Beiträge von Lars Zw.

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    Hallo s.schmid

    deine Bedenken sind ja nicht von der Hand zu weisen und werden auch weiter verfolgt. Der Seminarraum war schon immer so in den Bauunterlagen geführt und es gibt auch regelmäßige Brandschauen dort war dies auch nie ein Thema. Grundsätzlich muss ich mir natürlich die Frage stellen was mach ich den mit meinen ganzen Büromenschen, benötigen sie jetzt auch alle einen zweiten baulichen Fluchtweg aus dem Büro nur weil der Flur verqualm sein könnte.

    grundsätzlich sind wir aber vom Thema sehr weit weg den es ging erstmal um das Problem mit der Raumluft Sicherstellung der Lüftung. Nur dazu lassen sich anscheint keine weiterführende Lösungsansätze finden.

    Hallo s.schmid

    Auf welcher Grundlage willst dich aus dem Fenster lehnen den in der Bauordnung steht da nix. Jedenfalls nix was mich augenscheinlich betreffen könnte da meine Nutzungseinheit unter 400m² ist. Vielleicht kannst du deinen Einwand verständlicher Begründen.

    Es bringt mich aber immer noch nicht weiter was meine Luft angeht. Ich überlege derzeit einfach auf 50 Personen fest zulegen und z.B. eine Sauerstoffampel anbringen zu lassen sowie ein Lüftungskonzept zu erstellen. Da es sonst , jedenfalls aus meiner Sicht, keinen besseren Ansatz gibt???

    Hallo Bauco

    erst mal deine Frage. Es sind Angestellte und leider ist keine Raumlufttechnische Anlage so ohne weiteres Möglich. Abgesehen von dem Problem öffentliche Kassen sind nicht so gut gefüllt.

    Hallo s.schmid

    gemäß ASR A 2.3
    Der erste und der zweite Fluchtweg dürfen innerhalb eines Geschosses über denselben Flur zu Notausgängen führen. Also mit welcher Grundlage benötige ich dann im Raum selber einen zweiten Ausgang? Den direkt nach der Tür teilt sich der Weg.

    Es ist die 4. Etage.

    Na supi durch das Update sind eure schönen Antworten und Fragen alle weg. ;(

    Ich Versuchs mal zusammen zu bekommen. Fluchtweg: Die Türen sind 2m breit also 300 Personen. Nach verlassen des Raumes geht wie schon geschrieben ein Fluchtweg rechts weg und einer gerade also auch erledigt.

    nach DIN 15906 benötige ich bei Tisch in U-Form inklusive Aktionsfläche 3,0 bis 3,5m² also bei 95m² 30 Personen. bei Reihenbestuhlung rechnet man mit 1m² pro Person also 90 Personen abzüglich der Durchgänge könnten vielleicht 60 Personen Platz finden. Müsste ich im einzelnen genau ausrechnen.
    Nichts destotrotz steht ja immer noch die Frage im Raum wo kommt meine Luft her. gemäß DIN En 13779 wird für eine Person mit 30m³/h gerechnet. also, da ich 377,85m³ habe macht das 12,5 Personen. :thumbdown: Bringt mich also auch nicht weiter. Die Luftwechselrate sollte das 5-8 fache betragen. Jetzt gibt es so ein freundlichen Herren im Netz der schreibt das ich mit geöffneten Fenster eine Wechselrate von 9-15h erreiche. Bloß ich erkenne die Wege nicht. Vielleicht könntet ihr mir nochmal helfen.

    Hallo Hawkeye

    nach verlassen des Raumes teilt sich der Weg und somit stehen zwei Fluchtwege zur verfügung. Die Tür ist kein Problem da 2m breit inklusive schneller Öffnungsmöglichkeit.

    Das will ich ja auch raus bekommen, wieviele Leute ich in den Raum stecken darf. Wenn ich nach der DIN 15906 gehe könnte ich bei Tisch in U-Form als geringsten Wert 31 Personen rein setzten und bei Reihenbestuhlung 90 Personen wenn da nicht das Problem mit der Luft wäre. :S

    hallo alle Miteinander

    ich steh mal wieder wie der Ochs vorm Tor und komm nicht weiter. ;(

    Ich habe einen Seminarraum den ich nicht Querlüften kann da nur eine Seite mit Fenstern ausgestattet ist. Ich habe 6,35m² Öffnungsfläche aber 94m² Raumfläche. Daher benötige ich doch gemäß ASR A 3.6 9,40m² Öffnungsfläche ?(

    Die Raumgröße setzt sich aus Fensterseitig 17,31m und tiefe 5,43 plus Höhe 4,02 zusammen macht 377,85m³ falls relevant.

