Beiträge von s.schmid

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    § 12 Arbeitsschutzgesetz

    Ich denke mehr brauche ich zu dem Thema Unterweisung nicht sagen, oder?

    sowie

    § 5 Arbeitsschutzgesetz im Bezug auf die Gefährdungsbeurteilung. Ich brauche also kein rechtskräftiges Urteil um Unterlagen vorliegen zu haben oder diese zu erstellen.

    In beiden Fällen gibt es auch gar keinen Spielraum "für diesen einmaligen Mist" denn das Gesetz sagt eindeutig ja ich muss für jeden "einmaligen Mist" eine Unterweisung und eine Gefährdungsbeurteilung erstellen. Ich weiß, dass viele das unterschätzen und sagen, ach was soll denn schon passieren, passiert ja zwanzig Jahre lang nichts. Aber gerade mit dieser Einstellung, ist ja nur einmal was wir machen, passieren solche Unfälle, weil ich unwissend in der Handhabung bin. Weiß ich nicht wie man eine Gasflasche korrekt verschließt, strömt halt unbemerkt Gas aus.

    Was der Arbeitgeber daraus macht ist seine Sache, geht es schief trägt er die Verantwortung. Fehlen die Unterlagen, was in diesem Fall ja wohl so zu seien scheint wurde gegen geltendes Recht verstoßen. Aus meinem Wirkungskreis kenne ich aktuell drei Fälle, wo mit dem fehlen der Unterlagen für die Staatsanwaltschaft die Sache klar entschieden ist. Dann ist nur immer die Frage wie hoch ist die Strafe und wie beurteilt das der Richter.

    Es wird mit Sicherheit ein rechtskräftiges Urteil geben.
    1. Sind Menschen dabei ums Leben gekommen und so schlimm es sich anhört, aber dafür muss man ja immer einen Schuldigen finden.
    2. Fehlt die Gefährdungsbeurteilung und offensichtlich die Unterweisung. Also der Gesetzgeber hat sich etwas dabei gedacht solche Gesetze zu erlassen und diese Dinge zu fordern.Fehlen diese Dinge ist die Sache Glasklar.
    3. Wenn ich den Austritt des Gases nicht merke, gibt es viele Gründe. Unwissenheit, fehlerhafte Arbeitsmittel, falsche Bedingung der Arbeitsmittel etc. pp.

    Die Gasunfälle, zwar nicht in diesem Ausmaß, sind doch ein bekanntes Problem bei der BG Bau. Gerade auch zur Weihnachtszeit und natürlich muss ich jeden unterweisen der mit solchen Gerätschaften arbeitet oder arbeiten soll. Ob Praktikabel oder nicht spielt gar keine Rolle. Wie man ja der Gemeinsamen Presseerklärung entnehmen kann, liegt dort wohl ein Bedienfehler vor. Wie kam es zu diesem Bedienfehler? Wurde der MA unterwiesen oder nicht. Es ist doch keine Seltenheit das Gasflaschen nicht ordnungsgemäß zugedreht werden. Dafür gibt es Unterweisungen um den Unwissend dies zu erläutern und sie im sicheren Umgang zu schulen. Wäre das ordnungsgemäß erfolgt, bleibe ich dabei, wäre es nicht zu diesem Brand gekommen.

    Aber das hilft vlt. das der eine oder andere uneinsichtige doch den Nutzen einer Gefährdunsbeurteilung und einer guten Unterweisung versteht.

    Vor allem die Unterweisung! Die Gefährdungsbeurteilung lesen doch die wenigsten. Außer man sagt ganz klar, zack keine Öfen, Gasflaschen etc. innerhalb von Gebäuden. Wie ich es in einer Gefährdungsbeurteilung getan hätte. Eine ordentliche Unterweisung dient ja auch dazu, Kenntnisse zu erlange wie ich ein Arbeitsmittel ordentlich bediene. Wer das erfolgt, wäre aus meiner Sicht kein Schaden entstanden.

    Ein weiteres Problem ist die rechtliche Gültigkeit der Patientenverfügungen. Vor Ort können wir (als nichtärztliches Personal) nicht nachvollziehen, ob eine Patientenverfügung aktuell ist oder ob der Patient seine Meinung nicht doch geändert hat. Das kann zu durchaus beklemmenden Situationen führen und das nicht nur in der Palliativpflege.
    Die letzte Entscheidung obliegt immer dem Arzt.

    Auch die Ärzte tun sich da sehr schwer...es gibt Situationen wo der Arzt ganz klar sagt wenn Sie uns rufen dann helfen wir, ausser es ist absolut Aussichtlos.
    Da gibt es rechtlich keine Klare Lösung, denn es könnte der Verdacht bestehen, dass der Sterbende kurz vor seinem Ableben gesagt hat ich möchte jetzt nicht sterben, weil in einem Monat der Enkel geboren wird etc. pp.
    Diese Dinge werden öfters individuell auch von Stadt zu Stadt oder Kreis zu Kreis anders geregelt.

    Also mir ist auch gerade nur die TRGS 510 bekannt.

    Sonst kenne ich noch so etwas #mce_temp_url#

    Von einer Aufsichtsbehördenperson, so möchte ich ihn einmal nennen, wurde mir einmal gesagt, dass wenn in einem SDB erwähnt ist, dass es zu einer explosionsfähigen Atmosphäre kommen kann ich zu mindestens dokumentieren muss, warum die geringe Menge dies Atmosphäre nicht bilden kann.

    die Gefahrstoffseminare bekomme ich von meiner BG kostenlos. Die Ausbildung zur Sifa ist über die BG auch kostenlos. Warum also viel Geld ausgeben :?: :?: :?:

    Weil ich die nur kostenlos bekomme
    wenn ich bei der BG Mitglied bin.


    Es gibt unzählige Bildungsträger
    die solche Maßnahmen in der Zusammenarbeit mit der ARGE, Agentur für Arbeit
    oder was weiß ich wie das alles heißt anbieten.


    Also ICH kenne das so, dass in
    solche Maßnahmen/Seminaren dann öfter Arbeitslose sitzen.


    Einige Unternehmer schicken Ihre
    Leute auch dahin, weil die Lehrgänge bei der BG schnell ausgebucht sind und
    wenn ich jetzt einen Gefahrstoffbeauftragen brauche, dann kann ich den dahin
    schicken.


    Wie bereits gesagt wurde ist immer
    die Frage, brauche ich das und welchen Nutzen habe ich.

    Das richtet sich je nach Schwere der Erkrankung. Die werden
    oft in Grade eingeteilt.


    Das kann nur ein Arbeitsmediziner beurteilen. Denn beide
    Erkrankungen können lebensbedrohlich sein und schnell zum Tode führen, wenn sie
    unerkannt bleiben.


    Es hängt von der Art der Wechselschicht ob Früh- oder Spät
    oder ob noch Nachtschicht dazu kommt.


    Also da kann ich jetzt doch eine ganze Latte an Punkte
    aufzählen, also einfach zum bereits erwähnten Arbeitsmediziner senden.

    Also das sich noch jemand Gedanken dazu macht, dass die
    Fenster geöffnet werden. Normalerweise muss man die sperren, wie defekte
    Maschine etc. 8| :cursing:


    Aber das ist eben die Justiz die haben eher immer eine Extrawurst
    und das die das auch noch zulassen. :cursing:


    Fraglich auch irgendwie wie nach ProdSG ein Fenster direkt
    aus China nach Deutschland kommt und verbaut wird. Muss es nicht einen
    Händler/Hersteller aus der EU geben.
    Jetzt erstmal :50:

    Also wenn ich eine ordentliche Begehung duchrühfe und mir der Punkt Flüssiggasflasche fehlt kann ich den schnell und einfach ergänzen. Wenn nicht, dann bin ich selbst Schuld.


    Soweit ich mich erinnern kann, wurde der Punkt Gas, Flüssiggasflasche etc. pp. bei mir auch in jeder FASI-Ausbildung angesprochen.


    Na ja in einem Forum wo sich "Fachleute" tummeln und man dann eine Link der Bild-Zeitung entdeckt als Quelle...nee da finde ich keine Worte für.

    Also jetzt bin ich schwer enttäuscht!


    Das man sich hier darauf beruft was die Bild sagt oder
    schreibt…diese sprach ja auch zuerst mit den Toten.
    :thumbdown:


    Also Flüssiggasflaschen sollten eigentlich in jedem guten Bericht/Checkliste schon vorher aufgetaucht sein.

    Notfallvorsorge Energie und Wirtschaft:

    Teilnehmerkreis:
    Mitarbeiter in Fach- und Führungsfunktionen
     aller Verwaltungsebenen, die mit Fragen der Staatlichen Sicherheitsvorsorge betraut sind oder betraut werden sollen
     aus Unternehmen und Wirtschaftsverbänden, die über die Aufgaben und Regelungen der Staatlichen Sicherheitsvorsorge im Energiebereich Kenntnisse erlangen sollen
     der Feuerwehren, des THW, der Hilfsorganisationen, der Polizeien des Bundes und der Länder und der Bundeswehr, die speziellen Einblick in die Sicherheitsvorsorgein diesem Bereich bekommen sollen

    Chemische Risiken:

    Teilnehmerkreis:
     Einheitsführer der Feuerwehren und der Hilfsorganisationen
     Führungskräfte der Katastrophenschutzbehörden
     Lehrkräfte der Landesfeuerwehrschulen
     Spezialisten aus fachbezogenen Behörden / Stellen

    Biologische Risiken:


    Teilnehmerkreis:
     Führungskräfte der Katastrophenschutzbehörden
     Einheitsführer der Feuerwehren und der Hilfsorganisationen
     Lehrkräfte der Landesfeuerwehrschulen
     Spezialisten aus fachbezogenen Behörden / Stellen

    Weitere Auszüge spare ich mir. Ich denke es sollte jedem
    hier klar sein, dass das AKNZ hohe Anforderungen stellt und kein Spielplatz für
    jeden Sicherheits- und Brandschutzbeauftragen ist und auch nicht für jeden
    Gruppenführer der FF oder sonstige.


    Wie Safety-Officer folgerichtig angeführt hat, sieht Lehrgangsgenehmigung
    anders aus. Die Verantwortlichen wissen schon wie dort ein Lehrgang am besten
    zusammengestellt wird.


    Ich will jetzt hier keine rosa Wolken zerstören, wer halt
    meint er ist dort gut aufgehoben, soll sich gerne anmelden.



    P.S.

    Ich habe dort selbst zwei Lehrgänge besucht und kann nur
    sagen, dass Lerntempo ist schon sehr hoch und man muss auch wissen wovon man
    redet.

    Da habe ich mich etwas ungeschickt ausgedrückt.

    Also ich kann z.B. nicht PSAgA verwenden und jedes beliebiges Atemschutzgerät. Für beide Zusammen, also die Kombination brauche ich von den Herstellern eine Konformitätserklärung, dass im Schadensfall keine Gefahr entsteht.

    Also verstehe ich das richtig, dass Du quasi eine PSAgA gegen die Einflüsse des Schweißen schützen willst.

    Also brauchst Du doch nur einen Hersteller der feuerfeste Gurte herstellt oder nicht?

    Oder was eine Alternative wäre, eine Art Hitzschutzweste oder ein Hitzschutzhemd, die die PSAgA schütz.

    Eine echt kniffelige Geschichte das Ganze.

    Ich weiß gerade nicht was und wie die Mitarbeiter Schweißen, oder vielleicht habe ich das auch überlesen, aber die andere Sache wäre natürlich.

    Im Falle eines Absturzes besteht das Risiko das sich der Beschäftigt aus Reflex am Schweißgerät festhält, oder das dieses mit in die Tiefe gerissen wird oder ähnliches.

    Dann könnten natürlich noch mehrere Gefahren auftreten als der reine Absturz.

    Halli Hallo,

    das Zauberwort heißt hier Zusammenwirken von PSA bzw. Kombinationsmöglichkeiten von PSA. Ich hoffe es ist kein Geheimnis das es eine BGIA Studie dazu gibt.

    Wenn also PSA von zwei verschiedenen Herstellern verwendet werden, die nicht Harmonieren bzw. keinen gemeinsame Konformitätserklärung haben, besteht auch meinem Wissen nach kein Versicherungsschutz.

    Fakt ist also, es mur PSAgA und PSA der Schweißer kombinierbar sein. Eine günstige Lösung wird es dazu mit Sicherheit nicht geben.

    Eine Idee habe ich da. Wenn Interesse besteht dann bitte ein PN.