

    Was treibt ihr denn so in eurer Führungsakademie? Ich bin schon seit Ewigkeiten im Bereich Aus- und Weiterbildung / Seminarwesen usw. aktiv und das ist eine meiner Hauptinteressen...

    MfG und schönes WE

    Der Michael

    Hi Ramilus,

    ...besteht da eigentlich ein Zusammenhang zwischen Dir und dem Kapitän der "Roter Oktober"?!?

    Es kamen einmal ein paar Suchende zu einem Rabbi.

    "Rabbi", fragten Sie, "was tust Du, um glücklich und zufrieden zu sein?
    Wir wären auch gerne so glücklich wie Du."

    Der antwortete mit einem Lächeln: "Wenn ich liege, dann liege ich.
    Wenn ich aufstehe, dann stehe ich auf. Wenn ich gehe, dann gehe ich und wenn ich esse, dann esse ich."

    Die Fragenden schauten etwas betreten in die Runde. Einer platzte heraus: "Bitte, treibe keinen Spott mit uns. Was Du sagst, tun wir auch. Wir schlafen, essen und gehen. Aber wir sind nicht glücklich. Was ist also dein Geheimnis?"

    Es kam die gleiche Antwort:
    "Wenn ich liege, dann liege ich. Wenn ich aufstehe, dann stehe ich auf. Wenn ich gehe, dann gehe ich und wenn ich esse, dann esse ich."

    Die Unruhe und den Unmut der Suchenden spürend fügte der Rabbi nach einer Weile hinzu:

    "Sicher liegt auch Ihr und Ihr geht auch und Ihr esst. Aber während Ihr liegt, denkt Ihr schon ans Aufstehen.
    Während Ihr aufsteht, überlegt Ihr, wohin Ihr geht und während Ihr geht, fragt Ihr euch, was Ihr essen werdet.
    So sind Eure Gedanken ständig woanders und nicht da, wo Ihr gerade seid.
    In dem Schnittpunkt zwischen Vergangenheit und Zukunft findet das eigentliche Leben statt.
    Lasst Euch auf diesen nicht messbaren Augenblick ganz ein und Ihr habt die Chance,
    wirklich glücklich und zufrieden zu sein."

    In diesem Sinne: Vergiß die Statistik :) und viel Erfolg.

    LG
    Der Michael

    Hi Leute,

    ...ich möchte ja nicht großspurig daherkommen - aber warum sollte es bei den Feuerwehren anders aussehen als in vielen anderen Unternehmen?!

    Leider ist das Instrument der Gefährdungsbeurteilung als solches, aber auch mögliche Auswirkungen, Rechtsfolgen (positiv wie auch negativ) für sehr viele Unternehmer, Führungskräfte und Beschäftigte ein Buch mit sieben Siegeln. Hier sind wir als SiFa's immens gefragt; insbesondere im Punkt Aufklärung.

    Auch wenn es "mal wieder was neues" ist - scheut euch nicht diese Thematik an die Verantwortlichen heranzutragen, die Wichtigkeit und auch die Schutzfunktion für alle Betroffenen zu verdeutlichen.

    Fakt ist: Im Falle eines Falles schauen einige Betroffene ohne Gefährdungsbeurteilung ziemlich dumm aus der Wäsche! Denkt dabei vielleicht an den Fall der zwei ertrunkenen Taucher in dieser Woche. Ein tragischer Fall der aber - und davon bin ich überzeugt - zwei oder drei Leuten mächtige Kopfschmerzen in Bezug auf Verantwortlichkeit bescheren wird.

    LG
    Der Michael

    Hi Madhef,

    ...ich bin zwar nicht bei einer Kommune, hab' aber vielleicht trotzdem ein paar Tips;-).

    Die Gefährdungsbeurteilung sollte von der zuständigen Führungskraft unter Mithilfe der Betroffenen (Beschäftigten) erstellt werden. Als zuständige SiFa kannst und solltest Du hier natürlich unterstützend oder moderierend im Boot sein.

    Resultat einer sauber erstellten Gefährdungsbeurteilung kann dann wiederum die Erkenntnis über Wechselwirkungen unterschiedlicher PSA sein - gut, nä?!? Spaß beiseite, hier kann Dir wirklich nur eine gute Gefährdungsbeurteilung helfen. Unterstützen können Dich aber u.U. auch Vertreter der Hersteller/Lieferanten oder beispielsweise Dein zuständiger TAB.

    Hoffe das hilft Dir etwas.

    MfG
    Der Michael

    PS: ...ach so, und herzlich willkommen auf dieser Seite...

    Hi Leute,


    ...es gibt durchaus auch firmeninterne Pläne. Häufig in Unternehmen, die ihre MA durch die ganze Welt schicken und neben Versicherungen, Impfungen und anderen Risiken eben auch die Möglichkeit des Ausbruchs einer Pandemie berücksichtigen und hierfür Maßnahmenpläne vorsehen. So geschehen im Zusammenhang mit dem Ausbruch der Vogelgrippe...

    LG
    Der Michael

    Hi Torki,

    die Anforderungen an befähigte Personen ergeben sich grundsätzlich aus der TRBS 1203 ff - aber!!! Du wirst auch hier nicht wirklich detaillierte Beschreibungen finden - nicht für alle möglichen Situationen und Arbeitsmittel. Zuerst ollten die Anforderungen an die Verpflichtung und das Vorhandensein einer befähigten Person geprüft werden (s. BetrSichV) und diese anschließend ausgewählt werden.

    Die wesentliche Grundlage hierfür ist - wie so oft in jüngster Zeit - die Gefährdungsbeurteilung. Du kannst also definieren, in welchem Umfang der Fahrer als beähigte Person "Prüfungen" durchführen kann und soll. Technische Prüfungen wie z.B. Funktionsfähigkeit der Bremsen wie sie auf einem Prüfstand bei der Hauptuntersuchung durchgeführt werden, kann dieser sicher nicht warnehmen.

    Also: gefährdungen ermitteln, beurteilen und Maßnahmen festlegen - dies kann auch die befähigte Person sein. Aber die Definition des Aufgabenbereiches nicht vergessen.

    http://www.baua.de/prax/abs/trbs.htm

    Schönen Tach und schönes WE
    Der Michael

    Hi Biker-Mike,

    bad news - ich muss Gerald zustimmen. Der Lärm ist in erster Linie verfahrensbedingt (Eintreiben der Nägel) und hier sind die Möglichkeiten zur Begrenzung der Lärmemissionen begrenzt.

    Neben dem Einsatz entsprechender PSA (Untersuchung der MA nicht vergessen!!!) für die Durchführenden solltet ihr versuchen, Dritte nicht in Mitleidenschaft zu ziehen, z.B. Arbeiten in einem abgegrenzten Bereich durchführen...

    MfG
    Der Michael

    Hi Gladis,

    ...Du meinst sicherlich lediglich die Übertragung von Unternehmerpflichten im sicherheitstechnischen Bereich, oder?!?!

    Zur Pflichtenübertragung gehört allerdings noch sehr viel mehr. Daher ist allgemein, wie auch in dem Artikel angesprochen, das OWiG als Rechtsgrundlage für die Pflichtenübertragung heran zu ziehen.

    ...allerdings habe ich die Funktion des angesprochenen "Beauftragten" auch noch nicht wirklich herausgefunden :-(...

    Schönen Tag, schöne Woche und alles Gute
    Der Michael

    Tach zusammen,

    ...auch eine kleine Randbemerkung: Ramilus, verwechsle hier bitte nicht Äpfel mit Birnen. Was der Tarifvertrag zum Thema Arbeitskleidung sagt ist löblich und gut - hat aber überhaupt n ichts mit dem Thema Schutzkleidung zu tun (Diese Diskussion ist in irgendeiner anderen Fragestellung vor nicht allzulanger Zeit hier ebenfalls geführt worden).

    Für die Ausstattung mit Schutzkleidung ist hier m.E., neben z.B. den entsprechenden BG-Regeln, mal wieder die Gefährdungsbeurteilung maßgebend. Ist ein ausreichender Schutz nicht mehr gewährleistet, muss Ersatz her - ist die Schutzkleidung allerdings noch takko in Ordnung, kann Sie auch länger eingesetzt werden.

    In diesem Sinne grüßt euch mal wieder...

    Der Michael

    Hi Elmi30,

    ...das steht nirgendo so wirklich...aber das ASiG läßt hier im § 18 die Bestellung auch vor Abschluß der Ausbildung zu. Eine solche Bestellung muß lediglich von der zuständigen Behörde genehmigt werden - dies muß sie allerdings immer, wenn die ausreichende Fachkunde nocht nicht nachgewiesen vorliegt.
    Am besten setzt Du Dich da mal mit eurem TAB zusammen, führst ein nettes kleines Gespräch beim Kaffee und klärst die Angelegenheit. Mal nebenbei, Du sagst, Du möchtest Dich bestellen lassen, was sagt denn Dein Chef dazu?!?

    Schönen Tag und Schöne Grüße
    Der Michael

    Hallo,

    ...trotz aller Tragik ist es sicherlich schwierig zu beantworten.

    Üblicherweise werden entsprechende Untersuchungen ja bei anstehenden Baumaßnahmen vorgeschrieben. Aber selbst dann kann es keine 100%ige Sicherheit geben. So kann es beispielsweise sein, dass dieser Blindgänger, der übrigens wie viele andere auch gerne auf Autobahnen geworfen wurde, einfach wieder bei der Instandsetzung einbetoniert wurde. In einem solchen Fall kann sich auch die Detektion als nicht so einfach oder mangelhaft herausstellen. Ebenso scheint hier der Zünder sensibel genug gewesen zu sein zu detonieren, obwohl in den vergangenen Jahren wahrscheinlich Millionen von Autos und LKW über ihn drüber gerollt sind.

    Auch wenn so etwas nicht sehr häufig vorkommt, zeigt dieser Fall wieder einmal die Brisanz solcher Altlasten. Am schwersten zu tragen hat daran sicherlich momentan die Famile des Opfers.

    Der Michael

    Hallo McStorm,

    ...die geheimnisvolle Schrift hierzu heißt: "Betriebssicherheitsverordnung mit nachgeschaltetem Regelwerk"... In Bezug auf Deine Frage dreht es sich um die kleinen und seltsamen Wesen, die beschrieben werden als "Befähigte Personen".

    Ihre Geschichten und Abenteuer findest Du in der TRBS 1203 Teil 3 "Befähigte Personen - Besondere Anforderungen - Elektrische Gefährdungen".

    Viel Spass beim Lesen und eine schöne Woche
    Der Michael

    Hi Awen,

    ...ein paar Anregungen:

    1. Je nach Betriebsgröße können allgemeine Informationen (z.B. Alarme, Nortuf usw.) in einem "Infoheft für Besucher und Fremdfirmenmitarbeiter" erfasst und weitergegeben werden.

    2. Solltet Ihr, ebenfalls abhängig von der Betriebsgröße, vielleicht über die Erstellung einer sog. Fremdfirmenrichtlinie nachdenken, die als Vertragsbestandteil gilt und in welcher auch solche Dinge geregelt werden können.

    3. Eine solche Unterweisung würde ich von den verantwortlichen Abteilungsleitern der auf dem Gelände tätigen Fremdfirmen erwarten - diese müssen natürlich von Euch, z.B. mit s. 2. ;-), eingewiesen sein. Mittels Stichproben entsprechender Unterweisungsnachweise kann hier ein Kontrollmechanismus eingerichtet werden. Ein weiterer Vorteil von 2. ist eine möglich Definition von Sanktionen bei Verstößen oder Nichtdurchführung.

    4. ...frag mich allerdings nicht, ob ich Dir eine solche Richtlinie überlassen kann - "confidential" ...

    5. ...Du kannst aber mal hier schauen:

    http://www.thyssenkrupp-steel.com/lib/de/pdf/bed…rmeneinsatz.pdf


    LG
    Der Michael