    Gibt es sonst Grundsätzliche Forderungen an Seminarräume ? Wieviele darf ich da rein stecken und gern andere Anregungen. Da ich noch einen zweiten habe aber da passt die Öffnungsfläche zur Raumgröße :)

    Wenn die Mitarbeiter viel im Straßenland unterwegs sind dann hat man sowieso die falsche Farbe gewählt da alle Empfehlungen zu Orange / Rot gehen. z.B. Bei Straßenämter wird durch die UK festgelegt nur Orange/Rot zu tragen da gelb bei bewachsenden Hintergrund nicht mehr erkennbar ist.

    Das mit den gelben T-Shirts im Sommer das kenne ich auch ganz gut und den schwarzen Käfern.

    Eine wirkliche Spontane Lösung für den Überfall könnten spezielle Imprägnier Sprays für Kleidung gegen Insekten sein. Da gibt es eine große Auswahl.

    Kann gut sein das er ein IT Netz hat wo dann nur Erzeuger u Verbraucher über einen Potentialausgleichsleiter verbunden sind


    Ja es handelt sich um ein IT-Netz. Es steht in der Anleitung " Der Stromerzeuger entspricht der Schutzmaßnahme elektrische Trennung mit Potentialausgleich. Als Verteilungssystem wird das IT-Netz verwendet , mit Neutralleiter N (für Drehstrommaschinen) und nicht geerdetem Potentialausgleich-Schutzleiter PE der alle offenliegenden leitenden Teile des Stromerzeugers untereinander verbindet.

    Zur richtigen Wirkung dieser Schutzmaßnahme ist ein Erden des Stromerzeugers nicht erforderlich es wiederspricht den eingebauten Schutzmaßnahmen.

    Daher immer noch meine Frage Brauche ich zusätzlich einen Personenschutzschalter? ?(

    Guten Morgen verehrte Gemeinde

    Ich hab da mal wieder was schönes Ausgegraben und da ich kein Elektriker bin werfe ich mal ne Frage in den Raum.

    Ich habe ein mobiles Stromaggregat mit einem Termoschutzschalter nun meine Frage muss ich noch einen Personenschutzschalter (FI) dazwischen setzen? Das Gerät darf laut Bedienungsanleitung nicht geerdet werden.

    Das Gerät wird im Freien verwendet.

    Dieser darf max. 5 Jahre alt sein, um noch im Straßenverkehr transportiert zu werden


    Hallo Tiefflieger

    könntest du dies ein wenig weiter ausführen z.B. mit einer Vorschrift. Ich hab zwar auch schon mal davon gehört aber ich finde es nicht so richtig. Danke

    Bei dem was von der Ausgangssituation beschrieben wurde wird es ein Teurer Tag. Ich persönlich würde bei meinem Kran noch nicht einmal die Abstützung raus fahren. Macht für Anfahrt und Ausfallzeit pauschal sagen wir mal 500€ für nix

    Der Standplatz ist aufgrund der Situation durch ein Bodengutachten bestätigen zu lassen ob die auftretenden Kräfte abgeleitet werden können. Wie oben bei damy und bauco schon sehr gut beschrieben zählt der äußerste Punkt für die 2m zur Böschung und selbst dann wird es knapp mit der Einleitung der Kräfte wenn man bedenkt das der Kran im Schnitt 60 Tonnen leer, ohne Gewichte und Last, auf die Waage bringt. Das wären schon 15 Tonnen pro Stütze jetzt noch der Ballast von ca. 70 Tonnen. Ich glaube mir wird schlecht.

    Eine saubere Abrechnung war schon immer die Basis für ein gutes Zusammenarbeiten. Falls mehr Betreuung nötig ist als die Grund Betreuung her gibt, greift man auf die Betriebsspezifische zurück. Dort erfolgt ja eine individuelle Erhebung auf Grundlage deiner Beratung / Gefährdungsbeurteilung Warum Wieso benötigt man mehr Zeit.

    Hallo Stephan

    Danke für den Hinweis. Nur leider ist nicht das Dornmaß gesucht sondern der Griffbereich der Türklinke zum Türblatt und nicht zum Rahmen.

    Macht aber nix. Vielleicht suche ich auch wieder etwas was gar nicht festgelegt ist. Wäre bei mir nix neues :thumbup:

    Ich danke allen für die Hilfe. Falls irgendwann mal jemand Einblick in diese DIN haben sollte wäre es schön das Ergebnis hier zu hinterlassen.

    Ich habe mich jetzt auf die Abstände bei Handläufen zur Wand bezogen und dort spricht man von 5cm. Mal sehen ob der Architekt mir das um die Ohren haut. :thumbup: